Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Unterkunftskosten eines Kindes während der Ausbildung können bei der Berechnung der Einkünfte nicht abgezogen werden. Dadurch kann das Kindergeld entfallen, wenn die Jahresgrenze für das Kindergeld überschritten wird, wie der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil vom 9. Juni 2011 entschied (Az. III R 28/09).

Kindergeld steht den Eltern zu, solange die Ausbildungsvergütung und andere Einkünfte und Bezüge des Kindes den festgelegten Grenzbetrag nicht überschreiten. Seit 2010 beträgt diese Einkommensgrenze 8004 Euro. Dabei können von den Einnahmen in der Regel alle ausbildungsbedingten Kosten und die Sozialversicherungsbeiträge des Kindes abgezogen werden.

Davon gibt es jedoch Ausnahmen. So werden zwar Fahrtkosten zum Ausbildungsort berücksichtigt, nicht jedoch Kosten der auswärtigen Unterbringung. Das benachteiligt Eltern, deren Kinder wegen der großen Entfernung zum Ausbildungsort eine zusätzliche Unterkunft anmieten müssen. Dennoch hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil diese Rechtsauffassung bestätigt und den Kindergeldbezug abgelehnt. Im Streitfall hatte der Sohn ein Auslandspraktikum absolviert. Die Bezüge des Sohnes hätten nach Abzug der Unterkunftskosten den Grenzbetrag eingehalten. Der BFH ließ den Abzug der Aufwendungen jedoch nicht zu. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass keine doppelte Haushaltsführung vorlag.

Das Ergebnis wäre jedoch anders ausgefallen, wenn der Sohn nicht mehr bei den Eltern gewohnt, sondern bereits einen eigenen Hausstand unterhalten hätte. Auch der Kauf von Fachbüchern oder anderen Arbeitsmitteln kann das Kindergeld retten, wenn die Einkommensgrenze nur geringfügig überschritten wird. Bei höheren Beträgen eignet sich eine Gehaltsumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge, beispeisweise Pensionskasse oder Direktversicherung, um die Einkünfte des Kindes auf den Grenzbetrag zu reduzieren.

Nachträglich lässt sich jedoch nichts mehr korrigieren. Eltern und Kinder sollten deshalb rechtzeitig ausrechnen, ob der Grenzbetrag eingehalten wird, um anderenfalls gegenzusteuern. Dies ist bis zum Jahresende möglich, wenn die Ausbildung im nächsten Jahr weitergeht. Wer in diesem Jahr bereits seine Ausbildung beendet, hat nur bis zum Ende der Ausbildung Zeit.

Ab dem kommenden Jahr brauchen Eltern diese Hürde voraussichtlich nicht mehr nehmen. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 will die Bundesregierung die bisherige Einkommensgrenze vollständig streichen. Weil der Bundesrat das Gesetz jedoch zunächst abgelehnt hat, müssen Eltern das Ergebnis eines Vermittlungsverfahrens abwarten.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Verständliche und ausführliche Beratung, schnelle Bearbeitung und freundliche Kommunikation. Sehr empfehlenswert und würde ich jederzeit wieder beauftragen. "

14.02.2026
"Super schnelle, ausführliche Bewertung. Vielen Dank! "

14.02.2026
"Sehr gute Rückmeldung - vielen Dank!"

13.02.2026
"Sehr schnelle und ausführliche Beantwortung, Verständlich. Bin sehr zufrieden."

13.02.2026
"Herzlichen Dank für die ausgesprochen ausführliche Beratung."

12.02.2026
"Herr Wegners Beratung war fachkundig, zielführend und umfangreich. Die Bearbeitung erfolgte schnell und es wurde auf alle Fragen eingegangen. Empfehlenswert. 5 von 5 Sternen. "

12.02.2026
"Sehr kompetente und zuverlässige Beratung. Rückmeldungen erfolgen schnell, Fragen werden verständlich erklärt und man fühlt sich sehr gut betreut. Klare Empfehlung! Wir werden bei künftigen Fragen definitiv wieder auf Herrn Wegner zugehen."

11.02.2026
"TOP!!! Tolle, ausführliche Beratung. Sehr schnelle Antwort.Auf jeden Fall ist Hr.Wegner meine zukünftige online Steuerberater.Klare Empfehlung!!!"

11.02.2026
"Sehr gute, umfangreiche und fundierte Bewertung, die alle Aspekte berücksichtig. Sehr hilfreich. Empfehlenswert!"

10.02.2026
"Die Beratung war schnell, konkret, ausführlich - ich bin sehr zufrieden! "

10.02.2026
"Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Rückmeldung. Die Beratung war sehr kompetent, verständlich und hilfreich. Ich habe mich bestens aufgehoben gefühlt und kann Herrn Wegner weiterempfehlen! "

10.02.2026
"Ich hatte eine für mich ziemlich komplexe Fragestellung, die sehr zeitnah und umfassend zu meiner vollsten Zufriedenheit beantwortet wurde. Ich kann Herrn Wegner wirklich uneingeschränkt weiterempfehlen!"

10.02.2026
"Herr Hannu Wegner bietet eine exzellente, tiefgehende und vollständig transparente Steuerberatung! Die Beratung war schlichtweg herausragend. Sämtliche Fragen wurden detailliert, verständlich und nachvollziehbar beantwortet. Dabei wurden nicht nur die offensichtlichen Punkte behandelt, sondern auch jeder „Winkel“ beleuchtet, inklusive möglicher Risiken, Alternativen und zukünftiger Auswirkungen. Besonders beeindruckend war die Geduld und Gründlichkeit bei Rückfragen – es wurde so lange erklärt und nachgeschärft, bis wirklich keine Unsicherheiten mehr bestanden. Eine Beratung auf absolutem Top-Niveau, die Vertrauen schafft. Uneingeschränkte Empfehlung!"

10.02.2026
"Das war sehr hilfreich,gern wieder, vielen Dank!"

09.02.2026
"Schnelle und umfassende Antwort erhalten"

09.02.2026
"Herr Wegner konnte mich sehr gut mit ausführlichen und sehr detaillierten Beratung unterstützen meine steuerliche Situation besser und präziser einzuschätzen. Ich kann die Beratung von Herrn Wegner nur empfehlen und werde Herrn Wegner für zukünftige relevante Steuerthemen weiter In Anspruch nehmen wollen."

08.02.2026
"Vielen Dank für die schnelle und umfassende Einschätzung! Die Antwort ist sehr detailliert, gut verständlich, präzise und hat meine Erwartungen vollständig erfüllt."

07.02.2026
"Sehr gut. Meine Fragen wurden vollständig beantwortet. Danke."

07.02.2026
"Herr Wegner hat sehr ausführlich und detailliert einen Lösungsweg und fachliche Einschätzung aufgezeigt, hätte ich so nicht erwartet. Top!"

05.02.2026
"Super kompetente und schnelle Beratung zu meinem Umzug aus UK nach Deutschland. Ich war überrascht, wie gut mir hier geholfen wurde, inklusive Rückfragen. Jederzeit wieder gerne. Vielen Dank!"

05.02.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6228 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77