Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Umsatzsteuer

Das Landgericht Frankfurt am Main hat sechs Angeklagte (zwei Deutsche, drei Briten und einen Franzosen) wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu Haftstrafen zwischen vier und sieben Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil haben vier der Angeklagten erfolglos Revision eingelegt; die Staatsanwaltschaft hat ihre Revisionen zurückgenommen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Gegenstand der Verurteilung ist ein international operierendes Umsatzsteuerhinterziehungssystem im Handel mit Emissionszertifikaten, bei dem Umsatzsteuern in einer Gesamthöhe von mehr als 260 Mio hinterzogen wurden. Hierzu hat das Landgericht Folgendes festgestellt:

Nach dem europäischen Emissionshandelssystem werden den Betreibern genehmigungspflichtiger Anlagen für definierte Handelsperioden bestimmte Mengen an Emissionsberechtigungen (sog. Emissionszertifikate) zugeteilt. Dieses System basiert auf einer europäischen Richtlinie (Richtlinie 2003/87/EG vom 13. Oktober 2003), die in Deutschland am 15. Juli 2004 umgesetzt wurde. Die bei nationalen Registrierstellen (in Deutschland bei der Deutschen Emissionshandelsstelle) ausschließlich elektronisch geführten Emissionszertifikate berechtigen einen Anlagenbetreiber zur Emittierung von CO2 oder anderer Treibhausgase. Diese Zertifikate können auch verkauft werden. Der Handel kann u.a. online über bei den nationalen Registrierstellen bestehende elektronische Emissionshandelskonten erfolgen. Hierdurch ist ohne großen Aufwand die sekundenschnelle (buchmäßige) Übertragung auch großer Zertifikatemengen im Wert von mehreren Millionen möglich. Bis zur Einführung des – weniger betrugsanfälligen – sog. Reverse-Charge-Verfahrens für Emissionszertifikate zum 1. Juli 2010 auch in Deutschland (andere Mitgliedstaaten der EU hatten dies bereits im Jahr 2009 eingeführt) konnte ein Unternehmer, der mit solchen Zertifikaten handelt, seine eigene Umsatzsteuerzahllast verringern oder sogar Steuervergütungen bewirken, indem er in den von ihm abzugebenden Umsatzsteueranmeldungen die in den Rechnungen der Verkäufer ausgewiesene Umsatzsteuer gemäß § 15 UStG als Vorsteuer geltend machte.

Die Betrugsanfälligkeit dieses (früheren) Systems haben sich die Angeklagten zu Nutze gemacht. Sie etablierten ein aus anderen Handelsbereichen bereits bekanntes Umsatzsteuerhinterziehungssystem: In einer hintereinander geschalteten Leistungskette von Verkäufern und Käufern wird das Emissionszertifikat aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat zunächst an einen ersten inländischen Erwerber (den sog. "Missing Trader") verkauft. Dieser verkauft das Zertifikat mit einem geringen Aufschlag an einen Zwischenhändler (sog. "Buffer") weiter. Es können auch mehrere Buffer zwischengeschaltet sein. Der (letzte) Buffer verkauft das Zertifikat – wiederum mit einem geringen Preisaufschlag – schließlich an den letzten inländischen Erwerber der Leistungskette, den sog. "Distributor".

Das Hinterziehungssystem der Angeklagten war für diese deshalb lukrativ, weil der "Missing Trader" keine Umsatzsteuer abführt und so dem Buffer einen Gewinn in Höhe seines Preisaufschlags ermöglicht. Es ging wie folgt vonstatten:

Der "Missing Trader" stellt dem "Buffer" eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis. Die aus dem Weiterverkauf von ihm zu entrichtende Umsatzsteuer führt er allerdings plangemäß nicht ab. Seine tatsächlichen Umsätze verheimlicht er den Finanzbehörden; in der Regel verschwindet er nach kurzer Zeit vom Markt (deswegen die Bezeichnung "Missing Trader"). Der "Buffer" nutzt die in der Rechnung des Missing Traders ausgewiesene Umsatzsteuer zum Vorsteuerabzug. Die in der Rechnung des Buffers ausgewiesene Umsatzsteuer macht dann der Distributor als Vorsteuer geltend.

Nach den Feststellungen des Landgerichts handelten die Angeklagten teils als "Missing Trader", teils als "Buffer". Die "Buffer" gaben zwar Umsatzsteueranmeldungen ab, "neutralisierten" aber ihre Steuerzahllast, indem sie Vorsteuern aus Scheinrechnungen (von Firmen mit denen tatsächlich eine Leistungsbeziehung nicht bestand) gegenrechneten. Die "Buffer" machten jeweils Vorsteuern aus den ihnen vom "Missing Trader" gestellten Rechnungen mit Umsatzssteuerausweis geltend. Distributor war nach den Feststellungen des Landgerichts in den verfahrensgegenständlichen Fällen eine deutsche Großbank. Diese erwarb Emissionszertifikate von den Buffern in der Weise, dass ein Mitarbeiter dieser Bank jeweils mitteilte, welche Zertifikatmengen die Bank zu welchen Preisen ankaufen würde. Erst dann fragte dieser "Buffer" bei seinen Lieferanten nach. Der Ankauf erfolgte erst, nachdem der Weiterverkauf gesichert war. Zahlungen an seine Lieferanten leistete der Buffer – insofern völlig risikolos – erst, nachdem er seinerseits den Kaufpreis vereinnahmt hatte.

Das Landgericht hat hinsichtlich der für die jeweiligen Firmen abgegebenen Umsatzsteueranmeldungen den Tatbestand der vorsätzlichen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) bejaht. Es sah in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 – 1 StR 24/10) die aus Rechnungen der vermeintlichen "Lieferanten" geltend gemachte Vorsteuer in einer Gesamthöhe von mehr als 260 Mio. als hinterzogen an, weil eine Vorsteuerabzugsberechtigung nicht bestand: Soweit es sich nicht ohnehin um Scheinrechnungen nicht existierender Firmen handelte, war eine Vorsteuerabzugsberechtigung nach § 15 UStG deshalb nicht gegeben, weil es an einer unternehmerischen Tätigkeit von Rechnungssteller und -empfänger fehlte. Alle Angeklagten erkannten die Möglichkeit einer Einbindung in eine Hinterziehungskette, handelten aber wegen persönlicher Vorteile gleichwohl.

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten, mit denen die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt wird, als unbegründet verworfen. Die Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Insbesondere steht es einer vollendeten Steuerhinterziehung nicht entgegen, dass Finanzbehörden – wie mit einem Beweisantrag behauptet wurde – zwar einen Tatverdacht hatten, gleichwohl aber aus ermittlungstaktischen Gründen (um den Erfolg der äußerst umfangreichen Ermittlungen zur Aufdeckung und Zerschlagung eines groß angelegten Umsatzsteuerhinterziehungssystems nicht zu gefährden) Steuervergütungen gemäß § 168 Satz 2 AO zugestimmt haben. Denn Straftäter haben keinen Anspruch darauf, dass die Finanz- oder die Ermittlungsbehörden so rechtzeitig gegen sie einschreiten, dass der Eintritt des Taterfolgs verhindert wird.

Die Staatsanwaltschaft hat ihre gegen das Urteil gerichteten Revisionen, mit der sie u.a. die nach ihrer Ansicht zu geringe Höhe der verhängten Strafen angreift, zurückgenommen.

(BGH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr kompetente und ausführliche Beratung. Herr Wegner ist auf meine Fragen sehr detailliert eingegangen, hat auch komplexere steuerliche Zusammenhänge verständlich erklärt und konkrete, praxisnahe Lösungsvorschläge sowie Formulierungshilfen geliefert. Auch auf Rückfragen wurde umfassend und nachvollziehbar eingegangen. Ich habe mich während der gesamten Beratung sehr gut unterstützt gefühlt und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

10.08.2026
"Sehr gut verständliche und nachvollziehbare Beratung mit außerordentlichem Einsatz! Herrn Wegner empfehle ich sehr gerne weiter und werde bei zukünftigen Steuerfragen ihn gerne wieder beauftragen. Alle Fragen konnten umfassend und zeitnah geklärt werden."

08.08.2026
"Die Ausarbeitung des Steuerberaters Hannu Wegner zu meinem Problem der Doppelbesteuerung in den USA und Deutschland war detailliert, professionell und sehr hilfeich. Ich bin sehr zuversichtlich, dass ich mein Steuerproblem mit seiner Hilfe lösen kann. Er hat mir angeboten, noch weitergehende Unterstützung anzubieten, falls noch weitere Probleme bei der Umsetzung seiner aufgezeigten Wege auftreten sollten. Obwohl ich zwischenzeitlich Zweifel an der Website "yourXpert" gehegt habe, weil ich tagelang nicht in der Lage war, mich in meinen Account einzuloggen, stellte sich schließlich heraus, dass es nur an einer etwas ungewöhnlichen Passwortvergabe auf dieser Website lag. Dennoch bin ich mit dem Beratungsergebnis sehr, sehr zufrieden und kann Hilfesuchenden nur empfehlen, auf dieser Website Beratung einzuholen. Ich möchte auch noch den Punkt der Bezahlung ansprechen: Bevor ich mir Rat bei "yourXpert" gesucht habe, hatte ich mich - ganz konventionell - an eine US-amerikanische Anwältin gewandt, deren Auskunft schon in der Ersteinschätzung erkennen ließ, dass sie die Problematik nicht voll erfasst hatte. Dennoch erwartete sie ein Beratungshonorar von 3.500 $. Bei "yourXpert" hat es nicht einmal ein Siebtel gekostet. Ich bin vor allem Herrn Wegner aber auch dem "yourXpert" Team dankbar, diesen hervorragenden Beratungsservice anzubieten."

08.08.2026
"Sehr schnell, alles in Schriftform, sodass man zu jeder Zeit, alles nachvollziehen kann! Herr Wagner hat meine Erwartungen übertroffen. "

08.08.2026
"Die Beratung durch Herrn Wegner war in allen Belangen sehr gut, weil innerhalb kürzester Zeit vollumfängliche und sehr ausführliche Bewertungen zu allen relevanten Aspekten meines Vorhabens (Schenkung von Grund und Immobilie innerhalb der Familie) vorgenommen und klare Empfehlungen ausgesprochen wurden. Auch auf Rückfragen kam umgehend eine umfassende Antwort. Ich weiß nun wie ich vorzugehen habe und habe ein gutes Gefühl nichts falsch zu machen. "

08.08.2026
"Sehr schnelle und kompetente Beratung. Rückfragen werden detailliert beantwortet bis alles geklärt ist"

07.08.2026
"Sehr gute Fachkenntnis, ausführliche, verständliche und schnelle Beratung – vielen Dank."

07.08.2026
"Herr Wegner hat unser Anliegen sehr umfangreich, strukturiert und verständlich ausgearbeitet. Mit Formulierungshilfen und Rechenbeispielen. Wir fühlen uns sehr gut beraten."

07.08.2026
"Schnelle und kompetente Antwort. "

06.08.2026
"Sehr ausführliche, umfassende und detaillierte sowie auch sehr schnelle Beantwortung meiner Steuer-Anfrage. Es blieb keinerlei Fragestellung offen, und ich würde Herrn Wegner jederzeit sehr gerne für andere Kunden empfehlen! Das Preis-Leistungsverhältnis stimmt auch genau. "

06.08.2026
"Sehr ausführliche und verstä#ndliche Ausarbeitung. Danke"

05.08.2026
"Sehr umfangreiche und informativ Vielen Dank "

04.08.2026
"Super schnelle Beratung "

04.08.2026
"ehr schnelle, klare und verständliche Beratung. Meine konkrete Frage wurde präzise beantwortet und auch die Rückfragen wurden kurzfristig und hilfreich geklärt. Vielen Dank!"

04.08.2026
"Ich bekam eine äußerst ausführliche schriftliche Beratung und bin wirklich beeindruckt. Noch dazu darf man jederzeit nachfragen, um sich das eine oder andere noch im Detail darlegen zu lassen. 5 Sterne sind auf jeden Fall zu wenig! S. S."

04.08.2026
"Die Beratung erfolgte prompt und detailliert. Herr Wegner hat nicht nur meine Fragen und Rückfragen ausführlich beantwortet, sondern auch auf zusätzliche Sachverhalte hingewiesen, die alleine schon die Kosten der Beratung mehr als aufwiegen werden."

03.08.2026
"Herr Wegner berät umfangreich, sehr kompentent und sorgfältig. Ich habe Die Dienstleistungen von Herr Wegner bereits das zweite Mal genutzt und bin mit der Beratung und dem Service sehr zufrieden. Verständliche Beratung, alle Fragen werden beantwortet bis der Sachverhalt wirklich final geklärt ist. "

03.08.2026
"Simply the Best. Sehr detaillierte und schnelle Antworten. Ich kann es mir nicht besser vorstellen."

01.08.2026
"Äußerst kompetente, sehr gut verständliche und schnelle Steuerberatung. "

01.08.2026
"Sehr gute, ausführliche und verständliche Beratung. Einfach K L A S S E"

01.08.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6576 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77