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Unternehmer

Rund drei Viertel der bilanzierenden Unternehmen haben noch nicht mit den Umstellungsmaßnahmen begonnen und 90 Prozent der Betriebe fühlen sich nur teilweise oder unzureichend durch die Finanzverwaltung informiert.

Die Diskussion um die Einführung der "E-Bilanz" schlägt derzeit hohe Wellen. Die rund 1,37 Millionen bilanzierenden Unternehmen in Deutschland befürchten einen erheblichen Mehraufwand, den sie aktuell noch nicht genau kalkulieren können. Rund drei Viertel der befragten Unternehmen (74%) haben deshalb noch nicht mit den wichtigen Umstellungsmaßnahmen für die E-Bilanz begonnen. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Zusammenarbeit mit TNS Emnid, für die 300 E-Bilanz-Verantwortliche nach dem Umsetzungsstand in ihren Unternehmen befragt wurden.

90 Prozent der befragten Betriebe fühlen sich zudem nur teilweise oder unzureichend über die Anforderungen der E-Bilanz informiert. Auf das angekündigte finale Schreiben der Finanzverwaltung zu den wesentlichen Umsetzungsinhalten warten die Unternehmen dementsprechend gespannt: 85 Prozent der Befragten erhoffen sich hiervon entscheidende Informationen für die Umstellungsvorbereitungen.

"Aufgrund des Informationsdefizites können viele Unternehmen gar nicht abschätzen, welchen Zeit- und Personalaufwand die entsprechenden Umstellungsmaßnahmen benötigen und welche Kosten diese verursachen", erläutert Sebastian Koch, Partner der BDO AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Leiter der Arbeitsgruppe E-Bilanz. Laut Studie kann die Hälfte (50%) der befragten Betriebe den finanziellen Aufwand der Umstellung gar nicht abschätzen. 22 Prozent der Studienteilnehmer erwarten einen Gesamtaufwand für die

Umstellung von 10.000 Euro bis 50.000 Euro und 7 Prozent der Unternehmer gaben sogar an, mit einem finanziellen Aufwand von mehr als 50.000 Euro zu rechnen.

"In der Summe zeigen die Studienergebnisse, dass das ursprüngliche Ziel einer verpflichtenden Einführung der E-Bilanz zum 1. Januar 2012 insbesondere aufgrund einer defizitären Informationspolitik der Finanzverwaltung nicht mehr haltbar war", erklärt BDO Experte Koch. In einem überarbeitenden Entwurf des Anwendungsschreibens zu § 5b

EStG hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) deshalb unter anderem eine Nichtbeanstandungsregelung vorgestellt. Demnach soll es nicht beanstandet werden, wenn die Abschlüsse erst ein weiteres Jahr später in elektronischer Form übermittelt werden.

90 Prozent der befragten Unternehmen geben zudem an, nicht etwa durch die Finanzbehörde auf die Notwendigkeit zur Umstellung auf die E-Bilanz aufmerksam geworden zu sein, sondern vielmehr durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, die Tagespresse oder durch Seminaranbieter.

Angesichts dieser Erkenntnisse verwundert es nicht, dass auch der Bericht "Über die Auswertung der Pilotphase zur elektronischen Übermittlung von Daten der Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung", den das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 8. August 2011 vorgelegt hat, zu dem Schluss kommt: "Es ist zu erwarten, dass einige Unternehmen noch Zeit benötigen [...]". An der Pilotphase haben sich nur 84 Unternehmen aktiv beteiligt. "Auch diese geringe Beteiligung an der Pilotphase unterstreicht, dass der Großteil der bilanzierenden Unternehmen noch erheblichen Nachholbedarf bei den

unausweichlichen Umstellungsmaßnahmen hat", so Koch. "Die Zeit drängt, denn trotz des faktischen Aufschubs der verpflichtenden elektronischen Übermittlung bleibt der Umfang der Anforderungen für die Unternehmen weiterhin bestehen."

Hintergrundinformationen E-Bilanz:

Unter dem Motto "Elektronik statt Papier" wurde mit dem Gesetz zum Abbau der Steuerbürokratie (SteuBAG) bereits Ende 2008 die Einführung der so genannten E-Bilanz beschlossen. Der Gesetzgeber strebt damit eine Optimierung der Arbeitsabläufe zwischen Unternehmen und Verwaltung bzw. eine deutliche Vereinfachung und Effizienzsteigerung

auf Seiten der Finanzämter an.

Ursprünglich geplant für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, sollten alle bilanzierenden Unternehmen eine Steuerbilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung oder eine Handelsbilanz nebst Überleitungsrechnung standardisiert elektronisch an die Finanzbehörden übersenden. Für bilanzierende Unternehmen in Deutschland bedeutet diese Umstellung aufwändige und weitreichende Vorbereitungen, sowohl im Rechnungswesen als auch in der IT-Konfiguration.

Nach zahlreichen Verzögerungen bei der inhaltlichen Ausgestaltung der E-Bilanz durch die Finanzverwaltung sowie massiven Einwänden von Verbands- und Unternehmensseite wurde im November 2010 eine Verschiebung der Einführung der E-Bilanz um ein Jahr bekannt gegeben. Unternehmen sollten so die Möglichkeit zu einer Pilotphase im Jahr 2011 erhalten, um die neuen Anforderungen auf ihre Praxistauglichkeit testen zu können.

In einem überarbeitenden Entwurf des Anwendungsschreibens zu § 5b EStG, veröffentlicht am 05. Juli 2011, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber hinaus so genannte Übergangs- und Nichtbeanstandungsregelungen vorgestellt. Demnach soll es für die meisten Steuerpflichtigen nicht beanstandet werden, wenn die Abschlüsse erst ein weiteres Jahr später in elektronischer Form übermittelt werden. Somit ist die elektronische Datenübertragung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz erst für das Jahr 2013 und damit erst in 2014 verpflichtend für die Unternehmen.

Zur Studie:

Die aktuelle Studie "E-Bilanz Studie: Elektronische Jahresabschlüsse auf Knopfdruck?" kann unter www.bdo.de heruntergeladen werden.

(BDO/Redaktion)

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