Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Immer häufiger kommt es vor, dass Berufstätige für einen längeren Zeitraum einen zweiten Wohnsitz begründen, weil sie vom Arbeitgeber weit von zuhause eingesetzt werden. Im Rahmen von Projekttätigkeiten oder Entwicklungsschritten heißt es dann, während der Woche auf die Familie zu verzichten und in einer anderen Stadt einen zweiten Haushalt zu führen. Das belastet die Kasse, sofern der Arbeitgeber nicht die Kosten übernimmt. Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung gibt es Geld vom Finanzamt zurück, dafür sind allerdings einige Voraussetzungen und Bedingungen zu erfüllen:

Ein eigener Haushalt ist Voraussetzung

Wohnt der Arbeitnehmer noch bei den Eltern und bezieht von dort aus eine Wohnung am Arbeitsort, wird eine doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt. Es muss bereits ein eigener Haushalt vorhanden sein.

Es muss beruflich bedingt sein

Die Veranlassung für eine doppelte Haushaltsführung muss zweifelsfrei beruflich bedingt sein. Dabei ist es inzwischen auch erlaubt, dass der Arbeitnehmer aus privaten Gründen weiter vom Arbeitsort wegzieht und sich dann am Arbeitsort eine Wohnung nimmt, die er während der Woche bewohnt.

Fahrten müssen belegt werden

Für die Familienheimfahrten kann der Arbeitnehmer 30 Cent pro Entfernungskilometer absetzen. Es empfiehlt sich, Belege aufzubewahren, um die gefahrenen Kilometer nachweisen zu können. Dies kann auch wichtig sein, um darzulegen, dass man nicht täglich pendelt - wenn die angeblich beruflich bedingte Wohnung zum Beispiel in einem beliebten Ferienort liegt und das Finanzamt vermutet, dass diese gar nicht dem Zweck der doppelten Haushaltsführung dient.

Verpflegungskosten für drei Monate absetzbar

Innerhalb der ersten drei Monate können 24 Euro täglich pauschal als Verpflegungskosten

abgesetzt werden. Nach diesem Zeitraum entfällt die Möglichkeit, Kosten für die Verpflegung geltend zu machen.

Angemessene Wohnungsgröße

Miete und Nebenkosten können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung voll abgesetzt werden. Als Anhaltspunkt für eine Angemessenheit gilt eine Wohnung bis 60 qm. Ist die Wohnung größer, ist nur ein anteiliger Betrag absetzbar.

Viele Arbeitnehmer bekommen die Kosten für die doppelte Haushaltsführung vom Arbeitgeber ganz oder teilweise erstattet. Nur der Teil, der nicht erstattet wird, kann vom Arbeitnehmer steuerlich geltend gemacht werden.

Quelle: Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner hat mich sicher durch die buchhalterische Abwicklung meines Gewerbes begleitet. Mit seiner Hilfe habe ich die EÜR, die Hinzuabrechnung und die Errechnung des Aufgabesgewinns erstellt. Geduldig hat Herr Wegner mir die korrekten Buchungsschritte erläutert, mir einen vollständigen ELSTER Erläuterungstext bereitgestellt und mich so zu einem positiven Steuerbescheid geführt."

19.05.2026
"Sehr gute, ausführliche, kompetente steuerliche Beratung zu einem komplexen Spezialthema. Sehr schnelle Bearbeitung auch bei den entstandenen Rückfragen. Insgesamt wurden meine Erwartungen weit übertroffen."

19.05.2026
"Vielen Dank für eine erneute sehr umfassende Beratung und speziell zum Fall passenden Informationen und Hilfen. Ich werde mich nun an die weitere Arbeit machen, all das nicht gerade wenige zu erledigen."

19.05.2026
"Ich habe die Dienste von Herrn Wegner im Rahmen einer Kapitalanlageimmobilie in Anspruch genommen und bin von seiner Geschwindigkeit und Qualität absolut begeistert. Seine Antworten sind äußerst umfangreich, dabei aber auch für Laien nachvollziehbar. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt empfehlen! "

17.05.2026
"eine sehr professionelle, transparente und verständliche Beratung vom Herrn Wegner. Schnell, akkurat und Kundenorientiert. Absolute Empfehlung."

17.05.2026
"Sehr schnelle, kompetente und ausführliche Hilfe. Auch auf Nachfragen erneut sehr hilfreiche Anregungen und konkrete Ansätze. "

16.05.2026
"Innerhalb eines Tages hat mir Herr Wegner eine derart fundierte Fachauskunft zugesandt, wie ich es nicht erwartet hätte. Ich bin wirklich begeistert und habe eine praktische Handlungsempfehlung für meinen Umgang mit der betrieblichen Altersvorsorge erhalten. Herr Wegner hat wirklich an alles gedacht bis hin zu einer Vorlage für einen Antrag für die Unterstützungskasse. Absolut empfehlenswert! "

15.05.2026
"Die beste, schnellste, umfassendste und auch noch günstigste Beratung, die in den 28 Jahren meiner Selbständigkeit erhalten habe ! Vielen Dank, Herr Wegner, für Ihre Bemühungen und Ihre unglaubliche Geschwundigkeit , die mein Anliegen vollstumfänglich geklärt hat. "

15.05.2026
"Herr Wegner hat meine Erwartungen weit übertroffen. Er hat nicht nur meine Fragen beantwortet sondern war darüber hinaus auch beratend tätig. Seine Antworten waren immer sehr ausführlich und verständlich und das zu einem fairen Preis. Immer gerne wieder."

15.05.2026
"Herr Wegner hat uns mit seiner hochwertigen Beratung sehr beeindruckt. Auch Rückfragen wurden äußerst schnell und detailliert beantwortet, wodurch wir direkt in die Umsetzung gehen konnten."

14.05.2026
"Sehr detaillierte und zudem zügige Bearbeitung - wirklich exzellent. Besten Dank!"

13.05.2026
"Sehr schnelle und kompetente, detaillierte Beratung - bei komplexem Sachverhalt in Erbsachen mit Ersatzerben und Nießbrauch."

12.05.2026
"Die Terminvergabe war super schnell und unkompliziert, gute Beratung, große Empfehlung! "

12.05.2026
"Meine Fragen und nachgereichten Kommentare wurden allesamt mit vollster Zufriedenheit beantwortet. Herr Wegner ist ein Topp-Experte, gerne werde ich wieder bei Fragen der steuerlichen Gestaltung auf ihn zurückkommen. "

12.05.2026
"Herr Wegner hat absolute Top-Arbeit geleistet. Die Beantwortung meiner - doch wohl sehr komplexen - Fragen ist detailliert und zügig erfolgt. Vielen Dank!"

12.05.2026
"Immer wieder gerne. Vielen Dank."

12.05.2026
"Sehr informationsdichte und hilfreiche Beratung. Alle unsere Fragen konnten klar und verständlich geklärt werden. Vielen Dank!"

11.05.2026
"Herr Christiansen hat sehr zeitnah und ausfürlich geantwortet, vielen Dank!"

11.05.2026
"Sehr umfangreiche und auch kurzfristige Antwort. Natürlich ist eine gewisse Mitwirkung und Bereitstellung relevanter Dokumente erforderlich, um eine fundierte Antwort erhalten zu können. Nun hoffe ich, diese Antwort in der Praxis optimal verwerten zu können."

11.05.2026
"super ausführlich und verständlich beantwortet und erklärt, danke dafür"

11.05.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6420 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77