Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Versicherungsprämien könne von der Steuer abgesetzt werden, wenn diese der eigenen Vorsorge dienen. Dabei wird zwischen Altersvorsorge und sonstigen Vorsorgeaufwendungen ddifferenziert. Unter letztere fallen die Kranken- und Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung, selbstständige Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Lebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden.

Seit 2010 können Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei der privaten Kranken- und Pflegeversicherung werden dafür die Tarife der sogenannten Basisversorgung anerkannt.

Diese Tarife bieten eine medizinische Grundversorgung.

Ebenfalls anrechenbar sind die vom Steuerpflichtigen gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für kindergeldberechtigte Kinder.

Beiträge für zusätzliche Kranken- und Pflegeversicherungen, die nicht der Basisversorgung dienen sowie sonstige Vorsorgeaufwendungen können bis zu einer Höchstgrenze von 1.900 Euro pro Person als Sonderausgaben angerechnet werden, sofern dieser Höchstbetrag noch nicht durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft wurde. Selbstständige können bis zu 2.800 Euro steuerlich anrechnen, da sie die Kosten für die Krankenversicherung alleine tragen.

Die Beiträge für die Basisrente, für die gesetzliche Rentenversicherung und an berufsständische Versorgungseinrichtungen können bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 EUR (40.000 bei zusammenveranlagten Ehegatten) als Sonderausgaben geltend gemacht

werden. Die Anrechenbarkeit dieses Höchstbetrages erfolgt bis zum Jahr 2015 jährlich steigend um zwei Prozentpunkte. Im Jahr 2011 betrug der anrechenbare Höchstbetrag 72 Prozent. Dies entspricht 14.400 Euro pro Person. In diesem Jahr steigt der Höchstbetrag um zwei Prozentpunkte auf 74 Prozent, also 14.800 Euro. Ab dem Jahr 2015 können 20.000 Euro pro Person als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Die Riester-Rente ist nicht nur aufgrund der Förderzulagen des Staates vorteilhaft, sondern auch weil die Beiträge als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro in der

Steuererklärung geltend gemacht werden können. Ob die Beiträge tatsächlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden, hängt davon ab, ob die dadurch entstandene Steuerersparnis höher ist als die Förderzulage. Dies wird im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung automatisch vom Finanzamt überprüft. Die Leistungen der Altersvorsorge werden nachgelagert besteuert.

Sachversicherungen sind in der Regel nicht absetzbar. Ausnahme: Werden bei den Versicherungen ganz oder teilweise berufliche Risiken abgedeckt, so sind diese als Werbungskosten von der Steuer absetztbar. Dies gilt zum Beispiel für die Unfallversicherung, die Haftpflichtversicherung und die Rechtschutzversicherung. Damit das Finanzamt diese Kosten steuermindernd berücksichtigt, ist eine Bescheinigung vom Versicherer erforderlich. Diese Bescheinigung muss den Anteil der Prämie ausweisen, auf den die beruflichen Risiken

entfallen.

(Zurich Gruppe Deutschland / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"⭐⭐⭐⭐⭐ Klare Empfehlung für Herrn Wegner Ich möchte mich herzlich bei Herrn Wegner für die exzellente Beratung und die äußerst professionelle Bearbeitung meines Anliegens bedanken. Besonders hervorheben möchte ich die detaillierte Auswertung meiner vorliegenden BWAs sowie die nachvollziehbaren und fundierten Empfehlungen, die weit über eine reine Stellungnahme hinausgingen. Herr Wegner hat sich viel Zeit genommen, alle relevanten Aspekte sorgfältig zu prüfen und verständlich zu erläutern. Seine Arbeit zeichnet sich durch eine enorme Geduld, eine präzise Vorgehensweise und ein hohes Maß an Fachkompetenz aus. Sämtliche Fragen wurden ausführlich beantwortet und die einzelnen Schritte transparent erklärt. Dadurch fühlte ich mich während des gesamten Prozesses hervorragend begleitet und bestens beraten. Vielen herzlichen Dank, Herr Wegner, für Ihre Unterstützung und die ausgezeichnete Arbeit. Ich kann Sie uneingeschränkt und mit voller Überzeugung weiterempfehlen. Freundliche Grüße P. J. "

27.07.2026
"Herr Wegner hat mich in einer Frage zur Anerkennung eines Verlustvortrags beim Finanzamt detailliert und verständlich beraten. Auf Folgefragen ging er ebenfalls sehr detailliert ein. Ich kann mir keine bessere Beratung vorstellen, vergebe sehr gerne 5 Sterne und kann Herrn Wegner bestens weiterempfehlen!"

27.07.2026
"Umfangreiche und verständliche Beratung bei komplexer Fragestellung - uneingeschränkte Weiterempfehlung!"

25.07.2026
"Vielen herzlichen Dank, sehr ausführliche und unglaubliche schnelle Beratung. Gerne jederzeit wieder. Danke!!"

25.07.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage äußerst kompetent, schnell und ausführlich beantwortet. Ich bekam konkrete Handlungsoptionen und weiß nun, wie ich die Reisen im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit steuerlich absetzen kann. Auch meine Rückfragen wurden geduldig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden und kann die Beratung durch Herrn Wegner wärmstens Empfehlen!"

24.07.2026
"Einfach TOP - schnell, ausführlich, präzis und professionell!"

23.07.2026
"Konkrete Empfehlungen werden ausführlich nachvollziehbar begründet. "

23.07.2026
"Herr Wegner hat sich bei einem einmaligen Auftrag schnell, zuverlässig und fachlich beeindruckend ausführlich um mein Anliegen gekümmert. Ich bin sehr zufrieden und würde jederzeit wieder mit ihm zusammenarbeiten. "

23.07.2026
"Herr Wegner hat meine Erwartungen in jeder Hinsicht übertroffen. Bereits nach sehr kurzer Zeit erhielt ich eine ausführliche, kompetente und verständliche Beratung. Insbesondere bei meiner Frage nach einer bestehenden Nebenkostenabrechnung im Zusammenhang mit anderen Sachverhalten mit meinem Mieter der fremdvermieteten Immobilie hat Herr Wegner schnell, präzise und äußerst fundiert geholfen. Auch Rückfragen wurden stets zeitnah, freundlich und kompetent beantwortet. Ich fühle mich bestens beraten und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung – ich werde mich jederzeit wieder von Herrn Wegner beraten lassen."

23.07.2026
"Sehr ausführliche und fundierte steuerliche Einschätzung einer Zweitwohnungsproblematik. "

22.07.2026
"Sehr ausführlich und kompetent, es wurden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt und eingeordnet. Außerdem habe ich einem komplett ausformulierten Antrag für das Bundeszentralamt für Steuern bekommen. Gerne Wieder!"

22.07.2026
"Sehr schnelle und ausführliche Beratung. Durch die Hilfe von Herrn Wegner konnten wir fristgerecht unseren Einspruch erfolgreich beim Finanzamt einreichen."

22.07.2026
"Binnen weniger Stunden nach Aufgabe der Anzeige auf Yourexpert hatte ich ein Angebot von Herrn Bösel zu einem fairen Preis. Nach Angebotsannahme hat Herr Bösel hat meine Steuererklärung mit unterjährigem Auslandsumzug sehr schnell, und kompetent bearbeitet sowie alle offenen Fragen vollumfänglich beantwortet. 100% Weiterempfehlung!"

22.07.2026
"Vollumfänglich zufrieden. Saubere Arbeit. Schnelle Antwort. Fairer Preis. Bedanke mich recht herzlich. Komme bei Bedarf gern wieder."

21.07.2026
"Sehr ausführlich und kompetent! Ich bin rundum zufrieden. Herr Wegner kann ich nur weiterempfehlen!"

21.07.2026
"Sehr kompetent, sehr schnell, sehr hilfsbereit!!!"

21.07.2026
"Mr. Wegner provided exceptional support in simplifying what was an extremely complex situation involving an international move across four countries in Europe and Africa, together with significant tax considerations relating to child deductions, the sale of assets, fiscal residency, and the establishment of a compliant and tax-efficient structure across multiple jurisdictions. His attention to detail, analytical precision, and thorough understanding of cross-border tax matters are outstanding. I would recommend Mr. Wegner without hesitation to anyone seeking expert advice on international tax and relocation matters."

20.07.2026
"Sehr gute und ausführliche Beratung. Jederzeit wieder."

20.07.2026
"Sehr detaillierte und schnelle Beratung"

19.07.2026
"Sehr gute und schnelle Beratung. Ich habe eine ausführliche Dokumentation erhalten und sämtliche, damit zusammenhängende steuerliche Aspekte wurden berücksichtigt. Mir wurde sehr geholfen - alles bestens. "

19.07.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6546 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77