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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen. Als Grund geben die Ministerien in erster Linie die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur an.

Umfassende Untersuchungen hätten gezeigt, dass sich die Signatur, die für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Davon hänge aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab, meinen die Ministerien.

Die Bundesregierung will nun dafür sorgen, dass die bisher gespeicherten Daten möglichst schnell gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Dazu wird die Regierung in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, der angesichts der parlamentarischen Sommerpause jedoch frühestens im Oktober verabschiedet werden kann.

Damit die rund 33 Millionen Euro, die der Bund bisher für die ELENA-Infrastruktur ausgegeben hat, nicht ganz umsonst waren, will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.

Unterdessen weist das Bundesfinanzministerium darauf hin, dass das ELENA-Ende entgegen anders lautenden Presseberichten keine Auswirkungen auf das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) hat, das am 1. Januar 2012 starten soll.

(SH+C Wagner Winkler & Collegen GmbH / Redaktion)

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02.12.2025
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