Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile Steuertipp Kindergeld

Einspruch gegen Kindergeldbescheid durch einfache E-Mail ist unwirksam

Mit einer einfachen E-Mail kann der Bescheid einer Behörde nicht wirksam angefochten werden. Betroffene müssen damit rechnen, dass der Bescheid, gegen den sie sich wenden wollen, deshalb mangels wirksamer Anfechtung zu ihren Ungunsten bestandskräftig wird. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 8 K 1658/13).

Im Streitfall hatte die Mutter eines volljährigen Kindes gegen den Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid der Familienkasse lediglich mit einfacher E-Mail Einspruch eingelegt. Die Familienkasse wertete die einfache E-Mail zwar als wirksamen Einspruch, wies diesen Einspruch jedoch in der Sache als unbegründet zurück. Die hiergegen erhobene Klage der Mutter hatte keinen Erfolg. Das Hessische Finanzgericht entschied, dass der mit der einfachen E-Mail angegriffene Bescheid - entgegen der übereinstimmenden Auffassung der Klägerin und der Familienkasse - bereits mangels wirksamer Anfechtung bestandskräftig geworden ist. Denn ein lediglich mittels einfacher E-Mail eingelegter Einspruch genüge den gesetzlichen Erfordernissen nicht. Eine Entscheidung zu der Frage, ob der Bescheid inhaltlich rechtmäßig war, sei deshalb nicht mehr zu treffen.

E-Mail benötigt eine Signatur

Im Einzelnen hat das Hessische Finanzgericht darauf hingewiesen, dass eine elektronische Einspruchseinlegung nach § 87a Abs. 3 Sätze 1 und 2 Abgabenordnung zwingend mit einer sog. qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen sei. Hierdurch werde sichergestellt, dass die besonderen Zwecke der bisher üblichen Schriftform im Zeitpunkt der Rechtsbehelfseinlegung auch im modernen elektronischen Rechtsverkehr erfüllt werden. Nur durch die qualifizierte elektronische Signatur könne gewährleistet werden, dass der E-Mail neben dem Inhalt der Erklärung auch die Person, von der sie stammt, hinreichend zuverlässig entnommen werden könne. Schließlich könne sich die Klägerin nicht darauf stützen, dass Finanzbehörden und Familienkassen in der Praxis bisher auch einfache E-Mails als formwirksamen Einspruch angesehen hätten. Denn der Verwaltung stehe es aufgrund des Prinzips der Gewaltenteilung nicht zu, mittels Richtlinien die gesetzlichen Formerfordernisse außer Kraft zu setzen. Weil im konkreten Streitfall seit der Einspruchseinlegung durch einfache E-Mail mehr als ein Jahr vergangen war, könne sich die Klägerin schließlich auch nicht auf mangelndes Verschulden im Rahmen eines sog. Wiedereinsetzungsantrages berufen.

(Hessisches FG / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich bin außerordentlich zufrieden mit der Beratung durch Herrn Wegener und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. Er hat meinen komplexen steuerlichen Sachverhalt in kürzester Zeit erfasst und bemerkenswert detailliert, fundiert und logisch nachvollziehbar beantwortet. Besonders positiv hervorheben möchte ich, dass Herr Wegener nicht nur die rechtlichen Grundlagen erläutert, sondern direkt konkrete, praxisnahe Handlungsempfehlungen gibt."

26.06.2026
"Herr Wegner hat sehr (!) schnell auf meine Anfrage geantwortet, und auch auf alle ergänzenden Fragen sehr schnell geantwortet. Dabei ist er genau auf meine Fragen und Informationen eingegangen und hat von sich aus Nachfragen gestellt um sicher zu gehen, dass seine Antworten auch wirklich passend für meine Situation sind. Seine Antworten waren ausführlich, fachkundig und gut zu verstehen. Außerdem hat er mir Zusammenhänge und Möglichkeiten aufgezeigt, die ich ohne seine professionelle Beratung nicht hätte berücksichtigen können. Ich bin mehr als zufrieden mit seiner Beratung und mit der Erfahrung, diese Fragen über yourXpert zu klären. Ich würde eine Beratung bei Herrn Wegner uneingeschränkt weiter empfehlen."

26.06.2026
"Schnelle und kompetente Beratung. "

26.06.2026
"Super schnell und verständliche Informationen bekommen. Gerne immer wieder!"

26.06.2026
"⭐⭐⭐⭐⭐ Ich bin außerordentlich zufrieden mit der Beratung und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. Die Antwort erfolgte sehr schnell und war gleichzeitig bemerkenswert ausführlich, fundiert und bis ins Detail nachvollziehbar begründet. Ich hatte selten erlebt, dass sich jemand so intensiv mit einem komplexen Sachverhalt auseinandersetzt und dabei nicht nur die rechtlichen Grundlagen erläutert, sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen und praktische Hinweise gibt. Besonders positiv hervorheben möchte ich die Zuverlässigkeit, die strukturierte Herangehensweise und die verständliche Darstellung auch schwieriger steuerlicher Zusammenhänge. Jede meiner Fragen wurde umfassend beantwortet, und es wurden sogar Aspekte berücksichtigt, an die ich selbst noch gar nicht gedacht hatte. Insgesamt eine äußerst professionelle, engagierte und hochwertige Beratung, die meine Erwartungen deutlich übertroffen hat. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung!"

25.06.2026
"Sehr kompetent und hilfreich. Meine Frage war ausführlich und sehr schnell beantwortet. Vielen Dank für die Unterstützung."

25.06.2026
"Kompetente ausführliche Beratung mit schneller Reaktionszeit"

25.06.2026
"Herr Wegner hat erneut einen komplexen Arbeitsauftrag in kürzester Zeit zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Sicherlich werde ich auch weiterhin bei steuerlichen Fragestellungen auf die Unterstützung von Herrn Wegner hoffen. "

24.06.2026
"Sehr detaillierte, tiefgehende Bewertung meiner Fragen. Ich bin mehr als zufrieden, würde ihn jederzeit weiterempfehlen und auch selbst erneut konsultieren."

24.06.2026
"Sehr schnelle und ausführliche Einschätzung meines Problems, hilft mir sehr weiter."

24.06.2026
"Sehr schnelle, detaillierte und vor allem klare Antwort. Sehr hilfreich!"

24.06.2026
"Sehr umfangreiche und fachkundige Auskunft. Es wurden alle Fragen beantwortet und die Erwartungen übertroffen."

23.06.2026
"⭐⭐⭐⭐⭐ 5/5 Sterne Herr Hannu Wegner hat mich in einer komplexen steuerlichen Fragestellung rund um den Erwerb einer Immobilie, die Nutzung durch Familienangehörige sowie grenzüberschreitende steuerliche Aspekte zwischen Deutschland und den USA beraten. Besonders beeindruckt hat mich die außergewöhnliche fachliche Tiefe seiner Analyse. Herr Wegner hat nicht nur einzelne Fragen beantwortet, sondern den gesamten Sachverhalt umfassend betrachtet und dabei verschiedene steuerliche, rechtliche und praktische Lösungswege aufgezeigt. Seine Stellungnahmen waren klar strukturiert, verständlich formuliert und gleichzeitig fachlich fundiert. Besonders wertvoll fand ich, dass er nicht nur Risiken aufgezeigt hat, sondern stets konkrete und konstruktive Lösungsvorschläge unterbreitet hat. Dadurch konnte ich die jeweiligen Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Gestaltungsvarianten sehr gut nachvollziehen. Hervorheben möchte ich außerdem seine Fähigkeit, komplexe steuerrechtliche Zusammenhänge verständlich zu erklären und dabei die langfristigen Auswirkungen verschiedener Entscheidungen im Blick zu behalten. Seine Empfehlungen waren praxisnah, nachvollziehbar und auf meine persönliche Situation zugeschnitten. Gerade bei anspruchsvollen Themen wie Schenkungsteuer, Immobilienbesitz innerhalb der Familie, Wohnsitzfragen und internationalen Steueraspekten habe ich mich jederzeit hervorragend beraten gefühlt. Ich würde Herrn Wegner aufgrund seiner hohen fachlichen Kompetenz, seiner sorgfältigen Arbeitsweise und seiner lösungsorientierten Beratung jederzeit wieder beauftragen und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die ausgezeichnete Unterstützung."

23.06.2026
"tolle und sehr ausführliche Beratung "

22.06.2026
"Eine ganz hervorragende Beratung. Durchgehend außergewöhnlich gut strukturiert, inhaltlich auf den Punkt und gleichermaßen trotz Umfang und Detailreichtum sehr verständlich. Zudem wurde auf meine Rückfragen/Ergänzungen ausnahmslos sehr schnell, dezidiert und ausführlich eingegangen und außerdem weitergehende, ursprünglich gar nicht angefragte, aber relevante Sachverhalte proaktiv mitbeantwortet. Desweiteren wurden benötigte Schriftstücke inhaltlich verwendungsfertig vorbereitet. Kurzum: das war eine Beratungsleistung, wie man sie sich nur wünschen kann und wie ich sie in dieser Qualität lange oder vielleicht sogar noch gar nicht erhalten habe. Vielen Dank!!"

22.06.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage rund um die steuerliche Behandlung von Amazon-Vine-Einkünften außergewöhnlich gründlich beantwortet. Statt einer pauschalen Auskunft hat er meine eingereichten Unterlagen vollständig ausgewertet, die einschlägigen Paragrafen am Normtext geprüft und beide Kernfragen klar und nachvollziehbar beantwortet. Besonders geschätzt habe ich, dass er nicht nur die für mich günstige Einordnung erläutert, sondern auch ehrlich auf die Schwachstellen und möglichen Streitpunkte hingewiesen hat – das schafft Vertrauen. Dazu kamen praktische Hinweise zur konkreten Umsetzung in ELSTER, die mir die eigenständige Erledigung deutlich erleichtern. Schnelle Bearbeitung, klare Struktur, fundierte Begründung. Uneingeschränkte Empfehlung."

21.06.2026
"Vielen, vielen Dank für die schnelle, übersichtliche, klare und kompetente Beratung lieber Herr Wegner...ich würde- wenn nötig ende 2027 noch mal auf Sie zukommen und wünsche Ihnen ein wunderbares WE"

21.06.2026
"schnell und kompeent"

20.06.2026
"Herr Wegner ist fachkompetent und professionell. Er versteht die Zusammenhänge sehr genau welche in der Beratung wesentlich sind. Die Beratung (Text) ist ausführlich, sachlich und gut verständlich. Wir hatten mehrere Iterationen ohne Aufpreis. Ich plane Herrn Wegner weiterhin zu konsultieren. "

19.06.2026
"Vielen Dank für das erneute Gespräch zur Klärung weniger Rückfragen!"

18.06.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6488 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77