Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Unternehmer

Der Gesellschafter einer Personengesellschaft kann seinen Gesellschaftsanteil steuerneutral auf ein Kind übertragen, obwohl er ein ihm allein gehörendes und von der Gesellschaft genutztes Grundstück zeitgleich und ebenfalls steuerneutral auf eine zweite Personengesellschaft überträgt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 02.08.2012 (Az. IV R 41/11) entschieden und damit der Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen.

Im entschiedenen Fall war der Vater alleiniger Kommanditist einer Spedition in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG gewesen und hatte der KG das in seinem Eigentum stehende Betriebsgrundstück vermietet. Im Oktober 2002 schenkte der Vater seiner Tochter zunächst 80 % seiner Anteile an der KG sowie die gesamten Anteile an der GmbH. Anschließend gründete der Vater eine zweite GmbH & Co. KG, auf die er dann im Dezember 2002 das Betriebsgrundstück übertrug. Zeitgleich wurden auch die restlichen KG-Anteile auf die Tochter übertragen.

Nach Meinung des Vaters konnten alle Übertragungen zum Buchwert und damit steuerneutral vorgenommen werden. Das Finanzamt stimmte dem nur in Bezug auf die Übertragung des Grundstücks zu. Wegen dessen Ausgliederung seien aber alle stille Reserven im Gesamthandsvermögen der KG (hier ein Geschäftswert von 100.000 ) aufgedeckt worden.

Nach dem Einkommensteuergesetz finden alle hier vorgenommenen Übertragungen für sich genommen zum Buchwert statt. Streit besteht nur über die Frage, ob sich daran etwas ändert, wenn mehrere Übertragungen in einem engen zeitlichen Zusammenhang vorgenommen werden. Die Finanzverwaltung hat in einer Verwaltungsanweisung die Auffassung vertreten, die Ausgliederung von Wirtschaftsgütern des sog. Sonderbetriebsvermögens (hier das Grundstück) in ein anderes Betriebsvermögen bewirke, dass der Gesellschaftsanteil mit dem evtl. verbliebenen weiteren Sonderbetriebsvermögen nicht mehr zum Buchwert übertragen werden könne. Dem ist der BFH entgegengetreten, weil das Gesetz beide Buchwertübertragungen gestatte und keiner der beiden Regelungen ein Vorrang eingeräumt worden sei.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich bin sehr zufrieden mit der Beratung von Herrn Wegner. Die Antworten waren äußerst ausführlich, fachlich präzise und auf meine individuelle Situation zugeschnitten. Herr Wegner hat auch auf Punkte hingewiesen, die ich selbst nicht auf dem Schirm hatte. Klare Empfehlung."

30.04.2026
"Sehr kompetente und zügige Beratung, auch bei einer anspruchsvollen internationalen Steuersituation (UK/US/DE). Die Ausführungen waren detailliert, verständlich und vor allem praxisnah mit klaren nächsten Schritten."

29.04.2026
"vollumfängliche, sehr ausführliche Antwort. Top!"

29.04.2026
"Ganz herzlichen Dank für die außerordentlich ausführliche, fachkundige und klar verständliche Antwort! Dies hat mir sehr geholfen, die Implikationen des AStG in meinem konkreten Fall zu ermitteln und die steuerrechtliche Komplexität in dem Kontext aufzulösen und zu verstehen. Nach dieser Erfahrung werde ich mich bei vergleichbaren Fragen definitiv wieder an Herrn Wegner wenden."

29.04.2026
"Vielen Dank für die schnelle und detaillierte Beratung!"

28.04.2026
"Wie immer, schnelle, kompetente und ausführliche Ausarbeitung. "

28.04.2026
"Schnelle, extrem umfängliche, Beratung. Total unkompliziert. "

28.04.2026
"Ausführliches und abschliessendes Gutachten mit konkreten Handlungsempfehlungen. Nachfragen wurden sehr zeitnah beantwortet - sehr zufrieden!"

28.04.2026
"Schnelle Hilfe, kompetente Antwort und hilfreiche Rückmeldung auf Rückfragen "

28.04.2026
"Unglaublich schnell, ordentlich und mit allen steuerlichen Hinweisen und Tipps geantwortet, die mir sehr bei meiner Kaufentscheidung helfen und mir steuerlich wirklich einiges einsparen bzw. wiederholen. Volle Empfehlung!"

27.04.2026
"sehr ausführliche und kompetente Beratung. Vielen Dank"

26.04.2026
"Vielen Dank Herr Wegner für die umfassende und ausführliche Beratung. Hilfreich finde ich auch Ihre Empfehlungen und die Zusammenfassung. Nächstes Mal komme ich wieder auf Sie zu!"

24.04.2026
"Mit der Beratung bin ich sehr zufrieden, Die Antworten kamen schnell und umfassend. Es wurden auch Aspekte angesprochen , an die ich nicht gedacht hatte. Vielen Dank "

24.04.2026
"Sehr geehrter Herr Steuerberater Wegner Ich möchte mich ausdrücklich für die außergewöhnlich fundierte und umfassende steuerliche Beratung bedanken. Herr Wegner hat es verstanden, ein äußerst komplexes und vielschichtiges Thema – mit Bezügen zum Steuerrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Zivilrecht und internationalen Steuerrecht – klar strukturiert, präzise und gleichzeitig praxisnah darzustellen. Besonders hervorzuheben ist die Tiefe der Analyse: Sämtliche relevanten Aspekte wurden nicht nur angesprochen, sondern systematisch durchdacht und mit konkreten Handlungsempfehlungen versehen. Die Ausführungen zur Nießbrauchsgestaltung, zur grenzüberschreitenden steuerlichen Situation (Deutschland/Schweiz) sowie zu den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen waren äußerst differenziert und haben mir ein hohes Maß an Sicherheit für die weiteren Entscheidungen gegeben. Sehr positiv ist auch, dass nicht nur die rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt wurden, sondern ebenso klar auf potenzielle Risiken, Gestaltungsspielräume und typische Fallstricke hingewiesen wurde. Die Kombination aus rechtlicher Präzision und praktischer Umsetzbarkeit ist aus meiner Sicht besonders wertvoll. Die Beratung geht deutlich über eine „Standardantwort“ hinaus und hat eher den Charakter einer individuellen, hochwertigen Fachberatung, wie man sie sonst nur im Rahmen eines persönlichen Mandats erhält. Insgesamt eine herausragende Leistung – fachlich exzellent, strukturiert, vorausschauend und absolut empfehlenswert. Vielen Dank! T. H. "

24.04.2026
"Sehr gute Zusammenfasssung der derzeitigen steuerlichen Situation mit kompetenter Handlungsempfehlung für 2025-2027; sehr gut! "

23.04.2026
"Herr Wegner ist absolute Klasse. Die Probleme und Sachverhalte wurden ausführlich analysiert und aufgearbeitet, Strategien und Erfolgsaussichten dargestellt und gegliedert. Falls es weitere Herausforderungen gibt, werde ich definitiv wieder hier landen. Top Qualität!"

23.04.2026
"Super gute Beratung starke Fachliche Argumente sowie kurze Antwortzeit. Sehr gute Beratung Danke für ihre Hilfe "

22.04.2026
"Sehr kompetenter und netter Kontakt! Wie immer werden Aufträge bestens erledigt und es erfolgt immer ein "Overdeliver". :-) Besten Dank. "

22.04.2026
"Sehr kompetente, schnelle und zugleich pragmatische Beratung. Die steuerlichen Fragestellungen wurden schnell durchdrungen und klar erläutert, mit nachvollziehbaren und umsetzbaren Empfehlungen. "

21.04.2026
"200% Weiterempfehlung! Auf einer Skala von 1-10: eine 20!! Ich habe mich zum wiederholten Mal an Herrn Wegner gewandt. Seine Antworten sind von vorzüglicher Sachkunde, sehr detailiert und sehr gut erklärt. Dieses Mal ging es um einen sehr unübliche Konstellation im Kontext USt. Seine Antwort war nicht nur inhaltlich perfekt, sondern zusätzlich auch sehr schnell"

20.04.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6390 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77