Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

0900/1000 277 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer

Erfolgreich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen
Das Bundesfinanzministerium hat vor wenigen Tagen die Einspruchsstatistik herausgeben.  Danach sind im Laufe des vergangenen Jahres mehr als vier Millionen Einsprüche eingelegt worden. Knapp zwei Drittel der Einsprüche waren erfolgreich.
Die hohe Erfolgsquote von zwei Dritteln zeigt, dass sich ein Einspruch lohnt. Die Ursachen für Einsprüche sind zwar vielfältig und liegen nicht nur in Fehlern des Finanzamtes. Dennoch zeigt die Statistik, dass jeder seinen Einkommensteuerbescheid genau prüfen sollte. Sehr gut eignet sich zum Überprüfen die Musterberechnung aus einem eigenen Steuerprogramm. Haben sich die persönlichen und Einkommensverhältnisse nur unwesentlich geändert, kann auch der Vergleich mit dem Steuerbescheid des Vorjahres helfen, mögliche Fehler zu entdecken. Noch besser ist es, alle Werte aus der Einkommensteuererklärung im Steuerbescheid wiederzufinden. Da viele Beträge zusammengefasst sind oder wie bei den Vorsorgeaufwendungen nur anteilig berücksichtigt werden, ist dazu ein grundlegendes Fachwissen erforderlich.
Fristen beachten!
Abweichungen im Steuerbescheid kommen nicht nur durch die Streichung von Aufwendungen zu Stande. Die elektronische Datenübermittlung von Arbeitgebern, Krankenkassen, Rentenstellen, Versicherungen  und Sozialleistungsträgern kann auch neue Fehler hervorrufen. Manchmal fehlen deshalb Beträge oder werden doppelt berücksichtigt. Bei Abweichungen muss innerhalb eines Monats der Einspruch beim Finanzamt eingegangen sein. Die Frist beginnt dabei drei Tage nach dem Postdatum des Steuerbescheides. Eine versäumte Frist kann nur in Ausnahmefällen durch eine Wiedereinsetzung nachgeholt werden, beispielsweise wenn der Steuerbescheid während eines längeren Urlaubs eingegangen ist. Der Steuerbescheid kann neben dem Brief auch per Fax an das Finanzamt geschickt werden. Eine E-Mail ist grundsätzlich zwar möglich, aber nicht zu empfehlen. Zum einen sind der Datenzugang und die Verschwiegenheit nicht ausreichend gesichert. Zum anderen hat mittlerweile das Hessische Finanzgericht einen Einspruch mit einfacher E-Mail als unzulässig eingeschätzt (Urteil vom 2.7.2014, 8 K 1658/13). Vor allem bei einem nachfolgenden Rechtsstreit vor dem Finanzgerichts besteht deshalb derzeit Unsicherheit, ob elektronische Einsprüche anzuerkennen sind.
(NVL / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Von Herrn Keese habe ich eine sofortige und umfangreiche Beratung erhalten. Die Kommunikation war sehr nett. Volle Empfehlung von meiner Seite! Vielen Dank!"

10.12.2024
"Hat mir sehr weitergeholfen!"

10.12.2024
"Ein Name steht für Qualität - fundiert - gegliedert - verständlich - umfassend - zeitnah - mit einem Wort: Perfekt !!! Nur eines ist schade, daß das Zifferblatt der Uhr von Hr. Wegner auch nur 24 Stdn zählt - sonst könnte er noch mehr Ratsuchenden helfen. Aber für ihn ist es gut - und damit ist es gut - vielen Dank !"

08.12.2024
"Alles top gelaufen. Gerne wieder."

06.12.2024
"Die Antworten kamen schnell und waren auf den Punkt gebracht. Vielen Dank. Jederzeit gerne wieder."

06.12.2024
"Super, vielen herzlichen Dank!!!"

05.12.2024
"Innerhalb sehr kurzer Zeit erhielt ich eine verständlich formulierte, konkrete und präzise auf jede meiner Fragen eingehende Antwort zu einer sehr spezifischen Thematik. Die Antwort hilft mir bei der Einschätzung der Situation und beim weiteren Vorgehen sehr weiter, so dass ich Herrn Dr. Lorenz als Experten besten Gewissens weiterempfehlen kann."

03.12.2024
"Schnelle und professionelle Antwort."

02.12.2024
"Alles bestens. Ich kann Herrn Golz mit gutem Gewissen weiterempfehlen. "

30.11.2024
"Immer wieder eine sehr Gute Beratung :-)"

29.11.2024
"Schnell und kompetent zum Problem beraten. Vielen Dank."

29.11.2024
"Schnell und kompetent geantwortet. Vielen Dank!"

23.11.2024
"Sehr, sehr gute , für den Laien nachvollziehbare, Bearbeitung bzw. Beantwortung meines Anliegens. sehr zeitnahe Beantwortung! Aus vollster Überzeugung weiter zu empfehlen ! "

22.11.2024
"Eine sehr umfassende und gut verständliche Beratung. Auch Nachfragen wurden zu meiner vollen Zufriedenheit beantwortet. Ist vollumfänglich weiterzuempfehlen."

22.11.2024
"Ich konnte mir zu komplexen Fragen der umsatzsteuerlichen Behandlung im grenzüberschreitenden Warenverkehr eine fundierte Zweitmeinung einholen. Diese Unterstützung hat mir sehr geholfen, die richtigen Entscheidungen für mich zu treffen."

21.11.2024
" Schnelle und Kompetente Beratung. "

20.11.2024
"Sehr schnelle und gut formulierte Auskunft sowie zwei Rückfragen beantwortet. Danke!"

19.11.2024
"Danke, Alles schnell und wie gewünscht."

16.11.2024
"Exzellente Beratung, höchstzufrieden, vielen herzlichen Dank!!!"

16.11.2024
"Herr Thomas ist ein sehr kompetenter und professioneller Steuerberater. Schnell und unkompliziert, definitiv weiterzuempfehlen"

13.11.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5630 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 277