Beantragen Sie jetzt schon die Lohnsteuerfreibeträge für 2013 !
Die zuletzt für 2010 ausgestellten Papp-Lohnsteuerkarten galten auch für die Jahre 2011 und 2012. Auch die eingetragenen Freibeträge blieben für 2011 und 2012 bestehen - es sei denn, dass der Arbeitnehmer beim Finanzamt eine Änderung beantragt hatte.
In 2013 wird auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Sobald der Arbeitgeber am neuen Verfahren teilnimmt, müssen die Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen und die Eintragungen für volljährige Kinder neu beantragt werden. Es bietet sich an, die Freibeträge schon jetzt beim Wohnsitzfinanzamt zu
beantragen.
(Redaktion / VLH)
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