Kindergeld für Freiwilligendienste
Mit Einführung von zwei neuen Freiwilligendiensten im Jahr 2011 (internationaler Jugendfreiwilligendienst 01.01.2011 und zum Bundesfreiwilligendienst zum 01.07.2011) wurde zunächst versäumt gesetzlich zu regeln, ob für die Zeit während der Dienste ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Dies hat der Gesetzgeber jetzt nachgeholt und den Kindergeldanspruch für die Zeit der
Freiwilligendienste ins Gesetz geschrieben. Damit haben Eltern während der Dienstzeit Anspruch auf alle Kind bedingten steuerlichen Vergünstigungen.
(VLH / Redaktion)
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