Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Unternehmer

Mit Urteil vom 09.12.2010 (Az. V R 22/10) hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine in der Praxis der Insolvenzverwaltung häufig anzutreffende Fallgestaltung verworfen und damit sichergestellt, dass aus einem vom Insolvenzverwalter vereinnahmten Entgelt einschließlich Umsatzsteuer im Regelfall auch die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Wird über das Vermögen eines Unternehmers, der umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, das Insolvenzverfahren eröffnet, vereinnahmen Insolvenzverwalter häufig Forderungen aus Leistungen, die der Unternehmer bis zur Verfahrenseröffnung erbracht hat. Diese Forderungen setzen sich aus dem sog. Entgelt und dem Umsatzsteueranteil für die erbrachte Leistung zusammen. Zieht der Insolvenzverwalter z.B. eine Forderung über 1.190 Euro ein, ist hierin bei Leistungen, die dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen, ein Umsatzsteueranteil von 190 Euro enthalten.

Bisher wurde die Forderung in der Praxis der Insolvenzverwaltung in voller Höhe für die Masse vereinnahmt, so dass der Fiskus den Umsatzsteueranspruch nur als sog. Insolvenzforderung zur sog. Insolvenztabelle anmelden konnte und er lediglich wie ein Insolvenzgläubiger quotal befriedigt wurde. Trotz der Vereinnahmung des vollen Steueranteils von 190 durch den Insolvenzverwalter erhielt der Fiskus danach bei einer Insolvenzquote von z.B. 5 % nur 9,50 Euro. Der BFH ist dem für den Sonderfall der sog. Istbesteuerung bereits in der Vergangenheit entgegentreten, so dass die vom Insolvenzverwalter vereinnahmte Umsatzsteuer für eine vor Verfahrenseröffnung erbrachte Leistung in diesem Fall eine voll zu befriedigenden Masseverbindlichkeit ist.

Nach dem jetzt veröffentlichten Urteil des BFH im Verfahren V R 22/10 gilt dies auch, wenn der Unternehmer wie im Regelfall der sog. Sollbesteuerung unterliegt. Der BFH begründet sein Urteil mit dem Entstehen mehrerer Vermögensmassen im Insolvenzfall. Dem Urteil kommt große Bedeutung für die Praxis der Unternehmensinsolvenz zu, da die Insolvenzverwalter hier typischerweise Forderungen aus vor Verfahrenseröffnung erbrachten Leistungen beitreiben. Das Urteil führt im Vergleich zur bisher allgemein geübten Praxis zu einer deutlichen Schmälerung der Insolvenzmasse, zu deren Lasten nun auch im Fall der Sollbesteuerung der volle Umsatzsteueranteil als Masseverbindlichkeit an den Fiskus auszukehren ist.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Die Analyse und die daraus folgende Beratung meiner Situation ist von Herrn Wegner ist sehr detailliert, leicht verständlich und umfassend durchgeführt worden. Er hat zusätzlich diverse Aspekte, an die ich vorher nicht gedacht hatte, transparent dargestellt. Eine sehr klare Empfehlung !!"

15.06.2025
"Herr Hannu Wegner als Steuerberater, ist eine absolute Granate. Seine unfassbare Kompetenz und die Geschwindigkeit, mit der auf meine beiden wirklich schwierigen Fragen geantwortet wurde, haben mich begeistert. Ich hatte Hilfe über yourXpert erhofft, bin aber nicht von eines solchen Qualität ausgegangen. Vielen Dank Herr Wegner, Sie sind heute wirklich mein Held des Tages "

13.06.2025
"Sehr schnell und ausführlich geantwortet."

13.06.2025
"Ausgezeichnetes Service. Ich kann Herr Wegner nur weiterempfehlen."

12.06.2025
"Sehr schnelle, ausführliche und nachvollziehbare Beantwortung meines Anliegens. Auf Basis der Beratung vom Herrn Wegner habe ich nun Sicherheit bezüglich der steuerlichen Einschätzung und der passenden nächsten Schritte. Eigentlich würde ich fünf Punkte vergeben, muss jedoch im Sinne einer vollständigen Darstellung einen Punkt abziehen. Aufgrund eines Flüchtigkeitsfehlers (zu schnell gelesen?) führte die erste Ausarbeitung zu einer materiell anderen Einschätzung, als aufgrund der Faktenlage zutreffend war. Aufgrund meiner diesbezüglichen Rückfrage kam es zu einer vollständig neuen Beurteilung des Sachverhaltes, welche dann jedoch sehr schnell und passend erfolgte. Dafür gebe ich fünf Sterne."

12.06.2025
"Die Beratung von Herrn Wegner hat mir wirklich sehr weitergeholfen. Remote-Arbeit aus Deutschland für ausländische Firmen ist leider rechtlich komplex, und Herr Wegner hat mir nicht nur eine verständliche Übersicht über die steuerliche und rechtliche Lage gegeben, sondern auch konkrete strategische Empfehlungen, wie ich gegenüber dem Unternehmen den besten Deal verhandeln kann. Vielen Dank für die kompetente und strukturierte Unterstützung!"

12.06.2025
"Ich habe Herrn Hannu Wegner im Zusammenhang mit der geplanten Umwandlung eines Nießbrauchs in eine Leibrente konsultiert und bin äußerst zufrieden mit seiner Beratung. Er hat alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte umfassend analysiert und mir geholfen, das Vorgehen strukturiert und fundiert zu bewerten. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass er mir in einer komplexen Fragestellung weiterhelfen konnte, bei der mein Steuerberater scheinbar überfordert war und lediglich auf eine Anfrage beim Finanzamt verwiesen hat. Ich bin sehr froh, auf diesem Weg zu einer kompetenten und klar begründeten Einschätzung gelangt zu sein – eine echte Hilfe bei der Entscheidungsfindung. Absolute Empfehlung!"

12.06.2025
"Very helpful and knowledgeable and fluent in English"

11.06.2025
"Sehr detaillierte und umfangreiche Antwort, die sehr weiterhilft."

11.06.2025
"Herr Klement hat aüßerst rasch und kompetent meine Fragen zur Besteuerung einer Rente und der Möglichkeit eines Einspruchs gegen meinen Steuerbescheid 2023 beantwortet. Ich bin mit dem Service den yourXpert und Herr Klement bieten, sehr zufrieden. Ich kann die Inanspruchnahme dieser Kanzlei ungeingschränkt empfehlen. Vielen Dank für Ihre Hilfe."

09.06.2025
"Sehr kompetent und freundlich und spontanes Terminangebot sogar am Feiertag. Alle meine Fragen und Anliegen wurden umfassend beantwortet und bearbeitet. Lg V. K. "

09.06.2025
"Danke für die gute Beratung mit wertvollen Tipps und konkreten Berechnungen!"

08.06.2025
"Weiterführung unserer Diskussion. Erneut mehrseitige, detaillierte und 100% auf meine Situation und Kommentare eingehende Beratung. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben."

06.06.2025
"Antwortet sehr verständlich. Vollste Empfehlung!"

05.06.2025
"Antwortet sehr schnell, ausführlich und verständlich. Vollste Empfehlung!"

05.06.2025
"Hervorragender Service mit ausführlichen und dennoch verständlichen Erklärungen – auch für Einsteiger! Meine Fragen wurden schnell beantwortet, und ich bin rundum zufrieden. Ich empfehle Hannu Wegner uneingeschränkt weiter!"

05.06.2025
"Sehr gute und umfangreiche Antwort, die alle meine initialen Fragen aus verschiedenen Blickwinkeln und fundiert beantwortet hat."

04.06.2025
"Sehr schnelle und kompetente Bearbeitung. Extrem schnelles Feedback bei Rückfragen, sehr zu empfehlen!"

04.06.2025
"Mein (komplexes) Anliegen wurde klar und mit Nennung von Referenzen geklärt. StB wie Herr Wegner sind Gold wert."

04.06.2025
"Umfangreiche, akkurate Antwort, prägnant formuliert. Ich kann sagen, daß meine Erwartung übertroffen wurde. Ich freue mich auf eine weitere Zusammenarbeit!"

04.06.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5889 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77