Haben Erben im Rahmen der Erbauseinandersetzung einen Anspruch gegenüber dem FA auf die Herausgabe von Bank-Kontrollmitteilung?
Haben Erben im Rahmen der Erbauseinandersetzung einen Anspruch gegenüber dem FA auf die Herausgabe von Bank-Kontrollmitteilung?
Nach dem Tod eines Angehörigen sind viele Formalitäten zu klären. Oft gibt es unter Miterben Streitigkeiten über die Erbauseinandersetzung und insbesondere über die Höhe des Nachlasses. Um nicht alle Banken einzeln anschreiben zu müssen und nach einem Konto des Verstorbenen nachzufragen, beantragte eine Miterbin beim Finanzamt die Überlassung von Kopien von Kontrollmitteilungen von Banken, was das FA ablehnte. Ein Anspruch gegen das Finanzamt auf Herausgabe von Kontrollmitteilungen gibt es nicht. Selbst eine Auskunftspflicht nach Treu und Glauben erfordert eine Sonderverbindung zwischen den Parteien. Die Tatsache, dass jemand Informationen besitzt, die für einen anderen bedeutsam sind, begründet keinen Auskunftsanspruch, so das Hessische Finanzgericht in seinem Urteil vom 15.01.2008 AZ. 1 K 1448/07. Insoweit wurde die Miterbin auf zivilrechtliche Auskunfts- und Herausgabeansprüche gegen die Miterben beziehungsweise die kontoführenden Banken verwiesen.
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