Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Einkommensteuer Erbschaftsteuer Kindergeld

Der Kläger betrieb im Streitjahr (2006) eine Fahrschule. Seinen Gewinn ermittelte er durch Betriebsvermögensvergleich nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG. Nach einer Betriebsprüfung, in deren Rahmen u. a. die beim TÜV Rheinland gespeicherten Daten zu der Fahrschule des Klägers (z. B. Daten zu den angemeldeten Führerscheinprüfungen) ausgewertet worden waren, änderte das beklagte Finanzamt den Erstveranlagungsbescheid zur Einkommensteuer und erhöhte den (vom Kläger seinerzeit erklärten) Gewinn um 4.500 Euro. Zur Begründung verwies das Finanzamt auf den Bericht der Betriebsprüferin und die dort beanstandeten Buchführungsmängel.

Kein Erfolg vor Gericht

Einspruch und Klage des Klägers blieben erfolglos. Auch das FG kam in seinem Urteil vom 1. April 2014 (Az. 5 K 1227/13) zu dem Ergebnis, dass die Buchführung des Klägers nicht ordnungsgemäß sei, weil er die nach § 18 Fahrlehrergesetz (FahrlG) zu führenden Aufzeichnungen nicht aufbewahrt habe. Diese branchenspezifische Aufzeichnungspflicht - so das FG - sei nach § 140 AO zugleich auch eine steuerrechtliche Pflicht. Auch auf diese Unterlagen beziehe sich daher die Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 1 und 3 AO (sechs Jahre). Die Aufbewahrungspflicht umfasse grundsätzlich alle Unterlagen und Daten, die zum Verständnis und zur Überprüfung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen von Bedeutung seien. Da die Fahrschüler die Leistungsentgelte üblicherweise zum Teil auch in bar zu Beginn oder am Ende einer Fahrstunde im Fahrschulwagen entrichten würden, sei eine Kontrolle der vollständigen Einnahmen nur bei Vorlage und Abgleich der Einnahmeaufzeichnungen mit den Ausbildungsnachweisen, den Tagesnachweisen und den TÜV-Listen möglich. Der Kläger hingegen habe weder die Ausbildungs- noch die Tagesnachweise vorlegen können, diese vielmehr nach eigenem Bekunden entsorgt. Auf der Grundlage der vorhandenen Rechnungen lasse sich daher nicht im Einzelnen nachvollziehen und abgleichen, ob tatsächlich alle Fahrstunden in Rechnung gestellt bzw. in die Gewinnermittlung eingegangen seien. Die Buchführung des Klägers sei daher nicht ordnungsgemäß und rechtfertige eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Auf der Grundlage der vorhandenen bzw. zugänglichen Daten (Preise und Gebühren der Fahrschule des Klägers, Anzahl der Fahrschüler laut TÜV-Liste usw.) und mit Rücksicht auf die Werte nach der Richtsatzsammlung sei eine Zuschätzung bei den Erlösen in Höhe von 3,4 v. H. (= 4.500 Euro) sachgerecht und angemessen.

(FG Rheinland-Pfalz / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich bin mit der Beratung von Herrn Wegner absolut zufrieden und bewerte sie gerne mit 5 Sternen! Herr Wegner hat mein Anliegen schnell, gründlich, verständlich und vor allem praxisnah bearbeitet. Ich würde mich auf jeden Fall wieder an Herrn Wegner wenden, klare Weiterempfehlung."

25.08.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, ich möchte mich zum Abschluss bei Ihnen bedanken. Sie haben mir sehr geholfen. Ich bin mit einer Menge Fragen und einem ziemlich mulmigen Gefühl zu Ihnen gekommen. Sie haben sich in jeder Runde Zeit genommen, haben nachgefragt, wo etwas unklar war, und auch dann noch einmal nachgerechnet, wo Sie selbst schon geantwortet hatten. Das habe ich so noch nicht erlebt. Ihre Arbeit ist wirklich hervorragend. Wenn bei uns noch einmal eine Frage aufkommt, beauftrage ich Sie wieder. Da muss ich nicht überlegen. Herzlichen Dank und alles Gute für Sie. Mit freundlichen Grüßen W. S."

25.08.2026
"Ich war anfangs angesichts der Kosten für die Beratung etwas skeptisch. Das Ergebnis hat meine Erwartungen jedoch in hohem Maße übertroffen. Die Investition hat sich in jedem Fall gelohnt! Herr Wegner hat mir verschiedene Szenarien und Strategien aufgezeigt, die mir bei der Weichenstellung für meine weitere Zukunft die erforderliche Sicherheit geben. Damit kann ich für mich persönlich nun die richtige Entscheidung treffen. Das war unglaublich hilfreich. Ich kann Herrn Wegner guten Gewissens absolut weiterempfehlen."

25.08.2026
"Herr Wegner konnte mir schnell und präzise auf meine steuerliche Angelegenheit mit kompliziertem Sachverhalt antworten und weiterhelfen. Nur zu empfehlen!"

25.08.2026
"Sehr gründliche und kompetente Beratung. Die Rückmeldung war fachlich präzise, verständlich erklärt und kam zudem sehr schnell. Man merkt deutlich die Sorgfalt und Erfahrung dahinter. Klare Empfehlung!"

25.08.2026
"Sehr schnelle und kompetente Bearbeitung meiner Anfrage"

24.08.2026
"Sehr kompetent. Bietet umfassende Empfehlungen und Details, die auf die individuelle Situation zugeschnitten sind."

24.08.2026
"Ich möchte mich sehr gerne für die immer sehr schnellen Antworten und für die darin enthaltene, ausgezeichnete Expertise bedanken. Die Beratung von Herrn Wegner hat mir alle offenen Fragen und Aspekte bestens beantwortet und erklärt. Ich kann nur jedem diese Beratung weiterempfehlen und bin froh, diese Beratung über yourXpert delegiert bekommen zu haben. Sie ist jeden einzelnen Euro Wert. Jeder Zeit wieder. 100% Weiterempfehlung. Vielen Dank Herr Wegner für Ihr Engagement. "

23.08.2026
"Herr Wegner hat uns unsere Fragen sehr schnell und wahnsinnig ausführlich und verständlich erklärt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!"

23.08.2026
"Sehr kompetente und professionelle Beratung Ich bin mit der Beratung von Herrn Wegner sehr zufrieden. Die Ausführungen waren äußerst gründlich, klar und verständlich. Besonders positiv fand ich die strukturierte Darstellung der relevanten Punkte und die konkreten Hinweise zu den nächsten Schritten. Herr Wegner hat sich viel Zeit genommen, alle Fragen ausführlich zu beantworten, und die Beratung war sowohl fachlich kompetent als auch sehr professionell. Vielen Dank für die hervorragende Beratung. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

19.08.2026
"Absolut herausragend! Die fachliche Expertise ist auf höchstem Niveau. Die Bearbeitungszeit war unglaublich schnell und Rückfragen wurden verständlich beantwortet. Vielen Dank für diese erstklassige Unterstützung!"

19.08.2026
"sehr, sehr gute und sehr ausführliche Beratung"

19.08.2026
"Die Kommunikation mit Herrn Wegner war hervorragend. Seine Beratung war sehr umfangreich und detailliert, dabei aber stets verständlich und gut nachvollziehbar. Er hat sich die Zeit genommen, jeden relevanten Aspekt in seiner Antwort zu berücksichtigen. Besonders gefreut habe ich mich über den Kommunikationsvorschlag und die Argumentationsstruktur, die Herr Wegner bereits proaktiv zur Verfügung gestellt hat und die ich direkt an den Beteiligten meines Steuerthemas weiterleiten konnte. Dadurch ließ sich das Steuerthema wesentlich einfacher und effizienter besprechen. Vielen Dank und gerne wieder!"

18.08.2026
"Superschnelle, sprachlich klar und verständlich formulierte, abgewogene und umfassende Expertise, mitsamt Empfehlungen für die nächsten Schritte und mögliche Konsequenzen - für mich eine sehr wertvolle und kompetente Beratung. Vielen Dank!"

18.08.2026
"Ich kann Herrn Wegner vollumfänglich empfehlen. Ich habe noch nie eine auf allen wichtigen Ebenen so herausragende Beratung erfahren. Herr Wegner hat den Kern meines Anliegens nicht nur blitzschnell erfasst, er hat nachvollziehbar dargelegte und umfangreich begründete Lösungsvorschläge erarbeitet, war dabei sehr zuvorkommend und geduldig in der Kommunikation und hat mich großzügig zu Nebenfragen beraten. Einfach nur toll. Vielen Dank!"

17.08.2026
"Vielen Dank! Super Service."

14.08.2026
"Eine sehr gründliche, konsequente und professionell formulierte Beratung. Alle Fragen wurden strukturiert und verständlich beantwortet. Ich kann diesen Steuerberater auf jeden Fall weiterempfehlen!"

13.08.2026
"Vielen herzlichen Dank, sehr schnelle und kompetente Antworten. Die Zusammenarbeit finde ich sehr gut!"

12.08.2026
"Einfach Top"

12.08.2026
"Herr Hannu Wegner hat uns – wieder einmal – exzellent beraten. Was wir besonders an ihm und seiner Arbeit schätzen, sind seine strukturierte Herangehensweise, sein fundiertes Wissen, seine umfang- und detailreiche Darstellung und Lösung der Problematik und natürlich seine superschnelle Reaktion bzgl. unserer Anfragen. Unsere Fragen wurden vollumfänglich beantwortet. Die Formulierungsvorlage für unser Antwortschreiben an das Finanzamt stellt den krönenden Abschluss seiner Arbeit dar. Wir können Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

11.08.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6595 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77