Elektronische Lohnsteuerkarte: Arbeitnehmer erhalten Schreiben der Finanzverwaltung
Bürger müssen Angaben der Finanzverwaltung prüfen
In der Zeit von Mitte Oktober bis Mitte November erhalten Arbeitnehmer ein Schreiben der Finanzverwaltung (bundeslandabhängig).
Hierin enthalten sind die ab Januar 2012 gültigen Informationen, die der jeweilige Arbeitgeber benötigt, um die Lohnsteuer individuell zu berechnen. Diese so genannten Lohnsteuerabzugsmerkmale, also Steuerklasse, Zahl der Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit waren bislang auf der Vorderseite der Papier-Lohnsteuerkarte abgedruckt. Diese Daten, die der Arbeitgeber bislang nur von der Lohnsteuerkarte seines Arbeitnehmers erhalten hat, werden ihm im neuen Verfahren elektronisch zum Abruf bereitgestellt .
Mit Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte werden diese Informationen nun als „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) zentral in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Um sicherzugehen, dass die Angaben korrekt gespeichert wurden, erhält jeder Betroffene nun die Möglichkeit, seine in dem Schreiben aufgeführten Daten zu überprüfen. Stimmen die Angaben nicht, so müssen die Änderungen beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Mehr Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte gibt es im Internet unter www.elster.de. Hier sind neben Vordrucken auch Antworten zu häufig gestellten Fragen (sog. FAQ) zu finden.
(OFD Koblenz / Redaktion)
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