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Allgemeines

Der Gesetzesvorschlag zur Neuregelung der strafbefreienden Wirkung von Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung birgt für Unternehmer erhebliche Risiken. Wie das Wirtschaftsmagazin 'impulse' (Ausgabe 4/2011, vom 31. März) erklärt, gehe der Gesetzgeber mit der jetzigen Lösung nicht nur über die Aussagen des Bundesgerichtshofs (BGH) hinaus, er zwinge die Steuerbürger auch dazu, genau zu prüfen, ob die Strafbarkeit auch wirklich entfällt. Das werde zu Streitigkeiten führen.

In Zukunft sind sämtliche hinterzogenen Beträge, die strafrechtlich noch nicht verjährt sind, offenzulegen. Der BGH habe die Teilselbstanzeige für unzulässig erklärt und "reinen

Tisch" verlangt, damit Straffreiheit eintritt. Während der BGH gegenwärtig noch Straffreiheit gewähren würde, wenn ein Steuerzahler bei seiner Einkommensteuer-Erklärung das Jahr 2005 korrigiert, aber Fehler aus dem Jahr 2006 nicht offenbart. Nach dem jetzigen Gesetzesvorschlag soll Straffreiheit nur noch dann eintreten, wenn

der "reine Tisch" für alle rückständigen Steuerjahre erfolgt - allerdings beschränkt auf die jeweilige Steuerart.

(impulse, G+J Wirtschaftsmedien / Redaktion)

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Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

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12.07.2025
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01.07.2025
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01.07.2025
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