Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

0900/1000 2770 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile Steuertipp Kindergeld

Einspruch gegen Kindergeldbescheid durch einfache E-Mail ist unwirksam

Mit einer einfachen E-Mail kann der Bescheid einer Behörde nicht wirksam angefochten werden. Betroffene müssen damit rechnen, dass der Bescheid, gegen den sie sich wenden wollen, deshalb mangels wirksamer Anfechtung zu ihren Ungunsten bestandskräftig wird. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 8 K 1658/13).

Im Streitfall hatte die Mutter eines volljährigen Kindes gegen den Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid der Familienkasse lediglich mit einfacher E-Mail Einspruch eingelegt. Die Familienkasse wertete die einfache E-Mail zwar als wirksamen Einspruch, wies diesen Einspruch jedoch in der Sache als unbegründet zurück. Die hiergegen erhobene Klage der Mutter hatte keinen Erfolg. Das Hessische Finanzgericht entschied, dass der mit der einfachen E-Mail angegriffene Bescheid - entgegen der übereinstimmenden Auffassung der Klägerin und der Familienkasse - bereits mangels wirksamer Anfechtung bestandskräftig geworden ist. Denn ein lediglich mittels einfacher E-Mail eingelegter Einspruch genüge den gesetzlichen Erfordernissen nicht. Eine Entscheidung zu der Frage, ob der Bescheid inhaltlich rechtmäßig war, sei deshalb nicht mehr zu treffen.

E-Mail benötigt eine Signatur

Im Einzelnen hat das Hessische Finanzgericht darauf hingewiesen, dass eine elektronische Einspruchseinlegung nach § 87a Abs. 3 Sätze 1 und 2 Abgabenordnung zwingend mit einer sog. qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen sei. Hierdurch werde sichergestellt, dass die besonderen Zwecke der bisher üblichen Schriftform im Zeitpunkt der Rechtsbehelfseinlegung auch im modernen elektronischen Rechtsverkehr erfüllt werden. Nur durch die qualifizierte elektronische Signatur könne gewährleistet werden, dass der E-Mail neben dem Inhalt der Erklärung auch die Person, von der sie stammt, hinreichend zuverlässig entnommen werden könne. Schließlich könne sich die Klägerin nicht darauf stützen, dass Finanzbehörden und Familienkassen in der Praxis bisher auch einfache E-Mails als formwirksamen Einspruch angesehen hätten. Denn der Verwaltung stehe es aufgrund des Prinzips der Gewaltenteilung nicht zu, mittels Richtlinien die gesetzlichen Formerfordernisse außer Kraft zu setzen. Weil im konkreten Streitfall seit der Einspruchseinlegung durch einfache E-Mail mehr als ein Jahr vergangen war, könne sich die Klägerin schließlich auch nicht auf mangelndes Verschulden im Rahmen eines sog. Wiedereinsetzungsantrages berufen.

(Hessisches FG / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Dr. Stefan Lorenz
Dr. Stefan Lorenz
Rechtsanwalt und Steuerberater

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Leider viel Zeit für die Rückfragen gebraucht. Aber sehr ausführlich und umfassend und konkret. Daher gerne wieder."

21.04.2024
"Freundliche, verständliche und umfassende Beratung."

21.04.2024
"Sehr detaillierte, ausführliche und kompetente Beratung. Vielen Dank. Würde ich weiterempfehlen!"

21.04.2024
"Freundlich, schnell und zuverlässig, genau wie in der Werbung versprochen"

19.04.2024
"Frage schnell und verständlich beantwortet."

18.04.2024
"Sehr verständliche Erklärung, vielen Dank. "

17.04.2024
"Einfach TOP. Schnell, detailliert und verständlich. Gerne wieder!"

15.04.2024
"Danke für die schnelle Beratung"

15.04.2024
"Anfrage (Beratung) wurde sehr rasch beantwortet. Die Antworten waren klar und eindeutig. Also klare Empfehlung."

15.04.2024
"Danke, verständliche Antwort meiner Erstanfrage. "

11.04.2024
"Schnell und kompetent beantwortet. Danke."

11.04.2024
"Schnell und unkompliziert, hat genauso geklappt, wie ich es mir gewünscht habe!!! Kann ich nur weiter empfehlen und vergebe gerne 5 Punkte. "

11.04.2024
"Sehr schnelle Antwort mit konkreter Erläuterung zum angefragten Sachverhalt. Sehr zu empfehlen! "

10.04.2024
"wieder einmal und dieses mal des Öfteren hat mir Bernd Thomas kompetent geholfen. Er hat mir echt geholfen. Diese Infos kann ich mir alleine im Netzt selber zusammensuchen, aber verstehen tue ich es dann nicht. Er hat mir alles kompetent erklärt und das hat mir echt geholfen"

10.04.2024
"Besteuerung von Firmenwagen mit verschiedenen Einkünften - sehr schnell und kompetent geantwortet - gerne wieder. Vielen Dank. "

10.04.2024
"Super schnelle und unkomplizierte Bearbeitung meiner Anfrage. Ganz klare Empfehlung!"

09.04.2024
"Top Antwort"

09.04.2024
"H.Wegner, ich kann Ihnen eine umfassende detaillierte Behandlung meines Anliegens bestätigen. Ich bin sehr zufrieden und werde Sie auch weiter empfehlen mfg E. B. "

09.04.2024
"Sehr gute Beratung mit ausführlicher Erläuterung. Schnell und unkompliziert!"

09.04.2024
"Sehr gute und detaillierte Beantwortung!"

07.04.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5461 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 2770