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Einkommensteuer

Midijob / Gleitzone – Was ist das?

Diese Regelung verringert den Arbeitnehmeranteil bei der Sozialversicherung. Wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig für ein monatliches Arbeitseinkommen innerhalb dieser Gleitzone beschäftigt ist, besteht Sozialversicherungspflicht. Der Vorteil der Gleitzone liegt darin, dass die Arbeitnehmer nur einen abgestuften Anteil zu ihren Beiträgen bezahlen.

Neue Regelung mit Beschäftigungsbeginn ab dem 1.1.2013

Arbeitnehmer mit Beschäftigungsbeginn ab dem 1.1.2013, die die Gleitzonenregelung der

Sozialversicherung in Anspruch nehmen wollen, müssen einen sozialversicherungspflichtigen

Bruttoarbeitslohn ab 450,01 bis 850,00 Euro haben.

Auswirkungen der Neuregelung für bereits in 2012 bestehende Beschäftigungsverhältnisse

Beschäftigte in der Gleitzone mit Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und 450,00 Euro:

- Rentenversicherungspflicht

Bereits Beschäftigte in der Gleitzone mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und 450 Euro waren bisher rentenversicherungspflichtig und bleiben es auch nach dem 1.1.2013. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt auch dann bestehen, wenn das monatliche Arbeitsentgelt künftig die neue Geringfügigkeitsgrenze von 450,00 Euro nicht überschreitet. Es gilt weiterhin die Gleitzonenregelung. Bis zum 31.12.2014 kann zunächst keine Versicherungsfreiheit beantragt werden.

- Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherungspflicht

Bereits Beschäftigte in der Gleitzone mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und 450,00 Euro waren bisher auch in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht bleibt auch nach dem 1.1.2013 bestehen, wenn das monatliche Arbeitsentgelt auch künftig die neue Geringfügigkeitsgrenze von 450,00 Euro nicht überschreitet. Es gilt weiterhin die

Gleitzonenregelung. Allerdings ist diese Versicherungspflicht bis zum 31.12.2014 befristet.

In diesem Zeitraum kann jedoch ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht abgegeben werden.

Dadurch wird dieser Midijob zum Minijob mit Rentenversicherungspflicht.

Die Befreiungsanträge können bis zum 2.4.2013 bei der Krankenkasse (für die Kranken- und

Pflegeversicherung) und der Bundesagentur für Arbeit (für die Arbeitslosenversicherung) abgegeben werden. Die Versicherungsfreiheit tritt dann rückwirkend zum 1.1.2013 ein, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Andernfalls tritt die Versicherungsfreiheit zum Ersten des Folgemonats ein.

Beschäftigte in der Gleitzone mit Arbeitsentgelt zwischen 800,01 und 850,00 Euro

Bereits Beschäftigte mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 800,01 und 850,00 Euro fielen bisher nicht unter die Gleitzonenregelung und werden auch nach dem 1.1.2013 nicht automatisch darunter fallen. Sie haben aber die Möglichkeit, bis zum 31.12.2014 gegenüber ihrem Arbeitgeber zu erklären, dass die Gleitzonenregelung auf ihr Beschäftigungsverhältnis angewendet werden soll.

(BDL / Rdaktion)

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