Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Einkommensteuer

Midijob / Gleitzone – Was ist das?

Diese Regelung verringert den Arbeitnehmeranteil bei der Sozialversicherung. Wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig für ein monatliches Arbeitseinkommen innerhalb dieser Gleitzone beschäftigt ist, besteht Sozialversicherungspflicht. Der Vorteil der Gleitzone liegt darin, dass die Arbeitnehmer nur einen abgestuften Anteil zu ihren Beiträgen bezahlen.

Neue Regelung mit Beschäftigungsbeginn ab dem 1.1.2013

Arbeitnehmer mit Beschäftigungsbeginn ab dem 1.1.2013, die die Gleitzonenregelung der

Sozialversicherung in Anspruch nehmen wollen, müssen einen sozialversicherungspflichtigen

Bruttoarbeitslohn ab 450,01 bis 850,00 Euro haben.

Auswirkungen der Neuregelung für bereits in 2012 bestehende Beschäftigungsverhältnisse

Beschäftigte in der Gleitzone mit Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und 450,00 Euro:

- Rentenversicherungspflicht

Bereits Beschäftigte in der Gleitzone mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und 450 Euro waren bisher rentenversicherungspflichtig und bleiben es auch nach dem 1.1.2013. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt auch dann bestehen, wenn das monatliche Arbeitsentgelt künftig die neue Geringfügigkeitsgrenze von 450,00 Euro nicht überschreitet. Es gilt weiterhin die Gleitzonenregelung. Bis zum 31.12.2014 kann zunächst keine Versicherungsfreiheit beantragt werden.

- Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherungspflicht

Bereits Beschäftigte in der Gleitzone mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und 450,00 Euro waren bisher auch in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht bleibt auch nach dem 1.1.2013 bestehen, wenn das monatliche Arbeitsentgelt auch künftig die neue Geringfügigkeitsgrenze von 450,00 Euro nicht überschreitet. Es gilt weiterhin die

Gleitzonenregelung. Allerdings ist diese Versicherungspflicht bis zum 31.12.2014 befristet.

In diesem Zeitraum kann jedoch ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht abgegeben werden.

Dadurch wird dieser Midijob zum Minijob mit Rentenversicherungspflicht.

Die Befreiungsanträge können bis zum 2.4.2013 bei der Krankenkasse (für die Kranken- und

Pflegeversicherung) und der Bundesagentur für Arbeit (für die Arbeitslosenversicherung) abgegeben werden. Die Versicherungsfreiheit tritt dann rückwirkend zum 1.1.2013 ein, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Andernfalls tritt die Versicherungsfreiheit zum Ersten des Folgemonats ein.

Beschäftigte in der Gleitzone mit Arbeitsentgelt zwischen 800,01 und 850,00 Euro

Bereits Beschäftigte mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 800,01 und 850,00 Euro fielen bisher nicht unter die Gleitzonenregelung und werden auch nach dem 1.1.2013 nicht automatisch darunter fallen. Sie haben aber die Möglichkeit, bis zum 31.12.2014 gegenüber ihrem Arbeitgeber zu erklären, dass die Gleitzonenregelung auf ihr Beschäftigungsverhältnis angewendet werden soll.

(BDL / Rdaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich habe Herrn Wegner mit einer komplexen Fragestellung zu meiner Situation als digitaler Nomade (Wohnsitz im Ausland, Auftraggeber in Deutschland) kontaktiert. Es ging um die steuerliche Nacherklärung mehrerer Jahre sowie die Abgrenzung der Rentenversicherungspflicht und Scheinselbstständigkeit. Herr Wegner hat mich absolut beeindruckt: 1. Strategische Weitsicht: Er hat nicht nur die Steuer im Blick, sondern liefert direkt rechtssichere Vertragsanpassungen und Begleitschreiben für das Finanzamt mit, die mich proaktiv absichern. 2. Detailtiefe: Er hat sofort erkannt, wie sich meine geplante Rückkehr nach Deutschland auf die Rechtslage auswirken. Sein Rat hat mir unnötige operative Schritte erspart und gleichzeitig mein Risiko auf Null gesenkt. Dank seiner Beratung gehe ich nun mit einem klaren Fahrplan und absoluter Rechtssicherheit in meine berufliche Zukunft. Wer als Freelancer oder Nomade rechtliche und steuerliche Klarheit sucht, ist hier an der besten Adresse. Uneingeschränkte Empfehlung!"

20.03.2026
"Sehr schnelle Bearbeitung der Anfrage, konkrete Aussage und Fazit!"

20.03.2026
"vielen Dank für die ausführlichen Antworten"

18.03.2026
"Ich kann die Beratung durch Herrn Hannu Wegner nur mit höchster Punktzahl bewerten. Er hat detailliert und konkret meine Fragen beantwortet und mein Anliegen steuerrechtlich so aufbereitet, dass sich daraus für mich ein konkreter Handlungsbedarf ergibt. Diesen werde ich weiterhin von Herrn Wegner betreuen lassen, um meine steuerlichen Rechte geltend machen zu können. Er ist in seinen Auswertungen sehr genau und stellt verschiedene Szenarien dar und zwar auf der Grundlage, der ihm zur Verfügung gestellten Informationen. Ich danke Herrn Wegner, dass er mit mir den Weg bis zur abschließenden Klärung durch das Finanzamt weitergeht und vertraue weiterhin auf seine hohe Kompetenz. "

18.03.2026
"Herr Wegner hat meine Fragen sehr ausführlich und präzise beantwortet."

18.03.2026
"Ich bin begeistert. Wenn das so klappt denn haben sie mir gerade mehrere Tausend euro erspart."

17.03.2026
"Herr Wegner hat mir bei steuerlichen Fragen mehr als geholfen! Unsere Situation war etwas atypisch (Zuzug aus dem Ausland, vorherige Freelancer-Tätigkeiten, danach Festanstellung, usw.) daher kamen etliche Fragen auf. Diese wurden sehr ausführlich beantwortet, die Rückfragen soeben. Ich kann Herrn Wegner wirklich nur empfehlen!"

17.03.2026
"Ich bin begeistert, wie schnell und präzise Herr Wegner meine komplexe Steuersituation rund um Abfindung und Fünftelregelung erfasst hat. Statt allgemeiner Hinweise gab es exakte Szenariorechnungen, maßgeschneidert auf meine persönlichen Verhältnisse. Klare Empfehlung für anspruchsvolle Steuerfragen."

17.03.2026
"Vielen Dank für die umfassende Antwort auf alle meine Fragen. Zu jeder wurde ausführlich Stellung genommen und ich wurde zusätzlich zu weiteren relevanten Themen informiert, so dass momentan keine weiteren Fragen offen sind und ich genau weiß, was jetzt für mich zu tun ist."

16.03.2026
"Ein sehr guter Steuerberater der alles genau beschreibt. Gerne wieder!!!"

16.03.2026
"Ich habe Herrn Wegner über yourxpert kontaktiert und bin begeistert. Gerade beim schwierigen Thema Prop-Trading findet man selten Steuerberater, die sich wirklich auskennen. Er hat meine Fragen präzise beantwortet und Licht ins Dunkel der Steuersituation gebracht. Professionell, schnell und fachlich top – ich fühle mich hier bestens aufgehoben!""

15.03.2026
"Herr Wegner hat mein Anliegen sehr schnell bearbeitet, alles war super klar und ich kann Herrn Wegner wirklich weiterempfehlen. "

15.03.2026
"Sehr übersichtliche Erläuterung von Zusammenhängen bei der Körperschaftssteuer und Gewinnausschüttungen."

15.03.2026
"Wie zuvor auch, habe ich erneut eine sehr wertvolle und schnelle Rückmeldung von Herr Wegner zu meiner Anfrage erhalten. Ich werde mich zukünftig definitiv wieder an Ihn wenden und kann Herr Wegner nur wärmstens empfehlen."

15.03.2026
"Bessere Beratung hätte ich mir nicht wünschen können! 1 mit *"

14.03.2026
"Und wieder finde ich 5?zu wenig. Tolle Beratung mit tiefer Recherche, verbunden mit außerordentlichem Fachwissen. Manche Menschen machen einen Job, manche haben einen Beruf. Beruf kommt von Berufung und das trifft auf Hannu Wegner voll zu. Vielen Dank für die tolle Unterstützung, es hat mir viel Erkentnis gebracht und vor teurer Fehleinschätzung bewahrt. Liebe Grüße J.H.?????"

14.03.2026
"Sehr kompetente und sorgfältige Beratung. Mein komplexer Sachverhalt wurde gründlich durchdacht, klar erklärt und mit konkreten Empfehlungen für die praktische Umsetzung versehen. Besonders positiv fand ich die präzise Einordnungen und die daraus abgeleiteten Gestaltungsvorschläge. Vielen Dank für die sehr hilfreiche Unterstützung."

13.03.2026
"Vielen Dank für die Beratung und Hinweise. Bei weiteren Fragen werde Sie erneut kontaktieren."

13.03.2026
"Verständliche Beratung mit bsp.-rechnungen und Tipps zur Gestalltung und Umsätzung"

13.03.2026
"Super Beratung und sehr schnell reagiert. Bin äußerst zufrieden!!!"

13.03.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6308 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77