Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Unternehmer

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Imbissstände oder -wagen, Kinos, Fleischereien, Bäckereien oder Konditoreien beim Verkauf von Speisen nun den ermäßigten Umsatzsteuersatz anwenden können, selbst wenn die Speisen vor Ort verzehrt werden.

Damit reduziert sich in diesen Fällen der von den Unternehmen abzurechnende Umsatzsteuersatz von bisher 19 Prozent auf 7 Prozent.

Bislang mussten Unternehmer für Speisen, die vor Ort verspeist wurden, 19 Prozent Umsatzsteuer verlangen. Zu dieser Gruppe zählten auch Unternehmer, die für ihre Kunden nur behelfsmäßig oder im Freien Tische, Theken oder Sitzgelegenheiten zur Verfügung stellten, womit ein Verzehr der Speisen vor Ort ermöglicht wird. Wurde das Essen jedoch mitgenommen und andernorts verzehrt, waren nur 7 Prozent Umsatzsteuer fällig. Beim Verkauf von einfachen, standardisiert hergestellten Speisen ist nur der reduzierte Umsatzsteuersatz zu erheben, wenn der Dienstleistungscharakter nicht überwiegt. Bei Restaurants und bestimmten Cateringleistungen überwiegt jedoch die Dienstleistung, sodass in diesen Fällen weiterhin der volle Umsatzsteuersatz abgeführt werden muss.

Unternehmer in diesen Bereichen sollten schnellstmöglich mit ihrem steuerlichen Berater prüfen, ob sie von dieser Rechtsprechung profitieren und inwieweit sie nur noch 7 Prozent Umsatzsteuer abführen müssen. Wichtig ist, dass die Unternehmer – falls sie eine Rechnung ausstellen – dann auch nur 7 Prozent auf der Rechnung ausweisen, denn solange 19 Prozent in der Rechnung stehen, müssen auch 19 Prozent Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden.

Altfälle, bei denen 19 Prozent Umsatzsteuer auf dem Verkaufsbeleg ausgewiesen wurde, noch zu korrigieren, wird in der Praxis wohl schwierig sein, da dies eine Rechnungsberichtigung notwendig machen würde. Wurde jedoch gar keine Rechnung ausgestellt, kann direkt gegenüber dem Finanzamt auf 7 Prozent berichtigt werden, solange die Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuerjahreserklärung noch nicht bestandskräftig ist.

Bis die EuGH-Rechtsprechung in Deutschlands Finanzverwaltung in die Praxis umgesetzt ist, kann es zwar noch etwas dauern, allerdings muss dieses dann rückwirkend geschehen. Für die Finanzgerichte aber ist die EuGH-Rechtsprechung sofort bindend, sodass sich betroffene Unternehmer bereits heute über die Rechtsprechung freuen können.

Quelle: EuGH Urteile C-497/09; C-499/09; C-501/09

(BdSt / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich bin sehr zufrieden mit der ausführlichen Antwort zu meiner steuerrechtlichen Fragestellung und empfehle Herrn Sebastian Kamp weiter. Wer schnelle und kompetente Antworten braucht, ist hier bestens aufgehoben."

01.07.2025
"Sehr schnelle Bearbeitung"

01.07.2025
"Komplexes Thema ausführlich und leicht verständlich erklärt, sehr gute Handlungsempfehlungen, so wie man sich das wünscht, vielen Dank."

01.07.2025
"Sehr geehrter Herr Wegner, vielen Dank für Ihr ausführliches Schreiben und die Erläuterungen und das Einspruchschreiben Ich werde Sie weiterempfehlen! Und natürlich werde ich ihren Service auch im nächsten Jahr nutzen. Ihr Lob bezüglich meiner Einlassungen auf das Schreiben des Finanzamtes, das ich Ihnen übermittelt habe, muss ich zu meinen Ungunsten etwas korrigieren: In einem Telefonat mit dem Finanzamt kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist habe ich mit dem Finanzbeamten bereits die Korrektur der Miete des Objektes Uhlenstrat 35 besprochen und in meinem formlosen, fristgerechten Einspruch formuliert und an das Finanzamt übermittelt. Unbenommen davon habe ich aber eine weitere Prüfung der Erklärungen angekündigt und werde das von Ihnen formulierte Einspruchschreiben an das Finanzamt übermitteln. Mit Dank und freundlichen Grüßen O. B."

30.06.2025
"Schnell und präzise beantwortet. Bei weiteren Fragen definitiv "mein" Berater."

30.06.2025
"Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. Seine Beratung war nicht nur äußerst kompetent und umfassend, sondern auch einfach verständlich und nachvollziehbar. Besonders positiv empfand ich, dass er bereits zu Beginn mögliche Folgefragen proaktiv beantwortet hat."

30.06.2025
"Überraschend schnell und treffend. Anfänglich noch weit ausholend, aber im zweiten Anlauf gut fokussiert. Honorar ist angemessen."

30.06.2025
"Ich fühle mich bestens beraten und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. Ich hatte eine sehr spezifische und komplexe Frage zur Kombination von Abfindung und Existenzgründung gemeinsam mit meiner Frau. Herr Wegner hat meine Anfrage sehr umfassend (gedruckt 8 Seiten) und fachlich fundiert beantwortet. Vielen herzlichen Dank! "

29.06.2025
"Mir war schon bei der Ersteinschätzung deutlich, daß Herr Kamp meine Schilderung und Fragen sorgfältig gelesen hatte, und darüber hinaus relevante Aspekte aufbrachte, an die ich noch nicht gedacht hatte. Seine Beratung war pünktlich, ausgiebig, und für Laien wie mich verständlich geschrieben. Ich bin sehr zufrieden."

28.06.2025
"Kompetente und verständliche Beratung und Anleitung beim höchst komplexen Thema DBA D-CH inklusive eines Vorschlags eines Musterschreibens für die deutschen Behörden. Wenn im Vorfeld schon alle Unkarheiten und Unsicherheiten ausgeräumt werden können, kann der Wechsel ins Ausland nur gelingen. Vielen Dank! "

26.06.2025
"Sehr gut und ausführliche Beratung mit detaillierter Handlungsempfehlung. Bin begeistert und werde mich bei anderen Steuerfragen gerne Mal wieder melden. Danke und Grüße "

26.06.2025
"Sebastian was very professional, English speaking and friendly. His advice was on point, and he helped me a lot in tax planning."

23.06.2025
"Absolut TOP, sehr detaillierte umfassende Antwort auf meine Fragestellung, bin wirklich hoch erfreut. Und dann noch die Antwort in Minutenschnelle. Besser geht es nicht!"

23.06.2025
"souveräne und verständliche Erläuterung einer komplexen SituationGott sei Dank habe ich diesen… Gott sei Dank habe ich diesen Steuerberater gefunden - in jeder noch so verzwickten Angelegenheit gilt: Hr. Hannu Wegner - ein Name bürgt absolut für Qualität. Ich hatte ihn eigentlich zunächst nur als 1.Schritt um eine Vorabinformation zu einem komplexen Paragraphenknäuel in Sachen Doppelbesteuerung gebeten - erhalten habe ich ein im Grunde komplettes Gutachten mit Gesetzesver- weisen, Paragraphen und Gerichtsurteilen. Ich bin somit bestens vorab informiert, weit mehr als nur zufrieden und danke Hr. Wegner ganz herzlich. Ich bin zuverischtlich, daß die Angelegenheit durch ihn zu einem guten Abschluß kommt."

22.06.2025
"Hervorragende, sehr verständliche und ausführliche Beantwortung meiner Frage mit viel Liebe zu Detail! Im Nachgang hat Herr Wegner zudem meine Rückfrage ebenso gut beantwortet. Bedingungslose Empfehlung!"

20.06.2025
"Top Berater, selbst mehrere Rückfragen ausführlich und nachvollziehbar erklärt. Jederzeit wieder"

19.06.2025
"Ich wurde von Herrn Wegner in einer komplexen Fragestellung zur Entprägung einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG äußerst kompetent und lösungsorientiert beraten. Herr Wegner hat nicht nur die steuerlichen Fallstricke detailliert analysiert, sondern auch konkrete, rechtssichere Handlungsoptionen aufgezeigt – stets mit Blick auf eine steueroptimale Gestaltung und langfristige Strukturierung. Vielen Dank!"

18.06.2025
"Herr Wegner hat sehr detailliert und verständlich den Sachverhalt analysiert und einen Handlungsstrang aufgezeigt. Alle korrespondieren Abhängigkeiten und Eventualitäten hat Herr Wegner überaus umfangreich dargelegt. Auch war ich von der Schnelle der Bearbeitung meiner Anfrage beeindruckt. Ich kann Herrn Wegner absolut weiterempfehlen. Vielen Dank!"

18.06.2025
"This was extremely helpful. Herr Wegner gave a thorough and in depth answer to my questions and happily came back to clarify certain points I was unsure of. Excellent service. Thank you. "

18.06.2025
"Beratung sehr gut. Herr Wegner ist äußerst ausführlich auf meine Problemstellung eingegangen und hat alle Fragen zielgenau beantwortet. Das habe ich selten so positiv erlebt."

17.06.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5911 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77