BMF korrigiert steuerliche Gewinnermittlung (Verrechnungsverpflichtungen)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Urteil vom 06.02.2013 entschieden, dass für Kostenüberdeckungen, die in einer Kalkulationsperiode entstanden sind und die in der folgenden Kalkulationsperiode durch entsprechend geminderte Entgelte auszugleichen sind, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden sind.
Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu dem BMF-Schreiben vom 28.11.2011 (BStBl I S. 1111), wonach Verrechnungsverpflichtungen als Bestandteil bestehender Vertragsverhältnisse mangels Erfüllungsrückstand nicht passiviert werden können.
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF deshalb aufgehoben.
(BMF / Redaktion)