Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Immobilien & Vermietung

Ein Werbungskostenabzug steht nur der Person zu, die den Aufwand getragen hat. Ausnahmen hiervon sind für den Fall der Abkürzung des Zahlungsweges anerkannt, wenn also der Zahlende im Einvernehmen mit dem Schuldner (mit Drittleistungswillen), dessen Schuld tilgt. Darüber hinaus ist auch im Fall des sogenannten abgekürzten Vertragsweges ausnahmsweise eine Berücksichtigung von Aufwendungen, die Dritte getragen haben, als Werbungskosten möglich. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Dritte im eigenen Namen für den Steuerpflichtigen einen Vertrag abschließt und aufgrund dessen auch selbst die geschuldete Zahlung leistet. Nach dem für das Steuerrecht maßgebenden wirtschaftlichen Gehalt eines solchen Dreiecksverhältnisses ist die Direktzahlung des Dritten dem Zahlungsumweg über den Steuerpflichtigen im Rahmen zweier zweiseitiger Rechtsbeziehungen gleich zu behandeln.

Dennoch verneinte das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 07.12.2009 AZ. 5 K 285/07 den Werbungskostenabzug einer Verpächterin, die ihr Grundstück an die GmbH ihres Ehemanns verpachtet hatte. Der Pachtvertrag regelte, dass der Pächter die Kosten für Instandhaltung zu tragen hat. Das zuständige Finanzamt beurteilte von der GmbH bezahlte Instandhaltungsaufwendungen als verdeckte Gewinnausschüttung an nahe stehende Personen. Die Verpächterin beantragte daraufhin, die Instandhaltungsaufwendungen bei ihr als Werbungskosten zu berücksichtigen – ohne Erfolg. Eine Abkürzung des Zahlungsweges war in diesem Fall nicht gegeben, da die GmbH selbst Verträge mit Handwerkern abgeschlossen und somit eigene Verbindlichkeit getilgt hatte. Darüber hinaus wäre zwar auch im Fall des so genannten abgekürzten Vertragsweges eine Berücksichtigung von Aufwendungen, die Dritte getragen haben, als Werbungskosten möglich. Dies verneinte das Gericht hier aber, da die GmbH den Vertrag über die Instandhaltungen nicht für die Verpächterin, sondern für sich selbst abgeschlossen hat, da sie aufgrund des Pachtvertrags gegenüber der Verpächterin verpflichtet war, die Instandhaltung zu tragen. In der Zahlung der Aufwendungen liegt deshalb keine Zuwendung an die Verpächterin. Eine Anerkennung wäre für die Verpächterin nur möglich gewesen, wenn sie selbst verpflichtet gewesen wäre, die Instandhaltungskosten zu tragen.

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Super Beratung und sehr schnell reagiert. Bin äußerst zufrieden!!!"

13.03.2026
"Sehr genaue Erläuterung und Herleitung zum Ausfüllen von Formularen in Elster !"

12.03.2026
"Auch mein Folgeauftrag wurde sehr ausführlich und verständlich erklärt. Nach einer unvermeindlichen gesetlichen Erläuterung, folgt ein zusammfassende Handlungsanweisung die auch ich als Steuerlaie vertsehe. Vielen Dank"

12.03.2026
"Ich hatte eine Anfrage zur Besteuerung von Renten bei getrennt oder geschieden lebenden Partnern mit Wohnsitz in verschiedenen EU-Ländern gestellt. Herr RA Wegner hat alle Details und Informationen sehr detailliert und verständlich aufbereitet, woraus ich für mich weitere Handlungen ableiten kann. Sehr kompetent und verständlich! "

12.03.2026
"Sehr schnelle Bearbeitung. Äußerst detailliert und verständlich auf jeden einzelenen Punkt eingegangen und hat selbst weitere nützliche Punkte eingebracht. Selbiges auch bei Nachfragen. Sehr gute Darstellung der Sachverhalte und verständliche Zusammenfassung am Schluss der Ausführungen. Vielen Dank!"

12.03.2026
"Meine komplexe Fragestellung wurde sehr detailliert und sogar darüber hinausgehend beantwortet. Es erfolgte auch eine Einwertung mit konkreter Handlungsempfehlung."

11.03.2026
"Sehr verständliche und nachvollziehbare Antwort auf mein Anliegen. Ich weiß nun sehr genau, was ich tun muss. Herzlichen Dank!"

11.03.2026
"Vielen Dank für die sehr kompetente und ausführliche Unterstützung bei der Beantwortung der Fragen des Finanzamts zum Arbeitszimmer. Die Darlegungen - auch aufgrund ihrer Formulierungsvorschläge - sind vollumfänglich akzeptiert worden."

11.03.2026
"Her Wegener hat mich umfassend und verständlich auf meine steuerlichen Fragen hinsichtlich eines Immobilienkaufs ( eigengenutzt / vermietet ) beraten. Die Analyse war sehr ausführlich , detailliert und strukturiert mit allen steuerlich relevanten Zusatzinfos. Mehr als ich erwartet habe. Ich bin sehr zufrieden und absolut empfehlenswert."

11.03.2026
"Wow und nochmals wow, 5 * sind noch zu wenig. Ich hatte Fragen zu einer Schenkung und dieser wurden ausführlich erläutert. ich bin absolut von Herrn Wegner begeistert. Selbst über die Kernfragen hinaus gab es umfangreiche Informationen und Nachfragen wurden ebenfalls schnell und kompetent beantwortet. Herr Wegner ist wirklich ein "Berufener" und sehr zu empfehlen. Liebe Grüße von einem extrem zufriedenen Kunden"

10.03.2026
"Sehr ausführliche und umfassende Rückmeldung zu meiner Anfrage, die sehr verständlich geschrieben worden ist. Hätte diese Qualität nicht erwartet - kann ich also gut weiterempfehlen."

10.03.2026
"Für das was geliefert wurde, welches okay ist. Finde ich den Preis zu hoch."

09.03.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, vielen Dank für Ihre sehr umfangreiche, intensive und verständliche Stellungnahme. Es ist einfach nur PERFEKT. Und das Preis-Leistungsverhältnis ist außerordentlich zufrieden stellend. Vielen Dank. Ich kann und werde Sie weiter empfehlen"

09.03.2026
"Erneut hat Herr Wegner, alles ausführlich und sehr gut ausgeführt. Die übermittelten Informationen helfen mir enorm zur Klärung der Unternehmensbewertung. Vielen Dank dafür!"

08.03.2026
"Sehr umfassende Darstellung der sterblichen Systematik im Bereich Einkommensteuer."

05.03.2026
"Hr. Wegner, hat meine Anfrage zeitnah und vollständig beantwortet. Hervorzuheben ist, dass die Antwort sehr umfassend und dennoch für mich sehr verständlich war. Er verstand es, die Themen sehr gut zu strukturieren und band seine Ausführungen durch eine Zusammenfassung und konkrete Empfehlungen ab. Auf Rückfragen ist er ebenfalls sehr schnell eingegangen und hat sogar seine Gesamteinschätzung vollständig aktualisiert. Für mein Gefühl habe ich zeitnah Hilfe, in einer hohen Qualität, zu einem guten Preis erhalten. Vielen Dank!!"

05.03.2026
"Nicht billig, aber Herrn Wegner weiß was er tut. Danke für die schnelle und solide Ausführung."

04.03.2026
"Schnelle, unkomplizierte und ausführliche Hilfe! Vielen Dank Herr Wegner"

03.03.2026
"Exzellente und umfangreiche schriftliche Beratung mit vielen und gut nachvollziehbaren Details. Alle Aspekte wurden berücksichtigt. Strukturierte Zusammenfassung aller Empfehlungen. Schnelle Beantwortung auch bei weiteren Abklärungsfragen. Klare Empfehlung meinerseits - sehr gut investiertes Geld in diese Steuerberatung!"

03.03.2026
"Extrem schnelle, ausführliche und kompetente Beratung."

02.03.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6289 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77