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Die Zeit drängt. Für Wirtschaftsjahre ab dem 1.1.2013 muss die Einreichung der Jahresabschlussbilanz in elektronischer Form erfolgen. Den 1,35 Millionen betroffenen Unternehmen bleibt nur noch wenig Zeit, die notwendigen Umstellungen in Buchhaltung und IT vorzunehmen.

Die Regelung zur E-Bilanz ist Teil des Steuerbürokratieabbaugesetzes (SteuBAG) der Bundesregierung, das Ende 2008 verabschiedet wurde. Damit wurde die Grundlage geschaffen, die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie auch für das Besteuerungsverfahren zu nutzen. Ziel ist es, die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und Steuerbehörden zu verbessern und somit die staatlichen Einnahmen sicherzustellen.

Die Umsetzung des Gesetzes wurde bereits zweimal um je ein Jahr verschoben. Da es lange kein festes Regelwerk zur Abgabe einer Steuerbilanz gab, hat sich ein Großteil der deutschen Unternehmen bis heute nicht eingehend mit der E-Bilanz und deren Umsetzung auseinandergesetzt. Dies muss nun dringend geschehen.

Zwar wurde die E-Bilanz bereits mit Beginn 2012 eingeführt, doch die Finanzverwaltung erließ eine generelle Nichtbeanstandungsregelung. Dies ermöglicht die Einreichung der Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2012 noch im Papierformat. Für das Jahr 2013 wird die Abgabe einer E-Bilanz zur Pflicht. Deshalb "müssen bilanzierungspflichtige Unternehmen jetzt mit der Umstellung beginnen", mahnt Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer.

Die Umstellung bedarf u. U. einer längeren Vorbereitungszeit. Die Unternehmen müssen ggf. mehr und detailliertere Daten erarbeiten, ihre IT-Systeme anpassen und ihr Personal dafür schulen.

BStBK-Präsident Vinken empfiehlt die Anpassung der Buchführung an die Erfordernisse der E-Bilanz bis Ende 2012 vorzunehmen, um 2013 bereits E-Bilanz-konform buchen zu können.

(BStBK / Redaktion)

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