Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der für eine doppelte Haushaltsführung bislang entscheidende Umstand, ob der Arbeitnehmer selbst für die Kosten des Haushalts aufkommt, zwar ein besonders gewichtiges Indiz, aber keine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist.

In dem vorliegenden Streitfall machte ein lediger Arbeitnehmer geltend, am Arbeitsort eine 64 qm große Dreizimmerwohnung am Beschäftigungsort zu unterhalten und seinen Hauptwohnsitz im Haus seiner Eltern zu führen. Dort hatte er im Dachgeschoss einen Schlafraum und einen Wohnraum mit einer Fläche von insgesamt 45 qm für sich, nutzte aber Küche, Bad und WC gemeinsam mit den Eltern. Er machte die Aufwendungen für die Dreizimmerwohnung als Kosten der doppelten Haushaltsführung zunächst erfolglos einkommensteuerlich geltend. Auch das Finanzgericht erkannte die Kosten nicht an, weil er bei seinen Eltern keinen eigenen Hausstand unterhalten habe. Insbesondere habe sich der Arbeitnehmer dort nicht finanziell am Unterhalt des Hauses beteiligt, was jedoch Voraussetzung für die Annahme eines eigenen Hausstands sei.

Der BFH war jetzt anderer Ansicht. Grundsätzlich könne auch ein alleinstehender Arbeitnehmer neben seinem Haupthausstand einen weiteren Haushalt berufsbedingt am Beschäftigungsort unterhalten, also einen doppelten Haushalt führen. Nutze der Arbeitnehmer eine Wohnung unentgeltlich, müsse sorgfältig geprüft werden, ob die Wohnung als eine eigene oder als die des Überlassenden, z. B. der Eltern, zu behandeln sei. Im Rahmen dieser Prüfung sei der Umstand, ob der Arbeitnehmer für die Kosten des Haushalts aufkomme, zwar ein besonders gewichtiges Indiz für das Unterhalten eines eigenen Haushalts aber keine zwingende Voraussetzung. Das Finanzgericht, an das der Fall zurückverwiesen wurde, muss nun den Sachverhalt im zweiten Rechtsgang unter Beachtung dieser Rechtsgrundsätze neu entscheiden.

Quelle: BFH Urteil vom 21.04.2010 Az VI R 26/09

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Perfekt. Pfändungsschutz geht leider nicht, bin bei keiner Bank, sondern bei Wise und bei Revolut. Bei beiden kann kein Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden. Ansonsten herzlichen Dank für Ihre perfekte Lösung. W. H. W..hoefer@gmail.com"

05.05.2026
"Herr Wegner ist das Beste, was mir je bei einer Beratung passiert ist. Wirklich sehr gute, einfache, verständlichen und schnelle Antworten. Auch die Nachfragen/Rückfragen werden schnell beantwortet. Beste Empfehlung überhaupt ! Vielen Dank. "

04.05.2026
"Sehr rasche, kompetente Beratung und gute Aufbereitung der Fragestellungen. Wir können Herr Wegner vorbehaltlos weiterempfehlen. "

04.05.2026
"Vielen Dank an Hannu Wegner für seine zielgenaue, umfassende, detailierte, individuelle und verständliche Expertise. Jeweils innerhalb weniger Stunden erfasste er zielgerichtet unser nicht einfaches Steuerproblem aus dem Ausland, bei dem viele Informationen und Hintergründe unklar gewesen sind. Er kreiste vielschichtig das Problem ein, gab die wegweisenden Perspektiven und lieferte eine genaue Strategie, sich der Probleme zu stellen. Zweifach konkretisierte er - nach meinen neuen Informationen - aufwändig die Strategie; inklusive genauer Formulierungshilfen bei Anträgen. Hier arbeitet und begleitet ein Top-Fachmann individuell und unbedingt lösungsorientiert und gibt keine Allgemein-Positionen. Die Schnelligkeit der Antworten, trotz ihrer Tiefe und großem Umfang war atemberaubend. Kurz: Wow-Faktor! "

03.05.2026
"Super ausführliche Bewertung und fachlich sehr fundiert, eine klare Empfehlung."

02.05.2026
"Sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Bearbeitung, sogar an einem Feiertag! Herr Wegner hat mein Anliegen sofort verstanden und professionell umgesetzt. Absolute Weiterempfehlung!"

01.05.2026
"Herr Wegner hat meine Fragen zu Optionen und Stillhalterprämien äußerst kompetent und mit beeindruckender Detailtiefe beantwortet. Die Erklärungen waren klar, strukturiert und sehr hilfreich. Ich bin wirklich positiv überrascht und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

01.05.2026
"Ich bin sehr zufrieden mit der Beratung von Herrn Wegner. Die Antworten waren äußerst ausführlich, fachlich präzise und auf meine individuelle Situation zugeschnitten. Herr Wegner hat auch auf Punkte hingewiesen, die ich selbst nicht auf dem Schirm hatte. Klare Empfehlung."

30.04.2026
"Sehr kompetente und zügige Beratung, auch bei einer anspruchsvollen internationalen Steuersituation (UK/US/DE). Die Ausführungen waren detailliert, verständlich und vor allem praxisnah mit klaren nächsten Schritten."

29.04.2026
"vollumfängliche, sehr ausführliche Antwort. Top!"

29.04.2026
"Ganz herzlichen Dank für die außerordentlich ausführliche, fachkundige und klar verständliche Antwort! Dies hat mir sehr geholfen, die Implikationen des AStG in meinem konkreten Fall zu ermitteln und die steuerrechtliche Komplexität in dem Kontext aufzulösen und zu verstehen. Nach dieser Erfahrung werde ich mich bei vergleichbaren Fragen definitiv wieder an Herrn Wegner wenden."

29.04.2026
"Vielen Dank für die schnelle und detaillierte Beratung!"

28.04.2026
"Wie immer, schnelle, kompetente und ausführliche Ausarbeitung. "

28.04.2026
"Schnelle, extrem umfängliche, Beratung. Total unkompliziert. "

28.04.2026
"Ausführliches und abschliessendes Gutachten mit konkreten Handlungsempfehlungen. Nachfragen wurden sehr zeitnah beantwortet - sehr zufrieden!"

28.04.2026
"Schnelle Hilfe, kompetente Antwort und hilfreiche Rückmeldung auf Rückfragen "

28.04.2026
"Unglaublich schnell, ordentlich und mit allen steuerlichen Hinweisen und Tipps geantwortet, die mir sehr bei meiner Kaufentscheidung helfen und mir steuerlich wirklich einiges einsparen bzw. wiederholen. Volle Empfehlung!"

27.04.2026
"sehr ausführliche und kompetente Beratung. Vielen Dank"

26.04.2026
"Vielen Dank Herr Wegner für die umfassende und ausführliche Beratung. Hilfreich finde ich auch Ihre Empfehlungen und die Zusammenfassung. Nächstes Mal komme ich wieder auf Sie zu!"

24.04.2026
"Mit der Beratung bin ich sehr zufrieden, Die Antworten kamen schnell und umfassend. Es wurden auch Aspekte angesprochen , an die ich nicht gedacht hatte. Vielen Dank "

24.04.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6397 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77