Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

0900/1000 277 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile Steuertipp Einkommensteuer

Premiere-Abo, Sportbekleidung und Personal-Trainer keine Werbungskosten

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass auch ein Profifußballspieler Aufwendungen für ein Premiere-Abonnement, für Sportbekleidung und für einen Personal Trainer nicht als Werbungskosten abziehen kann (Az. 1 K 1490/12).

Der Kläger war in den Streitjahren 2008 und 2009 als Profifußballspieler beschäftigt und erzielte aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. In seinen Einkommensteuererklärungen machte er u. a. Aufwendungen für ein Abonnement des Pay-TV-Senders Premiere (jährlich 120 Euro), für "Arbeitskleidung" (jährlich 137 Euro) und für einen privaten Personal Trainer (nur 2008: 300 Euro) geltend. Das Finanzamt erkannte diese Aufwendungen nicht an. Auch Einspruchs- und Klageverfahren blieben erfolglos.

Kosten entstanden auch aus privatem Interesse

Das FG war nicht davon überzeugt, dass die Kosten für das Premiere-Abonnement, die Sportbekleidung und den Personal Trainer ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich und nicht auch privat veranlasst waren. Zwar bestehe - so das FG - zwischen dem Premiere-Abonnement und der Tätigkeit des Klägers ein gewisser objektiver Zusammenhang. Wegen des allgemeinen Interesses am Thema Fußball hätten allerdings viele Steuerpflichtige ein solches Abonnement. In der Mehrheit der Fälle werde ein solches Abonnement nicht für berufliche, sondern für private Zwecke genutzt. Auch in Bezug auf die Sportkleidung sei von einer nicht nur unwesentlichen privaten Mitnutzung auszugehen. Es handle sich insbesondere nicht um typische Berufskleidung, die aufgrund ihrer Unterscheidungs- oder Schutzfunktion nur bei der Berufsausübung verwendet werde, sondern um bürgerliche Kleidung. Der Einwand des Klägers, bei einem Profisportler scheide eine private Mitnutzung von Sportkleidung aus bzw. sei als unwesentlich anzusehen, greife nicht durch. Zwar möge die Behauptung, jede Form der sportlichen Betätigung diene der für den Beruf notwendigen Fitness, zutreffen. Der Kläger verkenne jedoch, dass mit der sportlichen Betätigung zugleich seine allgemeine Leistungsfähigkeit und Gesundheit gefördert werde. Eine Trennung der Aufwendungen nach beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträgen sei daher nicht möglich. Entsprechendes gelte für die Aufwendungen für den Personal Trainer.

Aufteilung nicht möglich

Auch eine Aufteilung der Kosten (für das Premiere-Abonnement, die Sportkleidung oder den Personal Trainer) in einen beruflich und einen privat veranlassten Teil sei daher nicht möglich, weil es an den dafür erforderlichen objektivierbaren Kriterien fehle.

(FG Rheinland-Pfalz / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:


Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Meine Fragen wurden wieder umfassend, kompetent und sehr verständlich beantwortet. Ich bin äußerst zufrieden."

20.10.2024
"Sehr kompetente Beratung, wir können Herrn Dr. Lorenz vorbehaltlos weiterempfehlen!"

19.10.2024
"Sehr gute Kommunikation. Hat meine Fragen sehr klar beantwortet und geholfen, das Problem zu lösen."

18.10.2024
"Meine Fragen wurden ausführlich beantwortet."

17.10.2024
"Die Prüfung meines Förderungsverwendungsnachweises wurde äußerst kompetent und zeitnah durchgeführt. Der Service ist absolut empfehlenswert."

16.10.2024
"TOP Leistung - kurzfristige Bearbeitung !! ... die Änderung eines Testamentes war rechtlich und auf Plausibilität zu prüfen. Fachkompetente Anmerkungen und Anpassungen wurden kurzfristig vorgenommen. DANKE"

16.10.2024
"Sehr kompetente Beratung."

15.10.2024
"Wir sind sehr begeistert von der umfassenden Antwort, die uns sehr weitergeholfen hat. Vielen Dank! "

13.10.2024
"Sehr angenehmer Kontakt, hilfreiche Antwort auf meine Frage geliefert."

13.10.2024
"Meine Fragen wurden zu meiner Zufriedenheit umgehend und in ausreichendem Umfang beantwortet."

10.10.2024
"Besten Dank Herr Thomas für diese ausführliche, sehr gut verständliche und umfassende Beratung. "

09.10.2024
"Sehr schnelle und kompentente Antwort. Das Vorgehen wurde auch so vom Finanzamt akzeptiert."

07.10.2024
"professionelle, unkomplizierte und effiziente Beratung! Herr Knut Christiansen hatte mir in kürzester Zeit zu später Stunde ein Angebot erstellt. Nach Annahme wurden meine Fragen daraufhin unkompliziert, gut erklärend auf diversen Kanälen innerhalb kürzester Zeit beantwortet. Ein super Service - der heutzutage keine Selbstverständlickeit ist. "

04.10.2024
"Knut Christiansen war gnadenlos effizient. Die Erklärungen waren sehr klar. Die Antworten kamen sehr schnell (wir haben viermal ausgetauscht) und das alles bei einem Feiertag! Ich glaube, ich war noch nie so zufrieden mit einem professionellen Service. Nochmal vielen Dank. Kann ich nur weiterempfehlen."

03.10.2024
"Herr Christiansen hat mir alle Fragen zur USt-Voranmeldung sehr gut und schnell beantworten können und mir Sicherheit gegeben für eine korrekte Anmeldung. Er hat wichtige Dinge zusätzlich erwähnt, nach denen ich gar nicht gefragt hatte und die ich nicht auf dem Schirm hatte. Das war sehr professionell. Würde ich immer wieder buchen. Vielen Dank! "

02.10.2024
"Vielen herzlichen Dank, Sie haben meine Erwartungen übertroffen und mir sehr geholfen. Falls ich weitere Hilfe in Zukunft brauche, werde ich mich melden! Zuerst einmal gehe ich alle Schritte durch, die Sie mir geraten haben, vielen Dank. "

02.10.2024
"Die Antwort auf meine Frage war verständlich und umfassend. Das ist perfekt, vielen Dank!"

30.09.2024
"Sehr hilfreich, hat alle meine Fragen beantwortet. "

27.09.2024
"Meine Anfrage wurde gut verständlich beantwortet, so dass auch eine Leihe, die Thematik Steuern gut verstehen kann."

27.09.2024
"Vielen Dank für die kompetente und freundliche Beratung. Die Steuerberaterin Frau Joswig hat mir sofort alle Fragen zur Einnahme-Überschuss Rechnung beantworten können."

26.09.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5596 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 277