Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Einkommensteuer

Das Niedersächsische Finanzgericht (NFG) hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass Alleinerziehende keinen Anspruch auf die Anwendung des Ehegatten-Splittings oder eines Familien-Splittings haben (Az.: 7 V 4/12).

Die Antragstellerin ist verwitwet und hat zwei minderjährige Kinder. Im Hauptsacheverfahren (anhängig unter Az. 7 K 114/10) macht sie geltend, ihre Besteuerung als Alleinerziehende sei verfassungswidrig. Gegenüber einem zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehepaar (mit oder ohne Kinder) und gegenüber einem geschiedenen Ehepaar, das ein Real-Splitting in Anspruch nehme, zahle sie bei gleich hohen Einkünften mehrere tausend Euro mehr Einkommensteuer. Ein Familien-Splitting sei verfassungsrechtlich geboten. Im Übrigen seien die Grund- und Kinderfreibeträge und der Entlastungsbetrag zu niedrig und damit verfassungswidrig. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes begehrt die Antragstellerin, die von ihr nach Erhalt des Einkommensteuerbescheides nachgezahlte Einkommensteuer und die von ihr geleisteten Vorauszahlungen an sie zurückzuzahlen, soweit sie eine von ihr nach dem Modell eines Familien-Splittings errechnete Einkommensteuer übersteigen.

Das Gericht hat den Antrag mit folgenden Erwägungen zurückgewiesen:

1. Die derzeitige Besteuerung nach der Grundtabelle sei nicht verfassungswidrig. Auch wenn die von einer Alleinerziehenden erzielten Einkünfte gleich hoch seien wie die zusammengerechneten Einkünfte eines Ehepaares und ein Alleinerziehende(r) mehrere tausend Euro mehr Einkommensteuer als das zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehepaar zu zahlen habe, liege kein verfassungswidriger Begünstigungsausschluss vor. Es handele sich um unterschiedliche Sachverhalte, die die steuerliche Ungleichbehandlung rechtfertigten. Auch eine nach neuerer Rechtsprechung der Finanzgerichte denkbare bzw. verfassungsrechtlich gebotene Anwendung des Splitting-Verfahrens auf Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft führe nicht zu einem vergleichbaren Anspruch eines Alleinerziehenden.

2. Das Ehegatten-Splitting gewährleiste die verfassungsrechtlich geschützte Entscheidungsfreiheit der Eheleute zur Gestaltung ihrer ehelichen und wirtschaftlichen Lebensverhältnisse und sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine beliebig veränderbare Steuervergünstigung, sondern verfassungsrechtlich geboten. Es diskriminiere nicht die Ehefrau bzw. den Partner mit dem niedrigeren Einkommen. Niedrigere Erwerbstätigkeitsquoten und niedrigere Durchschnittseinkommen von Frauen seien nicht Folge des Splitting-Verfahrens, sondern durch die wirtschaftlichen Verhältnisse am Arbeitsmarkt und die individuell aus vielfältigen Gründen getroffenen persönlichen Entscheidungen bedingt.

3. Der Gesetzgeber habe sich dafür entschieden, in systematisch unterschiedlicher Weise die Freiheit der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgestaltung einerseits durch das Wahlrecht für die Zusammenveranlagung (mit Splitting-Verfahren) und die Kind bedingten Belastungen andererseits durch die Gewährung von Kindergeld bzw. den Abzug von Kinderfreibeträgen und nicht im Wege eines Familiensplittings zu berücksichtigen. Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung seien nicht die Gerichte, sondern der Gesetzgeber dazu berufen, diese Regelungen zu überprüfen und ggf. zu ändern.

4. Die Höhe der Grund- und Kinderfreibeträge und des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende im Jahr 2008 sei bei summarischer Prüfung nicht evident zu niedrig und damit nicht verfassungswidrig.

Das NFG hat die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen. Das Verfahren ist unter dem Az. III B 68/12 beim Bundesfinanzhof anhängig.

(NFG / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr kompetente Beratung und sehr gut verständliche Aufbereitung."

09.07.2026
"Herr Wegner hat meine Frage zur steuerrechtlichen Bewertung von Kapitalvermögen im Ausland außergewöhnlich gründlich und kompetent bearbeitet. Das Gutachten war sehr ausführlich, klar strukturiert und auch für einen Laien gut verständlich formuliert. Besonders positiv fand ich, dass er nicht nur meine konkrete Frage beantwortet, sondern den Sachverhalt umfassend eingeordnet und mir konkrete, praxisnahe Handlungsempfehlungen gegeben hat. Dazu kam eine durchweg serviceorientierte und zuverlässige Zusammenarbeit mit schnellen Reaktionszeiten. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen Vielen Dank!"

09.07.2026
"Vom Augenblick der Angebotsanfrage bis zur erbrachten Leistung eine herausragende Zusammenarbeit in allen Gesichtspunkten. Hr. Wegner hat uns sehr eng begleitet, das Leistungsspektrum klar abgesteckt, die fachlichen Zusammenhänge profund erklärt, stets zeitnah und zuverlässig auf Anfragen und Abstimmungsbedarf reagiert und in einem engen zeitlichen Rahmen eine ausgezeichnete Beratung und Bewertung abgegeben. Wir waren sehr zufrieden und empfehlen Hrn. Wegner außerordentlich. Bei erneutem Bedarf kommen wir gern auf Sie zurück. Vielen Dank. "

09.07.2026
"Immer wieder kann ich nur bestätigen: es macht einfach Spaß, ihm Fragen zu stellen. Jede Frage wird sehr ausführlich und sehr fachlich beantwortet. Vielen Dank"

09.07.2026
"Mr Wegner was very professional, very detailled in his answer, very helpful. Also timewise, the service was really provided quickly. I can only recommend Mr Wegner. "

08.07.2026
"Ich bin sehr zufrieden mit dem Feedback das mir zu meinem Anliegen/ Frage gegeben wurde! Sehr präzise and detailliert, umfassend und einfach zu verstehen (kein Paragrafen Deutsch)"

08.07.2026
"Sehr hilfreiche und kompetente Bearbeitung in beeindruckender Geschwindigkeit! Werde gerne wieder mit Herrn Wegner arbeiten."

07.07.2026
"Ich bin sehr begeistert von der Beratung durch Herrn Wegner. Durch die sehr ausführliche Antwort, die auch über den geschilderten Sachverhalte hinaus weitere Hinweise beinhaltete, wurde mir klar, dass ich weitere Überlegungen mit einbeziehen muss, an die ich nie gedacht hätte. Herr Wegner hat immer sehr schnell und ausführlich geantwortet. Auch die sich ergebenen Anschlussfragen wurden sehr schnell und professionell beantwortet. Ich kann die Beratung durch Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

07.07.2026
"Super schnelle Bearbeitung. Die Problematik wurde anschaulich und verständlich erläutert. Zudem wurden gute Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Insgesamt sehr empfehlenswert. Jederzeit gerne wieder. D. H."

07.07.2026
"verständliche Erläuterung des gestellten Themas. Sehr zu empfehlen, da neben der Verständlichkeit für den steuerlichen Laien der Vorgang auch blitzschnell und sehr detailliert abgearbeitet wurde. Meine uneingeschränkte Empfehlung!"

06.07.2026
"Außergewöhnlich gründliche, verständliche und sehr schnelle Beratung. Auch meine Rückfragen wurden sorgfältig und nachvollziehbar beantwortet. Gerade bei meinem eher ungewöhnlichen Sachverhalt habe ich mich individuell beraten und ernst genommen gefühlt. Herzlichen Dank!"

05.07.2026
"Ich bin mit der Beratung mehr als sehr zufrieden. Herr Wegner hat meine Frage nicht nur direkt, professionell und umfassend beantwortet, sondern den Sachverhalt auch sehr klar strukturiert und verständlich eingeordnet. Besonders hilfreich war, dass er nicht nur die unmittelbare Frage zum Umsatzsteuerbescheid geprüft hat, sondern auch die ertragsteuerliche und verfahrensrechtliche Ebene mitgedacht und mir konkrete Handlungsschritte inklusive Formulierungsvorschlag an die Hand gegeben hat. Die Antwort war sorgfältig, nachvollziehbar und für meine Entscheidung sehr wertvoll. Vielen Dank für die schnelle und fundierte Unterstützung."

05.07.2026
"Die Beratung war sehr ausführlich und auch nach zwei Rückfragen klar verständlich. Dir Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Es wurden uns Formulierungsvorlagen für die Kommunikation mit den Steuerbehörden zur Verfügung gestellt, die wir sehr gut nutzen konnten. Wir können yourXpert nur empfehlen."

04.07.2026
"Das Honorar ist sehr gut investiert. Herr Wegner ist äußerst kompetent, antwortet detailliert sowie verständlich und agiert zudem sehr schnell."

03.07.2026
"Herrvorragende, ausführliche Beratung. Bei weiteren Anliegen sicher wieder ! Vielen dank"

03.07.2026
"Sehr kompetente, ausführliche und verständliche Ausführungen durch den Experten."

02.07.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, herzlichen vielen Dank! Die Bescheinigen ist sehr korrekt und aussagekräftig. Danke für sehr hilfreiche Beratung und schnelle Bearbeitung! Ich werde Sie unbedingt weiterempfehlen! LG, E.B."

02.07.2026
"Ich hatte eine Frage zur steuerlichen Behandlung eines Silber-ETC. Herr Wegner hat den Wertpapierprospekt des Emittenten im Detail ausgewertet und seine Einschätzung anhand der aktuellen BFH-Rechtsprechung nachvollziehbar begründet, inklusive aller Fundstellen. Alle Fragen wurden vollständig geklärt, der Preis war fair. Klare Weiterempfehlung!"

02.07.2026
"Sehr kompetente und zuverlässige Beratung in meiner Erbschaftsangelegenheit. Herr Wegner hat immer schnell geantwortet, komplexe Sachverhalte verständlich erklärt und mir mit viel Geduld weitergeholfen. Ich habe mich jederzeit gut beraten gefühlt und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen."

01.07.2026
"Vielen Dank für die ausführliche Beratung und das Eingehen auf unsere Fragen. Absolute Weiterempfehlung!"

01.07.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6509 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77