Einkommensteuer Immobilien & Vermietung
Ferienwohnung: Wann ist steuerbegünstigte "Beherbergung" ausgeschlossen?
In einem aktuellen Streitfall vermietete der Kläger eine Ferienwohnung, die neben Wohn- und Schlafräumen noch zwei weitere Räume, ein SM-Studio und ein "ärztliches Behandlungszimmer" enthielt. Der 5. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat entschieden (Az. 5 K 358/13), dass die Überlassung der beiden "besonderen Räumlichkeiten" nicht unmittelbar der Vermietung dient und damit wegen § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG nicht begünstigt ist. Hiervon unberührt bleibt allerdings die Steuerbegünstigung hinsichtlich der Wohn- und Schlafräume. Da diese Räume ca. 70 % der Gesamtwohnfläche ausmachten, gewährten die Richter die Steuerbegünstigung auf 70 % der tageweisen Vermietungsumsätze.
(Nds. FG / Redaktion)