Grundsteuer zurückholen - Frist 31. März 2010 beachten!
Grundsteuer zurückholen - Frist 31. März 2010 beachten!
Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen können sich bei Leerstand oder ausbleibenden Mietzahlungen einen Teil der für 2009 gezahlten Grundsteuer zurückholen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hin.
Ist die im Jahr 2009 erzielte Jahresrohmiete geringer als die Hälfte der ortsüblich erzielbaren Jahresrohmiete bei vergleichbaren Objekten, werden 25 % der Grundsteuer erlassen. Wird gar kein Ertrag erzielt, wird die Grundsteuer zur Hälfte erlassen. Der Erlass für 2009 muss bis spätestens zum
31. März 2010 formlos bei der Gemeinde beantragt werden.
Voraussetzung für einen Erlass der Grundsteuer ist, dass es sich um einen unverschuldeten Einnahmeausfall handelt. Ein solcher liegt bei höherer Gewalt, wie z. B. einem Brand, bei Ausfall der Mietzahlung oder auch bei Leerstand vor. In Fällen des Leerstands müssen allerdings ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen zu einem marktgerechten Zins nachgewiesen werden. Eine Vermietung um jeden Preis ist jedoch nicht notwendig.
Quelle: Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. vom 23.02.2010
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