Der Steuerberater als Fördermittel- und Subventionsberater
Kleine und mittelständische Unternehmen haben in wirtschaftlich schwierigen Zeiten oft das Problem, dass benötigte Geldmittel nicht in ausreichendem Maße oder rechtzeitig für den Unternehmenserhalt zur Verfügung stehen. Das kann daran liegen, dass Kunden schleppender zahlen, die Aufträge zurückgehen oder Investitionen trotz knapper Kassen nötig werden, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Aber auch ohne akute Krise sind Situationen denkbar, in denen Unternehmen finanzielle Mittel benötigen, die sie nicht alleine aufbringen können, z.B. bei Expansionen, grenzüberschreitenden Kooperationen und vielem mehr. Zwar gibt es zahlreiche Fördermittel und -programme, aber das Angebot ist schwer überschaubar und die Auswahl, die für den jeweils individuellen Bedarf zu treffen ist, scheint für den Laien fast nicht zu bewältigen. Hilfe kann in diesen Fällen von solchen Steuerberaterinnen oder Steuerberatern kommen, die dieses spezielle Beratungssegment in ihr Portfolio aufgenommen haben.
Betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung
Die Tätigkeit als Fördermittel- und Subventionsberater gehört zu den vereinbaren Tätigkeiten des Steuerberaters. Sie umfasst die betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung von Personen und Unternehmen, die beabsichtigen, Fördermittel bzw. Subventionen in Anspruch zu nehmen. Dabei kann es sich um Gelder für eine Existenzgründung ebenso handeln wie für die Finanzierung eines besonderen Projektes. Fördergelder stehen für unterschiedlichste Maßnahmen bereit, man muss aber wissen, wo und wie man sie beantragt und wie man sie am sinnvollsten nutzt.
Aktuelle Förderprogramme
So bietet beispielsweise das Sonderprogramm der KfW Bankengruppe eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten bei der Liquiditäts- und Investitionsbeschaffung für den Mittelstand und große Unternehmen ohne Kapitalmarktzugang. Bei der erfolgreichen Nutzung solcher Angebote kann der Steuerberater den Unternehmer in vielerlei Hinsicht unterstützen, sei es mit Planungsrechnungen oder aussagekräftigen Zwischenabschlüssen. Ob Betriebsmittel oder Investitionen in unterschiedlichen Größenordnungen, mit individueller Zinsbindung oder variabler Kreditlaufzeit, Steuerberaterinnen und Steuerberater kennen sich auch in dieser Materie aus und setzen ihre Kompetenz zielgerichtet und konstruktiv ein.
Breites Leistungsspektrum
Der Steuerberater bringt neben seinem betriebswirtschaftlichen und steuerfachlichen Know-how auch strategische Kompetenzen ein, die bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln hilfreich sind. Dabei kann es sich beispielsweise um die Standortwahl im In- und/oder Ausland handeln oder um Aspekte der Finanzplanung wie etwa dem ökonomisch sinnvollen Verhältnis von Fremd- und Eigenkapital. Was auch immer für die fach- und sachgerechte Beantragung von Fördermitteln nach eingehender Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und der Vorteile erforderlich ist, kann der Steuerberater in Zusammenarbeit mit seinem Mandanten bereitstellen. Dazu gehören u.a. auch eine verlässliche Umsatz- und Kostenplanung, eine Investitions- und Liquiditätsplanung und letztlich auch eine verantwortliche Personalplanung, die den angestrebten Investitionen Rechnung trägt.
Quelle: Steuerberaterkammer Stuttgart
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