Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile Steuertipp Einkommensteuer

Premiere-Abo, Sportbekleidung und Personal-Trainer keine Werbungskosten

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass auch ein Profifußballspieler Aufwendungen für ein Premiere-Abonnement, für Sportbekleidung und für einen Personal Trainer nicht als Werbungskosten abziehen kann (Az. 1 K 1490/12).

Der Kläger war in den Streitjahren 2008 und 2009 als Profifußballspieler beschäftigt und erzielte aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. In seinen Einkommensteuererklärungen machte er u. a. Aufwendungen für ein Abonnement des Pay-TV-Senders Premiere (jährlich 120 Euro), für "Arbeitskleidung" (jährlich 137 Euro) und für einen privaten Personal Trainer (nur 2008: 300 Euro) geltend. Das Finanzamt erkannte diese Aufwendungen nicht an. Auch Einspruchs- und Klageverfahren blieben erfolglos.

Kosten entstanden auch aus privatem Interesse

Das FG war nicht davon überzeugt, dass die Kosten für das Premiere-Abonnement, die Sportbekleidung und den Personal Trainer ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich und nicht auch privat veranlasst waren. Zwar bestehe - so das FG - zwischen dem Premiere-Abonnement und der Tätigkeit des Klägers ein gewisser objektiver Zusammenhang. Wegen des allgemeinen Interesses am Thema Fußball hätten allerdings viele Steuerpflichtige ein solches Abonnement. In der Mehrheit der Fälle werde ein solches Abonnement nicht für berufliche, sondern für private Zwecke genutzt. Auch in Bezug auf die Sportkleidung sei von einer nicht nur unwesentlichen privaten Mitnutzung auszugehen. Es handle sich insbesondere nicht um typische Berufskleidung, die aufgrund ihrer Unterscheidungs- oder Schutzfunktion nur bei der Berufsausübung verwendet werde, sondern um bürgerliche Kleidung. Der Einwand des Klägers, bei einem Profisportler scheide eine private Mitnutzung von Sportkleidung aus bzw. sei als unwesentlich anzusehen, greife nicht durch. Zwar möge die Behauptung, jede Form der sportlichen Betätigung diene der für den Beruf notwendigen Fitness, zutreffen. Der Kläger verkenne jedoch, dass mit der sportlichen Betätigung zugleich seine allgemeine Leistungsfähigkeit und Gesundheit gefördert werde. Eine Trennung der Aufwendungen nach beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträgen sei daher nicht möglich. Entsprechendes gelte für die Aufwendungen für den Personal Trainer.

Aufteilung nicht möglich

Auch eine Aufteilung der Kosten (für das Premiere-Abonnement, die Sportkleidung oder den Personal Trainer) in einen beruflich und einen privat veranlassten Teil sei daher nicht möglich, weil es an den dafür erforderlichen objektivierbaren Kriterien fehle.

(FG Rheinland-Pfalz / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner hat uns in einer wirklich komplexen Situation hervorragend beraten und verdient eine uneingeschränkte Empfehlung. Wir stehen vor dem gemeinsamen Immobilienkauf als unverheiratetes Paar – mit asymmetrischen Eigenkapitalbeiträgen und vielen offenen Fragen rund um Schenkungsteuer und Gesellschaftsstruktur. Herr Wegner hat unser konkretes Dilemma sofort auf den Punkt gebracht, mehrere Lösungswege mit klaren Vor- und Nachteilen aufgezeigt und auf Rückfragen immer prompt geantwortet. Die Beratung hat uns viel Geld und schlaflose Nächte gespart. Klare Weiterempfehlung – wir kommen für die Folgeberatung definitiv wieder."

26.05.2026
"Herr Wegner hat einen Fall bezüglich Schenkungssteuer/Nießbrauch sehr ausführlich und kompetent beantwortet. Er hat verschiedene Szenarien aufgezeigt und ist detailliert auf Rückfragen eingegangen. Ich bin wirklich begeistert! Ich habe das erste Mal auf dieser Plattform eine Anfrage gestellt und kann eine Beratung durch Herrn Wegner mit bestem Gefühl weiterempfehlen."

25.05.2026
"Es sind keine Fragen offen geblieben. Mir wurde sehr ausführlich und dann noch einmal zusammenfassend geantwortet. Ich würde bei Rückfragen jeder Zeit wieder auf ihn zurückkommen!"

25.05.2026
"Herr Wegner hat sehr schnell auf meine Frage eine Rückmeldung gegegeben. Die Antwort war präzise und strukturiert mit Informationen über die Rechtsgrundlage und Handlungsempfehlungen, und in einer einfacher Art und Weise erklärt. "

24.05.2026
"Herr Wegner bekommt von mir die vollen 5 Sterne! Wenn ich 10 vergeben könnte, hätte er diese absolut verdient. Auf eine Erstanfrage antwortet er nicht mit einer Standardantwort, sondern beschreibt detailliert und transparent die Bereiche, die er analysieren und berechnen würde. Das gibt einem als Kunde ein sehr gutes Gefühl. Nach einer sehr kurzen Bearbeitungszeit von wenigen Tagen (manchmal sogar innerhalb von 24 Stunden!) kommt er mit einem sehr individuell auf die Person zugeschnittenen Ergebnis zurück. Auch wenn man Fragen zum Thema hat, steht er einem mit seinem Rat zur Seite. Man fühlt sich ernst genommen und wirklich als Kunde wahrgenommen. Wir sind sehr glücklich, diesen Berater gefunden zu haben."

23.05.2026
"Klare und vollständige Beurteilung mein Frage. Klare Empfehlung von meiner Seite "

23.05.2026
"Ich war sehr zufrieden mit der schnellen und sorgfältigen Bearbeitung meines Anliegens. Im Rahmen meines Falles hatte ich die Möglichkeit auch im Nachhinein noch Fragen zu stellen."

22.05.2026
"Vielen Dank! "

22.05.2026
"Sehr kompetente und hilfreiche Beratung zu meiner E-Commerce-Tätigkeit. Alle Fragen wurden klar, verständlich und praxisnah beantwortet. Ich habe mich sehr gut betreut gefühlt und kann die Beratung absolut weiterempfehlen."

22.05.2026
"Sehr schnelle und kompetene Beratung!"

22.05.2026
"Meine Erwartungen wurden von Hrn. Hannu Wegner deutlich übertroffen: Extrem schnelle Reaktionszeiten, umfassende, detailierte und verständliche Analysen und Handlungsempfehlungen mit konkreten und auf meinen Fall zugeschnittenen Beispielen. Auch meine Rückfragen wurden ebenso schnell und umfassend beantwortet. Mein Fazit: Das Beratungshonorar ist bestens investiert und ich bin mit dem Resultat der Beratung mehr als zufrieden. Bei weiteren Steuerthemen werde ich mich mit Sicherheit wieder an Hrn. Hannu Wegner wenden."

21.05.2026
"Unser Fall war aus unserer eigenen Sicht nicht einfach, trotzdem hat Herr Wegner in kürzester Zeit zur vollsten Zufriedenheit seine Beratung durchgeführt. Dabei wurde sogar auf Punkte eingegangen, die wir so noch gar nicht bedacht haben. Ich kann daher Herr Wegner guten Gewissens weiterempfehlen."

21.05.2026
"Herr Wegner überzeugt durch schnelle Rückmeldungen, eine ausführliche und verständliche Beratung sowie eine hervorragende Fachkompetenz im internationalen Steuerrecht. Besonders hervorzuheben ist seine zuverlässige und lösungsorientierte Arbeitsweise. Man fühlt sich jederzeit bestens beraten und betreut. 100% Weiterempfehlung "

20.05.2026
"Vielen Dank, mit den Ausführungen und Annahmen sehr zufrieden. Schnell & Zuverlässigkeit."

20.05.2026
"Herr Wegner hat mich sicher durch die buchhalterische Abwicklung meines Gewerbes begleitet. Mit seiner Hilfe habe ich die EÜR, die Hinzuabrechnung und die Errechnung des Aufgabesgewinns erstellt. Geduldig hat Herr Wegner mir die korrekten Buchungsschritte erläutert, mir einen vollständigen ELSTER Erläuterungstext bereitgestellt und mich so zu einem positiven Steuerbescheid geführt."

19.05.2026
"Sehr gute, ausführliche, kompetente steuerliche Beratung zu einem komplexen Spezialthema. Sehr schnelle Bearbeitung auch bei den entstandenen Rückfragen. Insgesamt wurden meine Erwartungen weit übertroffen."

19.05.2026
"Vielen Dank für eine erneute sehr umfassende Beratung und speziell zum Fall passenden Informationen und Hilfen. Ich werde mich nun an die weitere Arbeit machen, all das nicht gerade wenige zu erledigen."

19.05.2026
"Ich habe die Dienste von Herrn Wegner im Rahmen einer Kapitalanlageimmobilie in Anspruch genommen und bin von seiner Geschwindigkeit und Qualität absolut begeistert. Seine Antworten sind äußerst umfangreich, dabei aber auch für Laien nachvollziehbar. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt empfehlen! "

17.05.2026
"eine sehr professionelle, transparente und verständliche Beratung vom Herrn Wegner. Schnell, akkurat und Kundenorientiert. Absolute Empfehlung."

17.05.2026
"Sehr schnelle, kompetente und ausführliche Hilfe. Auch auf Nachfragen erneut sehr hilfreiche Anregungen und konkrete Ansätze. "

16.05.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6434 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77