Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

0900/1000 277 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Immobilien & Vermietung

Ein Werbungskostenabzug steht nur der Person zu, die den Aufwand getragen hat. Ausnahmen hiervon sind für den Fall der Abkürzung des Zahlungsweges anerkannt, wenn also der Zahlende im Einvernehmen mit dem Schuldner (mit Drittleistungswillen), dessen Schuld tilgt. Darüber hinaus ist auch im Fall des sogenannten abgekürzten Vertragsweges ausnahmsweise eine Berücksichtigung von Aufwendungen, die Dritte getragen haben, als Werbungskosten möglich. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Dritte im eigenen Namen für den Steuerpflichtigen einen Vertrag abschließt und aufgrund dessen auch selbst die geschuldete Zahlung leistet. Nach dem für das Steuerrecht maßgebenden wirtschaftlichen Gehalt eines solchen Dreiecksverhältnisses ist die Direktzahlung des Dritten dem Zahlungsumweg über den Steuerpflichtigen im Rahmen zweier zweiseitiger Rechtsbeziehungen gleich zu behandeln.

Dennoch verneinte das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 07.12.2009 AZ. 5 K 285/07 den Werbungskostenabzug einer Verpächterin, die ihr Grundstück an die GmbH ihres Ehemanns verpachtet hatte. Der Pachtvertrag regelte, dass der Pächter die Kosten für Instandhaltung zu tragen hat. Das zuständige Finanzamt beurteilte von der GmbH bezahlte Instandhaltungsaufwendungen als verdeckte Gewinnausschüttung an nahe stehende Personen. Die Verpächterin beantragte daraufhin, die Instandhaltungsaufwendungen bei ihr als Werbungskosten zu berücksichtigen – ohne Erfolg. Eine Abkürzung des Zahlungsweges war in diesem Fall nicht gegeben, da die GmbH selbst Verträge mit Handwerkern abgeschlossen und somit eigene Verbindlichkeit getilgt hatte. Darüber hinaus wäre zwar auch im Fall des so genannten abgekürzten Vertragsweges eine Berücksichtigung von Aufwendungen, die Dritte getragen haben, als Werbungskosten möglich. Dies verneinte das Gericht hier aber, da die GmbH den Vertrag über die Instandhaltungen nicht für die Verpächterin, sondern für sich selbst abgeschlossen hat, da sie aufgrund des Pachtvertrags gegenüber der Verpächterin verpflichtet war, die Instandhaltung zu tragen. In der Zahlung der Aufwendungen liegt deshalb keine Zuwendung an die Verpächterin. Eine Anerkennung wäre für die Verpächterin nur möglich gewesen, wenn sie selbst verpflichtet gewesen wäre, die Instandhaltungskosten zu tragen.

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr schnelle und verständliche Beantwortung meiner Frage"

24.07.2024
"? Wie immer einwandfreie Antwort. Vielen Dank !! ?"

24.07.2024
"Danke."

22.07.2024
"Meine Fragen wurden schnell und umfassend beantwortet, vielen Dank."

18.07.2024
"Geht eins zu eins auf die Fragestellung ein und beantwortet sie mit großer Fachkenntnis, dazu noch ausgesprochen zügig. Klare Empfehlung für Herrn Christiansen. Herzlichen Dank."

18.07.2024
"Sehr schnelle und kompetente Antwort."

17.07.2024
"Sehr gut und professionell - Antwort mit detaillierter Stellungnahme inkl. anwendbarem Gerichtsurteil und Schlussfolgerung für meinen Fall"

14.07.2024
"super schnelle Antwort! Top :)"

13.07.2024
"Herr C.sen hat mich bereits in mehreren Anliegen mit Kompetenz, Geduld und Schnelligkeit beraten, die sicher ihresgleichen suchen. Absolut empfehlenswert in jeder Hinsicht!"

13.07.2024
"Schnelle Beratung und immer freundlicher Kontakt"

13.07.2024
"Schnelle und verstaendliche Antwort. "

12.07.2024
"Kompetent und sehr schnelle Bearbeitung."

11.07.2024
"Ich bin begeistert! Herr Thomas ist kompetent, professionell und freundlich. Auf jede meine Frage folgte eine sachgemäße und schnelle Antwort. Falls die Notwendigkeit wieder bestehen würde, werde mich auf jeden Fall an Hr. Thomas wenden. Definitiv weiterzuempfehlen!"

10.07.2024
"Gute, verständliche Beratung in kurzer Zeit"

09.07.2024
"Verständliche und kompetente Beantwortung meiner Frage. Meine Rückfrage wurde ebenfalls schnell beantwortet. Danke!"

07.07.2024
"Top Beratung. Schnell, ausführlich und hilfreich."

05.07.2024
"Pünktlichkeit! Vielen Dank."

03.07.2024
"Die Fragen wurden sehr ausführlich beschrieben. Ich kann nun meine Rentenplanung erstellen."

03.07.2024
"Schnelle und kompetente Antwort"

02.07.2024
"Super gut und ausführlich, leicht verständlich ."

02.07.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5528 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 277