Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Unternehmer

Rund drei Viertel der bilanzierenden Unternehmen haben noch nicht mit den Umstellungsmaßnahmen begonnen und 90 Prozent der Betriebe fühlen sich nur teilweise oder unzureichend durch die Finanzverwaltung informiert.

Die Diskussion um die Einführung der "E-Bilanz" schlägt derzeit hohe Wellen. Die rund 1,37 Millionen bilanzierenden Unternehmen in Deutschland befürchten einen erheblichen Mehraufwand, den sie aktuell noch nicht genau kalkulieren können. Rund drei Viertel der befragten Unternehmen (74%) haben deshalb noch nicht mit den wichtigen Umstellungsmaßnahmen für die E-Bilanz begonnen. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Zusammenarbeit mit TNS Emnid, für die 300 E-Bilanz-Verantwortliche nach dem Umsetzungsstand in ihren Unternehmen befragt wurden.

90 Prozent der befragten Betriebe fühlen sich zudem nur teilweise oder unzureichend über die Anforderungen der E-Bilanz informiert. Auf das angekündigte finale Schreiben der Finanzverwaltung zu den wesentlichen Umsetzungsinhalten warten die Unternehmen dementsprechend gespannt: 85 Prozent der Befragten erhoffen sich hiervon entscheidende Informationen für die Umstellungsvorbereitungen.

"Aufgrund des Informationsdefizites können viele Unternehmen gar nicht abschätzen, welchen Zeit- und Personalaufwand die entsprechenden Umstellungsmaßnahmen benötigen und welche Kosten diese verursachen", erläutert Sebastian Koch, Partner der BDO AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Leiter der Arbeitsgruppe E-Bilanz. Laut Studie kann die Hälfte (50%) der befragten Betriebe den finanziellen Aufwand der Umstellung gar nicht abschätzen. 22 Prozent der Studienteilnehmer erwarten einen Gesamtaufwand für die

Umstellung von 10.000 Euro bis 50.000 Euro und 7 Prozent der Unternehmer gaben sogar an, mit einem finanziellen Aufwand von mehr als 50.000 Euro zu rechnen.

"In der Summe zeigen die Studienergebnisse, dass das ursprüngliche Ziel einer verpflichtenden Einführung der E-Bilanz zum 1. Januar 2012 insbesondere aufgrund einer defizitären Informationspolitik der Finanzverwaltung nicht mehr haltbar war", erklärt BDO Experte Koch. In einem überarbeitenden Entwurf des Anwendungsschreibens zu § 5b

EStG hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) deshalb unter anderem eine Nichtbeanstandungsregelung vorgestellt. Demnach soll es nicht beanstandet werden, wenn die Abschlüsse erst ein weiteres Jahr später in elektronischer Form übermittelt werden.

90 Prozent der befragten Unternehmen geben zudem an, nicht etwa durch die Finanzbehörde auf die Notwendigkeit zur Umstellung auf die E-Bilanz aufmerksam geworden zu sein, sondern vielmehr durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, die Tagespresse oder durch Seminaranbieter.

Angesichts dieser Erkenntnisse verwundert es nicht, dass auch der Bericht "Über die Auswertung der Pilotphase zur elektronischen Übermittlung von Daten der Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung", den das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 8. August 2011 vorgelegt hat, zu dem Schluss kommt: "Es ist zu erwarten, dass einige Unternehmen noch Zeit benötigen [...]". An der Pilotphase haben sich nur 84 Unternehmen aktiv beteiligt. "Auch diese geringe Beteiligung an der Pilotphase unterstreicht, dass der Großteil der bilanzierenden Unternehmen noch erheblichen Nachholbedarf bei den

unausweichlichen Umstellungsmaßnahmen hat", so Koch. "Die Zeit drängt, denn trotz des faktischen Aufschubs der verpflichtenden elektronischen Übermittlung bleibt der Umfang der Anforderungen für die Unternehmen weiterhin bestehen."

Hintergrundinformationen E-Bilanz:

Unter dem Motto "Elektronik statt Papier" wurde mit dem Gesetz zum Abbau der Steuerbürokratie (SteuBAG) bereits Ende 2008 die Einführung der so genannten E-Bilanz beschlossen. Der Gesetzgeber strebt damit eine Optimierung der Arbeitsabläufe zwischen Unternehmen und Verwaltung bzw. eine deutliche Vereinfachung und Effizienzsteigerung

auf Seiten der Finanzämter an.

Ursprünglich geplant für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, sollten alle bilanzierenden Unternehmen eine Steuerbilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung oder eine Handelsbilanz nebst Überleitungsrechnung standardisiert elektronisch an die Finanzbehörden übersenden. Für bilanzierende Unternehmen in Deutschland bedeutet diese Umstellung aufwändige und weitreichende Vorbereitungen, sowohl im Rechnungswesen als auch in der IT-Konfiguration.

Nach zahlreichen Verzögerungen bei der inhaltlichen Ausgestaltung der E-Bilanz durch die Finanzverwaltung sowie massiven Einwänden von Verbands- und Unternehmensseite wurde im November 2010 eine Verschiebung der Einführung der E-Bilanz um ein Jahr bekannt gegeben. Unternehmen sollten so die Möglichkeit zu einer Pilotphase im Jahr 2011 erhalten, um die neuen Anforderungen auf ihre Praxistauglichkeit testen zu können.

In einem überarbeitenden Entwurf des Anwendungsschreibens zu § 5b EStG, veröffentlicht am 05. Juli 2011, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber hinaus so genannte Übergangs- und Nichtbeanstandungsregelungen vorgestellt. Demnach soll es für die meisten Steuerpflichtigen nicht beanstandet werden, wenn die Abschlüsse erst ein weiteres Jahr später in elektronischer Form übermittelt werden. Somit ist die elektronische Datenübertragung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz erst für das Jahr 2013 und damit erst in 2014 verpflichtend für die Unternehmen.

Zur Studie:

Die aktuelle Studie "E-Bilanz Studie: Elektronische Jahresabschlüsse auf Knopfdruck?" kann unter www.bdo.de heruntergeladen werden.

(BDO/Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Die Analyse und die daraus folgende Beratung meiner Situation ist von Herrn Wegner ist sehr detailliert, leicht verständlich und umfassend durchgeführt worden. Er hat zusätzlich diverse Aspekte, an die ich vorher nicht gedacht hatte, transparent dargestellt. Eine sehr klare Empfehlung !!"

15.06.2025
"Herr Hannu Wegner als Steuerberater, ist eine absolute Granate. Seine unfassbare Kompetenz und die Geschwindigkeit, mit der auf meine beiden wirklich schwierigen Fragen geantwortet wurde, haben mich begeistert. Ich hatte Hilfe über yourXpert erhofft, bin aber nicht von eines solchen Qualität ausgegangen. Vielen Dank Herr Wegner, Sie sind heute wirklich mein Held des Tages "

13.06.2025
"Sehr schnell und ausführlich geantwortet."

13.06.2025
"Ausgezeichnetes Service. Ich kann Herr Wegner nur weiterempfehlen."

12.06.2025
"Sehr schnelle, ausführliche und nachvollziehbare Beantwortung meines Anliegens. Auf Basis der Beratung vom Herrn Wegner habe ich nun Sicherheit bezüglich der steuerlichen Einschätzung und der passenden nächsten Schritte. Eigentlich würde ich fünf Punkte vergeben, muss jedoch im Sinne einer vollständigen Darstellung einen Punkt abziehen. Aufgrund eines Flüchtigkeitsfehlers (zu schnell gelesen?) führte die erste Ausarbeitung zu einer materiell anderen Einschätzung, als aufgrund der Faktenlage zutreffend war. Aufgrund meiner diesbezüglichen Rückfrage kam es zu einer vollständig neuen Beurteilung des Sachverhaltes, welche dann jedoch sehr schnell und passend erfolgte. Dafür gebe ich fünf Sterne."

12.06.2025
"Die Beratung von Herrn Wegner hat mir wirklich sehr weitergeholfen. Remote-Arbeit aus Deutschland für ausländische Firmen ist leider rechtlich komplex, und Herr Wegner hat mir nicht nur eine verständliche Übersicht über die steuerliche und rechtliche Lage gegeben, sondern auch konkrete strategische Empfehlungen, wie ich gegenüber dem Unternehmen den besten Deal verhandeln kann. Vielen Dank für die kompetente und strukturierte Unterstützung!"

12.06.2025
"Ich habe Herrn Hannu Wegner im Zusammenhang mit der geplanten Umwandlung eines Nießbrauchs in eine Leibrente konsultiert und bin äußerst zufrieden mit seiner Beratung. Er hat alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte umfassend analysiert und mir geholfen, das Vorgehen strukturiert und fundiert zu bewerten. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass er mir in einer komplexen Fragestellung weiterhelfen konnte, bei der mein Steuerberater scheinbar überfordert war und lediglich auf eine Anfrage beim Finanzamt verwiesen hat. Ich bin sehr froh, auf diesem Weg zu einer kompetenten und klar begründeten Einschätzung gelangt zu sein – eine echte Hilfe bei der Entscheidungsfindung. Absolute Empfehlung!"

12.06.2025
"Very helpful and knowledgeable and fluent in English"

11.06.2025
"Sehr detaillierte und umfangreiche Antwort, die sehr weiterhilft."

11.06.2025
"Herr Klement hat aüßerst rasch und kompetent meine Fragen zur Besteuerung einer Rente und der Möglichkeit eines Einspruchs gegen meinen Steuerbescheid 2023 beantwortet. Ich bin mit dem Service den yourXpert und Herr Klement bieten, sehr zufrieden. Ich kann die Inanspruchnahme dieser Kanzlei ungeingschränkt empfehlen. Vielen Dank für Ihre Hilfe."

09.06.2025
"Sehr kompetent und freundlich und spontanes Terminangebot sogar am Feiertag. Alle meine Fragen und Anliegen wurden umfassend beantwortet und bearbeitet. Lg V. K. "

09.06.2025
"Danke für die gute Beratung mit wertvollen Tipps und konkreten Berechnungen!"

08.06.2025
"Weiterführung unserer Diskussion. Erneut mehrseitige, detaillierte und 100% auf meine Situation und Kommentare eingehende Beratung. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben."

06.06.2025
"Antwortet sehr verständlich. Vollste Empfehlung!"

05.06.2025
"Antwortet sehr schnell, ausführlich und verständlich. Vollste Empfehlung!"

05.06.2025
"Hervorragender Service mit ausführlichen und dennoch verständlichen Erklärungen – auch für Einsteiger! Meine Fragen wurden schnell beantwortet, und ich bin rundum zufrieden. Ich empfehle Hannu Wegner uneingeschränkt weiter!"

05.06.2025
"Sehr gute und umfangreiche Antwort, die alle meine initialen Fragen aus verschiedenen Blickwinkeln und fundiert beantwortet hat."

04.06.2025
"Sehr schnelle und kompetente Bearbeitung. Extrem schnelles Feedback bei Rückfragen, sehr zu empfehlen!"

04.06.2025
"Mein (komplexes) Anliegen wurde klar und mit Nennung von Referenzen geklärt. StB wie Herr Wegner sind Gold wert."

04.06.2025
"Umfangreiche, akkurate Antwort, prägnant formuliert. Ich kann sagen, daß meine Erwartung übertroffen wurde. Ich freue mich auf eine weitere Zusammenarbeit!"

04.06.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5889 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77