Bis zu 41% auf Schwarzgeld
Noch kurz vor den Osterfeieragen haben die Vertreter von Deutschland und der Schweiz in Bern ein Änderungsprotokoll zum bereits unterzeichneten Steuerabkommen bezüglich Schwarzgeld unterzeichnet. Die Regelungen sollen 2013 in Kraft treten und Geldanlagen aus den vergangenen zehn Jahren einbeziehen. Das Zusatzprotokoll sieht vor, dass die kompletten Guthaben deutscher Steuerhinterzieher in der Schweiz einmalig mit 21 bis 41 Prozent besteuert werden.
Neu ist im Änderungsprotokoll auch die Erfassung von Schwarzgeld aus Erbschaften, dieses soll pauschal mit 50% besteuert werden oder die Erben müssen die Erbschaft komplett gegenüber dem Fiskus offenlegen.
Das Änderungsprotokoll bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
(Verlag Dr. Otto Schmidt KG / Redaktion)
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