Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

0900/1000 2770 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Immer häufiger kommt es vor, dass Berufstätige für einen längeren Zeitraum einen zweiten Wohnsitz begründen, weil sie vom Arbeitgeber weit von zuhause eingesetzt werden. Im Rahmen von Projekttätigkeiten oder Entwicklungsschritten heißt es dann, während der Woche auf die Familie zu verzichten und in einer anderen Stadt einen zweiten Haushalt zu führen. Das belastet die Kasse, sofern der Arbeitgeber nicht die Kosten übernimmt. Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung gibt es Geld vom Finanzamt zurück, dafür sind allerdings einige Voraussetzungen und Bedingungen zu erfüllen:

Ein eigener Haushalt ist Voraussetzung

Wohnt der Arbeitnehmer noch bei den Eltern und bezieht von dort aus eine Wohnung am Arbeitsort, wird eine doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt. Es muss bereits ein eigener Haushalt vorhanden sein.

Es muss beruflich bedingt sein

Die Veranlassung für eine doppelte Haushaltsführung muss zweifelsfrei beruflich bedingt sein. Dabei ist es inzwischen auch erlaubt, dass der Arbeitnehmer aus privaten Gründen weiter vom Arbeitsort wegzieht und sich dann am Arbeitsort eine Wohnung nimmt, die er während der Woche bewohnt.

Fahrten müssen belegt werden

Für die Familienheimfahrten kann der Arbeitnehmer 30 Cent pro Entfernungskilometer absetzen. Es empfiehlt sich, Belege aufzubewahren, um die gefahrenen Kilometer nachweisen zu können. Dies kann auch wichtig sein, um darzulegen, dass man nicht täglich pendelt - wenn die angeblich beruflich bedingte Wohnung zum Beispiel in einem beliebten Ferienort liegt und das Finanzamt vermutet, dass diese gar nicht dem Zweck der doppelten Haushaltsführung dient.

Verpflegungskosten für drei Monate absetzbar

Innerhalb der ersten drei Monate können 24 Euro täglich pauschal als Verpflegungskosten

abgesetzt werden. Nach diesem Zeitraum entfällt die Möglichkeit, Kosten für die Verpflegung geltend zu machen.

Angemessene Wohnungsgröße

Miete und Nebenkosten können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung voll abgesetzt werden. Als Anhaltspunkt für eine Angemessenheit gilt eine Wohnung bis 60 qm. Ist die Wohnung größer, ist nur ein anteiliger Betrag absetzbar.

Viele Arbeitnehmer bekommen die Kosten für die doppelte Haushaltsführung vom Arbeitgeber ganz oder teilweise erstattet. Nur der Teil, der nicht erstattet wird, kann vom Arbeitnehmer steuerlich geltend gemacht werden.

Quelle: Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich kann Herrn StB Thomas sehr empfehlen. Er hat mir in einem ca. 45 minütigen Telefonat zu allen meinen Fragen sinnvolle und klare Empfehlungen zum weiteren möglichen Vorgehen gegeben und konnte auf meine Fragen kompetent antworten. Ich würde mich wieder von ihm beraten lassen. "

24.04.2024
"Sehr gute Beratung!"

24.04.2024
"Leider viel Zeit für die Rückfragen gebraucht. Aber sehr ausführlich und umfassend und konkret. Daher gerne wieder."

21.04.2024
"Freundliche, verständliche und umfassende Beratung."

21.04.2024
"Sehr detaillierte, ausführliche und kompetente Beratung. Vielen Dank. Würde ich weiterempfehlen!"

21.04.2024
"Freundlich, schnell und zuverlässig, genau wie in der Werbung versprochen"

19.04.2024
"Frage schnell und verständlich beantwortet."

18.04.2024
"Sehr verständliche Erklärung, vielen Dank. "

17.04.2024
"Einfach TOP. Schnell, detailliert und verständlich. Gerne wieder!"

15.04.2024
"Danke für die schnelle Beratung"

15.04.2024
"Anfrage (Beratung) wurde sehr rasch beantwortet. Die Antworten waren klar und eindeutig. Also klare Empfehlung."

15.04.2024
"Danke, verständliche Antwort meiner Erstanfrage. "

11.04.2024
"Schnell und kompetent beantwortet. Danke."

11.04.2024
"Schnell und unkompliziert, hat genauso geklappt, wie ich es mir gewünscht habe!!! Kann ich nur weiter empfehlen und vergebe gerne 5 Punkte. "

11.04.2024
"Sehr schnelle Antwort mit konkreter Erläuterung zum angefragten Sachverhalt. Sehr zu empfehlen! "

10.04.2024
"wieder einmal und dieses mal des Öfteren hat mir Bernd Thomas kompetent geholfen. Er hat mir echt geholfen. Diese Infos kann ich mir alleine im Netzt selber zusammensuchen, aber verstehen tue ich es dann nicht. Er hat mir alles kompetent erklärt und das hat mir echt geholfen"

10.04.2024
"Besteuerung von Firmenwagen mit verschiedenen Einkünften - sehr schnell und kompetent geantwortet - gerne wieder. Vielen Dank. "

10.04.2024
"Super schnelle und unkomplizierte Bearbeitung meiner Anfrage. Ganz klare Empfehlung!"

09.04.2024
"Top Antwort"

09.04.2024
"H.Wegner, ich kann Ihnen eine umfassende detaillierte Behandlung meines Anliegens bestätigen. Ich bin sehr zufrieden und werde Sie auch weiter empfehlen mfg E. B. "

09.04.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5463 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 2770