Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile Steuertipp Einkommensteuer

Premiere-Abo, Sportbekleidung und Personal-Trainer keine Werbungskosten

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass auch ein Profifußballspieler Aufwendungen für ein Premiere-Abonnement, für Sportbekleidung und für einen Personal Trainer nicht als Werbungskosten abziehen kann (Az. 1 K 1490/12).

Der Kläger war in den Streitjahren 2008 und 2009 als Profifußballspieler beschäftigt und erzielte aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. In seinen Einkommensteuererklärungen machte er u. a. Aufwendungen für ein Abonnement des Pay-TV-Senders Premiere (jährlich 120 Euro), für "Arbeitskleidung" (jährlich 137 Euro) und für einen privaten Personal Trainer (nur 2008: 300 Euro) geltend. Das Finanzamt erkannte diese Aufwendungen nicht an. Auch Einspruchs- und Klageverfahren blieben erfolglos.

Kosten entstanden auch aus privatem Interesse

Das FG war nicht davon überzeugt, dass die Kosten für das Premiere-Abonnement, die Sportbekleidung und den Personal Trainer ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich und nicht auch privat veranlasst waren. Zwar bestehe - so das FG - zwischen dem Premiere-Abonnement und der Tätigkeit des Klägers ein gewisser objektiver Zusammenhang. Wegen des allgemeinen Interesses am Thema Fußball hätten allerdings viele Steuerpflichtige ein solches Abonnement. In der Mehrheit der Fälle werde ein solches Abonnement nicht für berufliche, sondern für private Zwecke genutzt. Auch in Bezug auf die Sportkleidung sei von einer nicht nur unwesentlichen privaten Mitnutzung auszugehen. Es handle sich insbesondere nicht um typische Berufskleidung, die aufgrund ihrer Unterscheidungs- oder Schutzfunktion nur bei der Berufsausübung verwendet werde, sondern um bürgerliche Kleidung. Der Einwand des Klägers, bei einem Profisportler scheide eine private Mitnutzung von Sportkleidung aus bzw. sei als unwesentlich anzusehen, greife nicht durch. Zwar möge die Behauptung, jede Form der sportlichen Betätigung diene der für den Beruf notwendigen Fitness, zutreffen. Der Kläger verkenne jedoch, dass mit der sportlichen Betätigung zugleich seine allgemeine Leistungsfähigkeit und Gesundheit gefördert werde. Eine Trennung der Aufwendungen nach beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträgen sei daher nicht möglich. Entsprechendes gelte für die Aufwendungen für den Personal Trainer.

Aufteilung nicht möglich

Auch eine Aufteilung der Kosten (für das Premiere-Abonnement, die Sportkleidung oder den Personal Trainer) in einen beruflich und einen privat veranlassten Teil sei daher nicht möglich, weil es an den dafür erforderlichen objektivierbaren Kriterien fehle.

(FG Rheinland-Pfalz / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr ausführliche, hilfreiche und schnelle Beratung - sehr zu empfehlen!"

21.12.2025
"Bearbeitung erfolgte sehr schnell und zuverlässig."

20.12.2025
"sehr professionell und Kunden orientieret. vielen dank. zwar leider nicht für uns von Vorteil, aber sehr fundierte Stellungnahme. danke."

19.12.2025
"Bin sehr zufrieden. ich habe eine sehr detaillierte Ausarbeitung über einzelne Varianten bekommen. Die Preis-Leistung ist nach meinen Empfinden sehr gut. Die Schnelligkeit der Bearbeitung ist nicht zu überbieten. Max 1. Tag. Ich kann mich nur bedanken."

18.12.2025
"Sehr ausführliche Antwort, die vollkommen verständlich ist. Ich bin mit dem Service vollkommen zufrieden."

17.12.2025
"Herr Wegner hat uns in einer komplexen steuerlichen Fragestellung im Zusammenhang mit einem Familiendarlehen äußerst kompetent beraten. Seine Antworten auf unsere Fragen waren stets fundiert, klar strukturiert und sehr verständlich formuliert. Besonders hervorzuheben sind seine gründliche Arbeitsweise, seine hohe Fachkompetenz und die praxisnahen Empfehlungen, die uns bei unseren Entscheidungen maßgeblich unterstützt haben. Auch mit der Schnelligkeit der Antworten waren wir sehr begeistert. Wir bedanken uns herzlich für die hervorragende Beratung und vergeben uneingeschränkt fünf Sterne – eine klare Weiterempfehlung. "

16.12.2025
"Hilfreiche und kompetente Beratung. Kann ich definitiv empfehlen!"

15.12.2025
"Sehr gute und ausführliche Beratung. Vielen Dank!"

15.12.2025
"Schnell, kompetent und verständlich."

14.12.2025
"Hervorragende Beratung! "

14.12.2025
"Schnelle umfangreiche Beratung, vielen Dank!"

13.12.2025
"Ich habe sehr schnell eine wirklich außerordentliche, umfangreiche und sehr kompetente Beantwortung all meiner Fragen inklusive einer hervorragenden Beratung erhalten. Vielen Dank! "

12.12.2025
"Vielen Dank für die schnelle umfassende Unterstützung... Absolut empfehlenswert!"

12.12.2025
"Schnelle und ausführliche Auskunft. Vielen Dank"

11.12.2025
"Ich habe von Herrn Wegner eine ausgezeichnete und verständliche Beratung zum Thema Nießbrauch und Immobilienbesteuerung erhalten, die qualitativ meine Erwartungen weit übertroffen hat. Besonders positiv war, dass Herr Wegner die komplexen steuerlichen Zusammenhänge sehr klar und strukturiert erklärt hat – für mich als Laien absolut verständlich. Auch die Kommunikation war schnell, freundlich und auf Augenhöhe Uneingeschränkt empfehlenswert."

11.12.2025
"wie gewohnt, schnelle und kompetente Antwort."

11.12.2025
"Hannu Wegner beantwortet alle Fragen und Nachfragen zum Thema Kapitaleinkünfte in Verbindung mit deren Eintrag in die Steuerklärung innerhalb kürzester Zeit, exakt auf den Punkt und sehr detailliert, so dass auch der Steuerlaie es versteht. Ich bin sehr zufrieden und nehme bei Bedarf die Beratung von Hannu Wegner gerne wieder in Anspruch. "

10.12.2025
"Sehr detaillierte und und freundliche Beratung! Die Antworten kamen jeweils sehr schnell. Einfach perfekt, vielen Dank!"

10.12.2025
"Schnelle und verständliche Beratung"

10.12.2025
"Ich habe Herrn Christiansen bestimmt schon 5x zu verschiedenen Steuerthemen kontaktiert. Er erklärt alles wunderbar verständlich, so dass es auch der Laie sehr gut nachvollziehen kann und er hat ein ausgezeichnetes Fachwissen. Hier gibt es ganz klar 5-Sterne+"

09.12.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6140 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77