Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile Steuertipp

Im Streitfall war die behinderte und pflegebedürftige Ehefrau zunächst mit ihrem Ehemann, später allein, in einem Apartment in einem Seniorenwohnstift mit einer Wohnfläche von 74,54 m² untergebracht. Hierfür wurde ein Pauschalentgelt in Rechnung gestellt, mit dem neben dem Wohnen und der Verpflegung u. a. auch die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen sowie eine allgemeine altengerechte Grundbetreuung über 24 Stunden am Tag (z. B. Therapieangebote, ständige Notrufbereitschaft, Vermittlung ärztlicher Versorgung, Grundpflege bei leichten vorübergehenden Erkrankungen) abgegolten war. Zusätzlich hatte die Klägerin einen Pflegevertrag über die Erbringung von Pflegeleistungen durch den ambulanten Pflegedienst des Wohnstifts abgeschlossen. Die Entgelte hierfür wurden ihr nach Abzug der anzurechnenden Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung gesondert in Rechnung gestellt. Das Finanzamt sowie das Finanzgericht (FG) haben der Klägerin den vollen Abzug der Kosten für die Unterbringung nicht zugestanden.

Erfolg vor dem obersten deutschen Finanzgericht

Dies sieht der BFH im Grundsatz anders (Urteil VI R 20/12 vom 14.11.2013).Krankheitsbedingte Heimunterbringungskosten sind auch in einer solchen Fallgestaltung zu berücksichtigen, soweit die Aufwendungen nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zum medizinisch indizierten Aufwand stehen und sie daher nicht mehr als angemessen i. S. des § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG anzusehen sind. Abziehbar sind danach neben den konkret angefallenen und in Rechnung gestellten Pflegekosten dem Grunde nach auch die Unterbringungskosten bzw. das Pauschalentgelt für die Nutzung der Wohnung im Wohnstift abzüglich einer Haushaltsersparnis. In welcher Höhe die Unterbringungskosten tatsächlich abgezogen werden dürfen, wird das FG nun im zweiten Rechtsgang zu entscheiden haben. Denn der BFH hat den Rechtsstreit an dieses zurückverwiesen. Es wird zu klären sein, ob es sich bei dem Pauschalentgelt im Streitfall um Kosten handelt, die - z. B. aufgrund der Größe des Apartments - außerhalb des Üblichen liegen.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Anfänglich war ich bezügich der Kosten noch etwas unsicher. Herr Wegner hat eine umfassende Sammlung von Dokumenten geprüft und alle Aspekte berücksichtigt, die ihm relevant erschienen, auch solche, die in meiner ursprünglichen Anfrage nicht explizit erwähnt wurden. Seine Antwort erfolgte sehr zeitnah, was meine Erwartungen übertroffen hat. Im komplexen Bereich des Steuerrechts hat er mir die Zusammenhänge verständlich dargelegt. Zudem hat er mir eine Vorlage für mein weiteres Vorgehen zur Verfügung gestellt, die ich auch genutzt habe. Herr Wegner ist ein herausragender Experte, der Sachverhalte klar und strukturiert analysiert und bearbeitet. Ich bedanke mich bei Herrn Wegner und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen."

30.08.2026
"The answer was very detailed and explained everything."

28.08.2026
"sehr gute, ausführliche Beratung auf den speziellen Einzelfall bzw. das konkrete Anliegen bezogen"

27.08.2026
"Herr Wegner hat mir zeitnah und sehr detailliert weitergeholfen. Auch auf Nachfragen wurde sehr genau eingegangen. Ich würde seine Dienste jederzeit weiterempfehlen"

27.08.2026
"Sehr gute und ausführliche Erläuterung"

26.08.2026
"Es handelt sich um einen absoluten Experten der klar und strukturiert die Sachlage analysiert und abgearbeitet hat. Die Handlungsempfehlungen sind zielführend."

26.08.2026
"Eine sehr saubere und fundierte Ausarbeitung meiner Fragestellung. Ich bin sehr zufrieden. Danke."

26.08.2026
"Freundlich, schnell einfach super."

26.08.2026
"Ich bin mit der Beratung von Herrn Wegner absolut zufrieden und bewerte sie gerne mit 5 Sternen! Herr Wegner hat mein Anliegen schnell, gründlich, verständlich und vor allem praxisnah bearbeitet. Ich würde mich auf jeden Fall wieder an Herrn Wegner wenden, klare Weiterempfehlung."

25.08.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, ich möchte mich zum Abschluss bei Ihnen bedanken. Sie haben mir sehr geholfen. Ich bin mit einer Menge Fragen und einem ziemlich mulmigen Gefühl zu Ihnen gekommen. Sie haben sich in jeder Runde Zeit genommen, haben nachgefragt, wo etwas unklar war, und auch dann noch einmal nachgerechnet, wo Sie selbst schon geantwortet hatten. Das habe ich so noch nicht erlebt. Ihre Arbeit ist wirklich hervorragend. Wenn bei uns noch einmal eine Frage aufkommt, beauftrage ich Sie wieder. Da muss ich nicht überlegen. Herzlichen Dank und alles Gute für Sie. Mit freundlichen Grüßen W. S."

25.08.2026
"Ich war anfangs angesichts der Kosten für die Beratung etwas skeptisch. Das Ergebnis hat meine Erwartungen jedoch in hohem Maße übertroffen. Die Investition hat sich in jedem Fall gelohnt! Herr Wegner hat mir verschiedene Szenarien und Strategien aufgezeigt, die mir bei der Weichenstellung für meine weitere Zukunft die erforderliche Sicherheit geben. Damit kann ich für mich persönlich nun die richtige Entscheidung treffen. Das war unglaublich hilfreich. Ich kann Herrn Wegner guten Gewissens absolut weiterempfehlen."

25.08.2026
"Herr Wegner konnte mir schnell und präzise auf meine steuerliche Angelegenheit mit kompliziertem Sachverhalt antworten und weiterhelfen. Nur zu empfehlen!"

25.08.2026
"Sehr gründliche und kompetente Beratung. Die Rückmeldung war fachlich präzise, verständlich erklärt und kam zudem sehr schnell. Man merkt deutlich die Sorgfalt und Erfahrung dahinter. Klare Empfehlung!"

25.08.2026
"Sehr schnelle und kompetente Bearbeitung meiner Anfrage"

24.08.2026
"Sehr kompetent. Bietet umfassende Empfehlungen und Details, die auf die individuelle Situation zugeschnitten sind."

24.08.2026
"Ich möchte mich sehr gerne für die immer sehr schnellen Antworten und für die darin enthaltene, ausgezeichnete Expertise bedanken. Die Beratung von Herrn Wegner hat mir alle offenen Fragen und Aspekte bestens beantwortet und erklärt. Ich kann nur jedem diese Beratung weiterempfehlen und bin froh, diese Beratung über yourXpert delegiert bekommen zu haben. Sie ist jeden einzelnen Euro Wert. Jeder Zeit wieder. 100% Weiterempfehlung. Vielen Dank Herr Wegner für Ihr Engagement. "

23.08.2026
"Herr Wegner hat uns unsere Fragen sehr schnell und wahnsinnig ausführlich und verständlich erklärt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!"

23.08.2026
"Sehr kompetente und professionelle Beratung Ich bin mit der Beratung von Herrn Wegner sehr zufrieden. Die Ausführungen waren äußerst gründlich, klar und verständlich. Besonders positiv fand ich die strukturierte Darstellung der relevanten Punkte und die konkreten Hinweise zu den nächsten Schritten. Herr Wegner hat sich viel Zeit genommen, alle Fragen ausführlich zu beantworten, und die Beratung war sowohl fachlich kompetent als auch sehr professionell. Vielen Dank für die hervorragende Beratung. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

19.08.2026
"Absolut herausragend! Die fachliche Expertise ist auf höchstem Niveau. Die Bearbeitungszeit war unglaublich schnell und Rückfragen wurden verständlich beantwortet. Vielen Dank für diese erstklassige Unterstützung!"

19.08.2026
"sehr, sehr gute und sehr ausführliche Beratung"

19.08.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6603 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77