Golfturnier als Betriebsausgabenabzug?
Ein Unternehmen, das anlässlich einer Benefizveranstaltung ein Golfturnier mit anschließender Abendveranstaltung ausrichtet, kann die entsprechenden Aufwendungen (Platzmiete für den Golfplatz, Kosten der Bewirtung während des Golfturniers und der Abendveranstaltung) nicht als Betriebsausgaben abziehen.
Es greift das sog. Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG). Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 11 K 1165/12). Es wurde Revision eingelegt (Az. des BFH: IV R 24/13).
(Hessisches FG / Redaktion)