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Allgemeines

Wer in seinem Haushalt oder für die Gartenarbeit eine Hilfe beschäftigt, muss sie zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Das gilt auch dann, wenn die Hilfe "schwarz" arbeitet - ob auf eigenen Wunsch oder in Übereinkunft mit dem Arbeitgeber. Die Versicherungspflicht besteht selbst dann, wenn eine Hilfe nur einmalig und für kurze Zeit

eingesetzt wird, etwa für den anstehenden Frühjahrsputz oder die Bepflanzung und Herrichtung des Gartens nach dem Winter.

Oft ist es die Hilfe selbst, die eine Legalisierung ihrer Tätigkeit nicht wünscht, weil sie das Finanzamt fürchtet. Arbeitgeber sollten sich jedoch nicht darauf einlassen, denn jedem privaten "Chef", der seine Hilfe nicht zur gesetzlichen Unfallversicherung anmeldet, droht ein Bußgeld. Außerdem können Arbeitgeber die Kosten nur so von der Steuer absetzen.

Verdient die Hilfe weniger als 400 Euro pro Monat ("geringfügig Beschäftigte"), muss sie bei der Minijobzentrale angemeldet werden (www.minijob-zentrale.de).

Für Hilfen, die mehr als 400 Euro verdienen, etwa durch mehrere Jobs, ist die regional zuständige Unfallkasse der richtige Ansprechpartner (Infos unter www.dguv.de).

(Unfallkasse Hessen / Redaktion)

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Dr. Stefan Lorenz
Dr. Stefan Lorenz
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