Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Immobilien & Vermietung

Ein Werbungskostenabzug steht nur der Person zu, die den Aufwand getragen hat. Ausnahmen hiervon sind für den Fall der Abkürzung des Zahlungsweges anerkannt, wenn also der Zahlende im Einvernehmen mit dem Schuldner (mit Drittleistungswillen), dessen Schuld tilgt. Darüber hinaus ist auch im Fall des sogenannten abgekürzten Vertragsweges ausnahmsweise eine Berücksichtigung von Aufwendungen, die Dritte getragen haben, als Werbungskosten möglich. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Dritte im eigenen Namen für den Steuerpflichtigen einen Vertrag abschließt und aufgrund dessen auch selbst die geschuldete Zahlung leistet. Nach dem für das Steuerrecht maßgebenden wirtschaftlichen Gehalt eines solchen Dreiecksverhältnisses ist die Direktzahlung des Dritten dem Zahlungsumweg über den Steuerpflichtigen im Rahmen zweier zweiseitiger Rechtsbeziehungen gleich zu behandeln.

Dennoch verneinte das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 07.12.2009 AZ. 5 K 285/07 den Werbungskostenabzug einer Verpächterin, die ihr Grundstück an die GmbH ihres Ehemanns verpachtet hatte. Der Pachtvertrag regelte, dass der Pächter die Kosten für Instandhaltung zu tragen hat. Das zuständige Finanzamt beurteilte von der GmbH bezahlte Instandhaltungsaufwendungen als verdeckte Gewinnausschüttung an nahe stehende Personen. Die Verpächterin beantragte daraufhin, die Instandhaltungsaufwendungen bei ihr als Werbungskosten zu berücksichtigen – ohne Erfolg. Eine Abkürzung des Zahlungsweges war in diesem Fall nicht gegeben, da die GmbH selbst Verträge mit Handwerkern abgeschlossen und somit eigene Verbindlichkeit getilgt hatte. Darüber hinaus wäre zwar auch im Fall des so genannten abgekürzten Vertragsweges eine Berücksichtigung von Aufwendungen, die Dritte getragen haben, als Werbungskosten möglich. Dies verneinte das Gericht hier aber, da die GmbH den Vertrag über die Instandhaltungen nicht für die Verpächterin, sondern für sich selbst abgeschlossen hat, da sie aufgrund des Pachtvertrags gegenüber der Verpächterin verpflichtet war, die Instandhaltung zu tragen. In der Zahlung der Aufwendungen liegt deshalb keine Zuwendung an die Verpächterin. Eine Anerkennung wäre für die Verpächterin nur möglich gewesen, wenn sie selbst verpflichtet gewesen wäre, die Instandhaltungskosten zu tragen.

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Zuverlässig und verbindlich. Gerne wieder."

22.03.2025
"Tolles und schnelles Beratung. "

21.03.2025
"Top Beratung! Mein Anliegen wurde detailliert analysiert und alle nachfolgenden Fragen schnell und zuverlässig beantwortet."

20.03.2025
"Äußerst fachkundige Beantwortung aller unserer Detailfragen!"

20.03.2025
"Präzise, zielorientierte und sehr gut nachvollziehbare Beratung – dazu sehr schnell."

19.03.2025
"Sehr schnelle, klare und umfassende Beantwortung meiner Fragen."

18.03.2025
"Ich bekam eine schnelle, gut verständliche und sehr ausführliche Antwort von Herrn Wegner. Vielen Dank dafür!"

18.03.2025
"Herr Christiansen hat uns wunderbar beraten. Wir sind absolut zufrieden mit seiner Einschätzung. Wir können ihn absolut weiterempfehlen."

18.03.2025
"Vielen Dank für die sehr umfassende und detaillierte Antwort."

17.03.2025
"Sehr fachlich, sehr schnell und alle Nachfragen beantwortet. Vielen Dank."

17.03.2025
"Schnell - freundlich - kompetent -> wir sind sehr zufrieden!"

17.03.2025
"Super schnell - super freundlich - sehr verständliche Erklärungen! "

15.03.2025
"Herr Klement war sehr freundlich und bereit, mir bei einigen Bilanzproblemen zu helfen, die ich für meine Start-up-Buchhaltung hatte. Ich würde ihn sehr empfehlen."

15.03.2025
"Alles TOP. Bis jetzt die Beste Beratung die ich bis jetzt auf diesem Portal bekommen habe. Preis/Leistung: TOP. Genau und vollständig. Kann nur weiterempfehlen. "

15.03.2025
"Das Gespräch mit Herrn Klement war äußerst informativ und hilfreich. Meine Fragen zur Umwandlung meines Einzelunternehmens in eine UG oder GmbH wurden klar und detailliert beantwortet. Besonders schätze ich die praxisnahen Erklärungen zu den Themen Haftungsbeschränkung, Kapitalanforderungen und der Übertragung bestehender Verträge. Die Beratung war strukturiert, professionell und gut verständlich. Ich kann die Dienstleistung uneingeschränkt weiterempfehlen."

14.03.2025
"Herr Malerz hat meine diversen Fragen immer sehr zeitnah und umfassend beantwortet und wenn es meinerseits noch Unklarheiten gab, auch Antworten auf diese nochmal präzise dargestellt. Für mich sehr hilfreich und klare Empfehlung! "

14.03.2025
"Die Antwort von Herrn Wegner war sehr ausführlich, sehr strukturiert und genau auf den Punkt. Top Empfehlung! "

13.03.2025
"Auch mein Folgeauftrag wurde erneut sehr verständlich zu einem fairen Preis beantwortet. Vielen Dank"

13.03.2025
"Sehr ausführliche Beurteilung des Sachverhalts, gut verständlich und hoch qualifiziert. Schnelle und unkomplizierte Aufnahme des Sachverhalts mit sehr gut strukturierter Rückmeldung als Entscheidungsgrundlage."

13.03.2025
"Ich habe selten eine dermaßen präzise und vollständige Ausarbeitung erlebt, die sowohl die steuerlichen, als auch zivilrechtlichen Aspekte behandelt und darüber hinaus Handlungsempfehlungen enthält, um Gefahren aus dem Weg gehen zu können, damit das Gewollte erreicht wird. Für Herrn Wegner ist seine Tätigkeit, nach meiner Wahrnehmung, wirkliche Berufung. Prädikat: Hervorragend."

13.03.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5752 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77