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Steuertipp Arbeitnehmer

Wer die Wahl hat, hat die Qual. Dieser Grundsatz gilt auch bei der Steuer. Eheleute und eingetragene Lebenspartner, die beide Arbeitnehmer sind, müssen sich entscheiden, welcher Einkommensteuerklasse sie angehören möchten. Bei einer klugen Entscheidung kann für die Partner im Monat ein höheres Nettogehalt herausspringen. Was dabei zu beachten ist, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg.

Die Ehepartner haben die Wahl zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V oder IV/IV oder dem so genannten Faktorverfahren. Je nach Wahl der Steuerklasse fällt der Lohnsteuerabzug unterschiedlich aus, und es erhöht oder verringert sich das ausgezahlte Nettogehalt. Die Steuerklassenkombination III/V ist günstig, wenn der eine Ehepartner ca. 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens erzielt (Steuerklasse III) und der andere Partner 40 Prozent zum gemeinsamen Einkommen beisteuert (Steuerklasse V). Die Steuerklassenkombination IV/IV ist vor allem für Ehepaare vorteilhaft, die annähernd gleich viel verdienen. Bei der Wahl des Faktorverfahrens wird die einzubehaltende Lohnsteuer mittels eines Faktors ermittelt. Mit diesem Verfahren kann die voraussichtliche Jahressteuerschuld der Ehegatten sehr genau bestimmt werden. Bei der Wahl der Steuerklasse sollte auch bedacht werden, dass Lohnersatzansprüche wie Arbeitslosengeld, Eltern- oder Krankengeld vom zuletzt bezogenen Nettoarbeitslohn abhängen können.

Nur monatliche Steuerbelastung kann beeinflusst werden

Auf die tatsächlich zu zahlende Jahressteuer hat die Wahl der Steuerklassen aber keinen Einfluss, dies stellt der Bund der Steuerzahler klar. Je nachdem, welche Steuerklassenkombination die Ehegatten gewählt haben, kann es mit dem Steuerbescheid zu Erstattungen, Nachzahlungen und ggf. auch zur Festsetzung von Vorauszahlungen kommen. Die Wahl der Steuerklassen ist daher vor allem für den monatlichen Lohnsteuerabzug wichtig! Ehepaare und eingetragene Lebenspartner sollten sich mit dem Thema befassen und ggf. die Steuerklassen wechseln. Einen Ratgeber hierzu bietet der Bund der Steuerzahler in seinem Mitgliederbereich unter www.steuerzahler.de an.

(BdSt / Redaktion)

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Fabian Klement
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