Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Eine interessante Entwicklung im Einkommensteuerrecht besteht beim Thema Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (BFH vom 28.04.2010). Worum geht es?
Für Alleinerziehende mit Kind räumt der Gesetzgeber einen Entlastungsbetrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung ein. Dieser wird mit dem alleinigen und dadurch erhöhten finanziellen Aufwand für die Erziehung, Schule etc. begründet.
Der Entlastungsbetrag stand in der Vergangenheit demjenigen zu, der auch das Kindergeld erhält.
Wird das Kind (die Kinder) jedoch gleichwertig in den Haushalten (sowohl beim Vater als auch bei der Mutter) betreut, können die Erziehungsberechtigen wählen, wer den Entlastungsbetrag erhalten soll. Diese Zuordnungswahlrecht besteht allerdings nur, wenn nicht im Laufe des Jahres die Zuordnung bereits über die Lohnsteuerkarte (Klasse 2) erfolgte.
Quelle: PM Steuerberater Reinhard Schinkel
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