Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Unternehmer

Rund drei Viertel der bilanzierenden Unternehmen haben noch nicht mit den Umstellungsmaßnahmen begonnen und 90 Prozent der Betriebe fühlen sich nur teilweise oder unzureichend durch die Finanzverwaltung informiert.

Die Diskussion um die Einführung der "E-Bilanz" schlägt derzeit hohe Wellen. Die rund 1,37 Millionen bilanzierenden Unternehmen in Deutschland befürchten einen erheblichen Mehraufwand, den sie aktuell noch nicht genau kalkulieren können. Rund drei Viertel der befragten Unternehmen (74%) haben deshalb noch nicht mit den wichtigen Umstellungsmaßnahmen für die E-Bilanz begonnen. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Zusammenarbeit mit TNS Emnid, für die 300 E-Bilanz-Verantwortliche nach dem Umsetzungsstand in ihren Unternehmen befragt wurden.

90 Prozent der befragten Betriebe fühlen sich zudem nur teilweise oder unzureichend über die Anforderungen der E-Bilanz informiert. Auf das angekündigte finale Schreiben der Finanzverwaltung zu den wesentlichen Umsetzungsinhalten warten die Unternehmen dementsprechend gespannt: 85 Prozent der Befragten erhoffen sich hiervon entscheidende Informationen für die Umstellungsvorbereitungen.

"Aufgrund des Informationsdefizites können viele Unternehmen gar nicht abschätzen, welchen Zeit- und Personalaufwand die entsprechenden Umstellungsmaßnahmen benötigen und welche Kosten diese verursachen", erläutert Sebastian Koch, Partner der BDO AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Leiter der Arbeitsgruppe E-Bilanz. Laut Studie kann die Hälfte (50%) der befragten Betriebe den finanziellen Aufwand der Umstellung gar nicht abschätzen. 22 Prozent der Studienteilnehmer erwarten einen Gesamtaufwand für die

Umstellung von 10.000 Euro bis 50.000 Euro und 7 Prozent der Unternehmer gaben sogar an, mit einem finanziellen Aufwand von mehr als 50.000 Euro zu rechnen.

"In der Summe zeigen die Studienergebnisse, dass das ursprüngliche Ziel einer verpflichtenden Einführung der E-Bilanz zum 1. Januar 2012 insbesondere aufgrund einer defizitären Informationspolitik der Finanzverwaltung nicht mehr haltbar war", erklärt BDO Experte Koch. In einem überarbeitenden Entwurf des Anwendungsschreibens zu § 5b

EStG hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) deshalb unter anderem eine Nichtbeanstandungsregelung vorgestellt. Demnach soll es nicht beanstandet werden, wenn die Abschlüsse erst ein weiteres Jahr später in elektronischer Form übermittelt werden.

90 Prozent der befragten Unternehmen geben zudem an, nicht etwa durch die Finanzbehörde auf die Notwendigkeit zur Umstellung auf die E-Bilanz aufmerksam geworden zu sein, sondern vielmehr durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, die Tagespresse oder durch Seminaranbieter.

Angesichts dieser Erkenntnisse verwundert es nicht, dass auch der Bericht "Über die Auswertung der Pilotphase zur elektronischen Übermittlung von Daten der Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung", den das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 8. August 2011 vorgelegt hat, zu dem Schluss kommt: "Es ist zu erwarten, dass einige Unternehmen noch Zeit benötigen [...]". An der Pilotphase haben sich nur 84 Unternehmen aktiv beteiligt. "Auch diese geringe Beteiligung an der Pilotphase unterstreicht, dass der Großteil der bilanzierenden Unternehmen noch erheblichen Nachholbedarf bei den

unausweichlichen Umstellungsmaßnahmen hat", so Koch. "Die Zeit drängt, denn trotz des faktischen Aufschubs der verpflichtenden elektronischen Übermittlung bleibt der Umfang der Anforderungen für die Unternehmen weiterhin bestehen."

Hintergrundinformationen E-Bilanz:

Unter dem Motto "Elektronik statt Papier" wurde mit dem Gesetz zum Abbau der Steuerbürokratie (SteuBAG) bereits Ende 2008 die Einführung der so genannten E-Bilanz beschlossen. Der Gesetzgeber strebt damit eine Optimierung der Arbeitsabläufe zwischen Unternehmen und Verwaltung bzw. eine deutliche Vereinfachung und Effizienzsteigerung

auf Seiten der Finanzämter an.

Ursprünglich geplant für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, sollten alle bilanzierenden Unternehmen eine Steuerbilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung oder eine Handelsbilanz nebst Überleitungsrechnung standardisiert elektronisch an die Finanzbehörden übersenden. Für bilanzierende Unternehmen in Deutschland bedeutet diese Umstellung aufwändige und weitreichende Vorbereitungen, sowohl im Rechnungswesen als auch in der IT-Konfiguration.

Nach zahlreichen Verzögerungen bei der inhaltlichen Ausgestaltung der E-Bilanz durch die Finanzverwaltung sowie massiven Einwänden von Verbands- und Unternehmensseite wurde im November 2010 eine Verschiebung der Einführung der E-Bilanz um ein Jahr bekannt gegeben. Unternehmen sollten so die Möglichkeit zu einer Pilotphase im Jahr 2011 erhalten, um die neuen Anforderungen auf ihre Praxistauglichkeit testen zu können.

In einem überarbeitenden Entwurf des Anwendungsschreibens zu § 5b EStG, veröffentlicht am 05. Juli 2011, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber hinaus so genannte Übergangs- und Nichtbeanstandungsregelungen vorgestellt. Demnach soll es für die meisten Steuerpflichtigen nicht beanstandet werden, wenn die Abschlüsse erst ein weiteres Jahr später in elektronischer Form übermittelt werden. Somit ist die elektronische Datenübertragung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz erst für das Jahr 2013 und damit erst in 2014 verpflichtend für die Unternehmen.

Zur Studie:

Die aktuelle Studie "E-Bilanz Studie: Elektronische Jahresabschlüsse auf Knopfdruck?" kann unter www.bdo.de heruntergeladen werden.

(BDO/Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr kompetente und verständliche Beratung. Herr Wegner hat unseren Sachverhalt schnell erfasst, ausführlich und gut nachvollziehbar erklärt und konkrete Handlungsempfehlungen gegeben. Auch Rückfragen wurden klar und hilfreich beantwortet. Insgesamt lief alles sehr unkompliziert und professionell. Klare Empfehlung."

12.06.2026
"Absolut erstklassige, tiefgehende und extrem schnelle Beratung! Die Zusammenarbeit mit Herrn Wegner war herausragend. Ich fand es unglaublich, wie ausführlich, schnell und vor allem wie oft er mir in kürzester Zeit auf meine detaillierten Rückfragen geantwortet hat. Seine Analysen sind messerscharf, zeichnen sich durch eine beeindruckende Detailtiefe aus und decken auch verborgene Risiken präzise auf. Er trennt sauber zwischen Theorie und steuerstrafrechtlicher Praxis und liefert sofort umsetzbare, pragmatische Lösungen. Wer einen fachlich exzellenten Experten sucht, der einen auch bei hoher Dynamik so engmaschig, geduldig und verlässlich unterstützt, ist hier bestens aufgehoben. Uneingeschränkte Empfehlung!"

11.06.2026
"Ich kann mich den rundum positiven Bewertungen nur anschließen und Herrn Wegner klar empfehlen. Seine Beratung war wahnsinnig schnell, umfangreich, gut strukturiert und vor allem nachvollziehbar. Vielen Dank! - wir werden uns nächstes Jahr mit unseren Unterlagen wieder an Sie wenden."

11.06.2026
"Verständliche Beratung, Sehr intensive Schilderung. Richtige Steuerberater vom Fach."

10.06.2026
"Wir haben eine umfangreiche, verständliche und absolut auf den Punkt gebrachte Beratung von Herrn Hannu Wegner erhalten. Sehr gern kommen wir bei weiteren Fragen wieder auf seine Beratung zurück. Wir können diesen Experten sehr empfehlen!"

10.06.2026
"Herr Wegner hat unseren Fall in einer äußerst beeindruckenden Schnelligkeit und mit empathischer Kompetenz bearbeitet. Was ich damit meine: Als Laie ist das Nachvollziehen von Steuerrechtsangelegenheiten ja wahnsinnig schwierig und Herr Wegner hat obwohl er sehr genau auf zugrunde liegende Gesetze usw. verwiesen hat, immer auch darauf geachtet es möglichst logisch und gut zu erklären. Konkrete Empfehlungen mit Einschätzungen auf Erfolg oder Misserfolg gegeben und vor allem auch die für uns nächsten Schritte sehr gut dargestellt. Auch wenn die Prüfung des Steuerbescheids nicht zu unseren Gunsten (wie erhofft) ausgefallen ist, hat Herr Wegner exzellente Arbeit geleistet und das investierte Geld für diese Prüfung war goldrichtig angelegt und gibt nun Sicherheit. Herzlichen Dank nochmal für Ihre wahnsinnige Schnelligkeit und freundlichen Erklärungen!"

09.06.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, ich möchte mich sehr herzlich für die exzellente und umfangreiche Analyse bei Ihnen bedanken, diese ist von riesigem Wert für mich, da ich mich hinsichtlich des Sachverhalts sehr unsicher hinsichtlich der Versteuerung war. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute."

08.06.2026
"Ausgezeichnete, sehr detaillierte und verständliche Beratung. Herr Wegner ist konkret auf meine Situation eingegangen und hat nicht nur allgemein geantwortet, sondern die steuerlichen Konsequenzen Schritt für Schritt nachvollziehbar erklärt. Besonders hilfreich war die klare Einordnung der estnischen OÜ im Verhältnis zu einem Deutschland-first-Start sowie die spätere Erläuterung zum möglichen Ungarn-Szenario. Die Beratung hat mir eine klare Entscheidungsgrundlage gegeben und war aus meiner Sicht den Preis wert. Ich werde mich bei zukünftigen steuerlichen Fragen gerne wieder an Herrn Wegner wenden."

08.06.2026
"Eine sehr schnelle und ausführliche Antwort zu meiner steuerrechtlichen Frage erhalten. Die Rückmeldung war sehr gut struktriert und aufgebaut und auch in einer Sprache vormuliert, die besonders für Laien sehr gut nachvollziehbar war. Eine absolute Empfehlung!"

07.06.2026
"Sehr gute, umfassende und verständliche Beratung. Vielen Dank!"

07.06.2026
"Exzellente und detailliert Beratung auf höchstem Niveau. Bin sehr zufrieden. Ich kann Herr Wegner bestens weiterempfehlen. Herzlichen Dank. "

07.06.2026
"Sehr gute, ausführliche und weitreichende Beratung."

04.06.2026
"Herr Wegner hat mich ausführlich beraten und mit dem Musterschreiben hat das Finanzamt direkt reagiert. "

04.06.2026
"Hervorragende, verständliche Beratung mit klaren Hinweisen und nachvollziehbaren Handlungsanweisungen. Vielen Dank!"

03.06.2026
"Schnelle gut verständliche Antwort, die alle Aspekte brücksichtigt hat. TOP Berater"

02.06.2026
"Ich hab mich an Herrn Wegner gewandt, um eine steuerliche Einordnung zu einem Grundstücksprojekt zu bekommen und war wirklich extrem positiv überrascht über die Qualität, den Umfang sowie die Konkretheit der steuerlichen Beratung. Herr Wegner hat alle meine Fragen klar und verständlich beantwortet und dabei auch den notwendigen fachlichen Tiefgang erläutert und für mich eingeordnet. Selbst die diversen Rückfragen im Anschluss an das eigentliche Beratungsdossier wurden äußerst schnell, verlässlich und umfassend beantwortet. Nach zwei eher enttäuschend verlaufenen Vor-Ort-Beratungsterminen bei Steuerberatern bin ich wirklich überaus zufrieden mit der Beratung auf dieser Plattform. Vielen Dank! 5 von 5 Sternen sind absolut gerechtfertigt!"

01.06.2026
"Ich bin mit der Beratung durch Herrn Wegner sehr zufrieden. Auf Rückfragen wurde schnell reagiert. Die Beratung hat mir geholfen, mich gut auf meinen Auslandsaufenthalt in den USA vorzubereiten und steuerliche Fragestellungen frühzeitig zu klären. Vielen Dank für die Unterstützung."

01.06.2026
"Sehr detailliert, gut nachvollziehbar und sehr hilfreich - vielen lieben Dank!"

31.05.2026
"Sehr genial, ich habe erstmals eine Steuerberatung über eine Internetplatform ausprobiert. Sensationell schnell, zuverlässig und extrem kompetent! Ich bin absolut begeistert von der schnellen Bearbeitung meiner Unterlagen durch Herrn Hannu Wegner. Hier wird Kundenservice noch großgeschrieben. Uneingeschränkte Weiterempfehlung!"

30.05.2026
"Sehr gute und kompetente Beratung. Bin sehr zufrieden und kann nur weiterempfehlen!"

29.05.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6461 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77