Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

Mit Urteil vom 12.05.2011 (Az. VI R 37/10) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Aufwendungen für den Schulbesuch eines hochbegabten Kindes als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt ist.

Nach § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes wird die Einkommensteuer auf Antrag ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung) erwachsen. Hierzu gehören insbesondere Krankheitskosten und zwar auch dann, wenn sie der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen, unter der ein unterhaltsberechtigtes minderjähriges Kind des Steuerpflichtigen leidet.

Im Streitfall wechselte der Sohn der Kläger, bei dem ein Intelligenzquotient von 133 festgestellt worden war, von der zweiten in die vierte Grundschulklasse. Anschließend besuchte er ein Gymnasium. Aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten empfahl sowohl der Allgemeine Sozialdienst als auch die Hausärztin des Kindes den Besuch einer Hochbegabtenschule in Schottland. Da eine solche Schule für die Altersgruppe, in der sich das Kind in den Streitjahren befand, in Deutschland nicht verfügbar war, sei die Unterbringung in Schottland therapeutisch notwendig, um der Fehlentwicklung des Kindes entgegen zu wirken und eine bleibende seelische und soziale Schädigung zu verhindern. Ein nachträglich hinzugezogener Amtsarzt bestätigte diese Diagnose.

In ihren Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2001 und 2002 machten die Kläger Schul- und Internatskosten erfolglos als außergewöhnliche Belastungen geltend, weil die medizinische Notwendigkeit der Internatsunterbringung des Kindes nicht durch ein zuvor erstelltes amtsärztliches Attest nachgewiesen worden war.

Auf die Revision der Kläger hat der BFH die Vorentscheidung aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht (FG) zurückverwiesen. Da der Nachweis einer Krankheit und der medizinischen Indikation der Behandlung nach der neuen BFH-Rechtsprechung nicht mehr zwingend durch ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten bzw. Attest eines öffentlich-rechtlichen Trägers geführt werden muss, vielmehr auch noch später und durch alle geeigneten Beweismittel geführt werden kann, wird das FG nun zu prüfen haben, ob der Besuch der schottischen Schule wegen der Hochbegabung des Kindes medizinisch angezeigt war. In einem solchen Fall können die geltend gemachten Kosten unmittelbare Krankheitskosten sein. Dies gilt dann auch für Kosten einer auswärtigen der Krankheit geschuldeten Internatsunterbringung, selbst wenn diese zugleich der schulischen Ausbildung dient.

(BFH/Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich erhielt schnelle, umfangreiche und sehr übersichtliche, strukturierte und verständliche Antworten auf meine Fragen und Rückfragen. Jederzeit wieder!"

19.05.2025
"Extrem kompetenter Steuerberater mit wirklich ausführlichen und informativen Antworten, welche einem direkt weiterhelfen und dank exzellenter Struktur seiner Antwort auch nicht überladen ist. Ein großes Plus ist sein extrem schnelles Antworten Ich bin ein sehr kritischer Mensch und kann Herrn Wegner deutlich weiterempfehlen!"

19.05.2025
"Sehr schnelle Antwort, umfassende Beratung"

18.05.2025
"Sehr detaillierte und klare Erklärung der gesetzlichen Vorgaben und der praktischen Umsetzung. Ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank!"

17.05.2025
"Vielen Dank für die umgehende, verständliche, ausführliche und detaillierte Stellungnahme zu unserem Anliegen. Wir kommen jederzeit gern wieder auf Sie zurück bei neuen steuerlichen Fragen."

16.05.2025
"Sehr schnelle, sehr umfangreiche und sehr kompetente Beratung. Herzlichen Dank!"

15.05.2025
"Hervorragende Beratung, komplexe Steuerthemen sehr verständlich erklärt. Wir sind mehr als zufrieden und können Herrn Wegner absolut weiterempfehlen!"

14.05.2025
"Meine Frage zu einem sehr schwammig formulierten Punkt im DBA wurde super erklärt, auch mit gut nachvollziehbarer Begründung. "

13.05.2025
"Exzellente Beratung im internationalen Steuerrecht Schon bei der ersten Kontaktaufnahme hatte ich den Eindruck, in guten Händen zu sein. Dieser Eindruck hat sich voll und ganz bestätigt. Herr Wegner hat meine komplexe Situation im internationalen Steuerrecht äußerst kompetent analysiert und alle meine Fragen geduldig, verständlich und umfassend beantwortet. Besonders beeindruckt hat mich, wie klar er selbst schwierige Zusammenhänge erklären konnte. Auch auf meine zusätzlichen Rückfragen ist er eingegangen und hat mir konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, die mir sehr weitergeholfen haben. Ich habe zuvor lange nach kompetenter Unterstützung in diesem Bereich gesucht. Herr Wegner ist der Experte, den ich weiterempfehlen würde. Seine Beratung ist fachlich top, professionell, verständlich und dabei sehr freundlich im Ton."

12.05.2025
"Herr Hannu Wegner hat uns mit seinen ausführlichen und hervorragenden Antworten auf unsere komplexe Schenkungssteuerthematik sehr geholfen. Er hat unser/e Anliegen sofort verstanden, konnte sich in unsere Lage versetzen und dementsprechend für Laien verständliche Erklärungen bieten und passende Optionen (inkl Pros und Kontra) detailliert aufzeigen. Aus seinen Texten ist es klar ersichtlich, dass er nicht nur über hervorragende Fachkenntnisse verfügt, sondern auch eine große Affinität zum internationalen Steuerrecht sowie die Bereitschaft und Geduld besitzt, dieses Wissen mit anderen zu teilen und dabei anderen zu helfen."

12.05.2025
"Sehr ausführliche, umfassende und kompetente Expertise"

12.05.2025
"Sehr fachkundig, sehr lösungsorientiert. Gerne wieder!"

12.05.2025
"Schnelle Bearbeitung und sehr schnelle Reaktion auf meine Rückfrage. Herr Wegner hat all meine Punkte bearbeitet und eine umfangreiche Erläuterung gegeben. Auf Nachfrage wurde mir diese auch in einfache Sprache und nicht Juristendeutsch und mit Beispielen erklärt. Ich bin sehr zufrieden und kann Herrn Wegner weiterempfehlen."

12.05.2025
"Herr Wegner hat nicht nur alle meine Fragen umfassend beantwortet, sondern darüber hinaus vorausschauend weitere relevante Aspekte aufgegriffen. Die Antwort erreichte mich sogar noch vor Ablauf der angekündigten Frist. Auch auf meine Rückfragen ist Herr Wegner eingegangen und hat sie besonders ausführlich und verständlich beantwortet."

11.05.2025
"Sehr professionel "

10.05.2025
"Vielen herzlichen Dank für die außergewöhnlich strukturierte, tiefgründige und zugleich verständlich formulierte Antwort! Sie haben sämtliche relevanten steuerlichen Bereiche abgedeckt von Einkommensteuer über Schenkungsteuer bis hin zur umsatzsteuerlichen und bilanziellen Betrachtung und dabei stets die aktuelle Rechtsprechung und die regulatorischen Entwicklungen (inkl. MiCAR) einbezogen. Besonders hilfreich war Ihre klare Einordnung des Tokenwerts und die praktischen Empfehlungen zur Dokumentation und Anzeige. Man merkt sofort: Hier spricht ein Profi mit echter Praxiserfahrung und Weitblick. Absolute Empfehlung!"

10.05.2025
"Bin sehr begeistert von der Ausführlichkeit, Verständlichkeit und Kompetenz. Ich wurde in allen Bereichen umgänglich und genauestens informiert. Ich kann Herrn Wegner wirklich nur wärmstens weiter empfehlen. "

09.05.2025
"Großes Lob an den Verfasser. Eine sehr ausführliche und detaillierte Beratung bezüglich meines Anliegens."

09.05.2025
"Sehr kompetent, schnell, freundlich und professionell. Die Schritt für Schritt Anweisung, was jetzt noch zu machen ist, war fantastisch. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe. "

08.05.2025
"Meine Frage im Kontext der doppelten Haushaltsführung hat Herr Wegner schnell, umfassend, sehr gut verständlich und mit Hinweisen zu weiteren relevanten steuerrechtlichen Aspekten beantwortet. Vielen Dank!"

08.05.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5852 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77