Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment sind 2 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Die Motive für lebzeitige Schenkungen sind vielfältig. "Häufig wollen Eltern ihren Kindern eine Starthilfe zukommen lassen, manche wollen sich mit der Schenkung von

Verwaltungslasten befreien, die meisten wollen Steuern sparen", weiß Notar Michael Uerlings. Oft geht es auch darum, Pflichtteilsansprüchen Angehöriger zuvor zu kommen. Der Vorteil: Das Vermögen wird zu einem Zeitpunkt verteilt, zu dem man noch die Kontrolle hat! So hofft der Schenker Streit unter den späteren Erben zu vermeiden. Damit sich dieser Wunsch jedoch nicht in sein Gegenteil verkehrt, ist auf einige rechtliche Fallstricke zu achten.

Übertragen Eltern ihr Haus auf eines ihrer Kinder, damit es sie in der Unterhaltung entlastet, stellt sich die Frage, ob sich das beschenkte Kind im Erbfall den Wert des Hauses auf seinen Erbteil anrechnen lassen muss oder ob es gegenüber den anderen Kindern

privilegiert sein soll, indem es das Haus zusätzlich erhält. "Die Eltern müssen dies bereits bei der Übertragung eindeutig klarstellen", erklärt Uerlings. Werden keine klaren Bestimmungen zur Anrechenbarkeit getroffen, entbrennt Streit darüber, was von den Eltern tatsächlich gewollt war. "Manch Erblasser würde sich im Grabe umdrehen, wenn er sehen könnte, welchen Ärger er unter seinen Kindern angerichtet hat, obwohl er doch nur das Beste wollte", so Uerlings.

Ein ähnliches Problem der Berücksichtigung von Schenkungen stellt sich auch im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche. Ein Beispiel: Eine Mutter macht einem ihrer Kinder ein Geschenk und setzt das andere zum Ausgleich dafür zu ihrem Alleinerben ein. Hier steht dem beschenkten Kind im Erbfall trotz der Schenkung ein Pflichtteilsanspruch zu. Es stellt sich aber die Frage, ob das Geschenk den Pflichtteilsanspruch schmälert. "Auch dies hängt von den Bestimmungen der Mutter ab, welche diese bei der Schenkung getroffen hat.", weiß Uerlings. Verkompliziert wird die Lage beim Pflichtteil dadurch, dass zwischen

Ausgleichung und Anrechnung unterschieden wird, die auch nebeneinander in Betracht kommen. Für den Laien sind diese Unterschiede kaum nachvollziehbar, so dass oftmals eine Beratung durch einen Fachmann unerlässlich ist. Uerlings: "Ein Notar hätte auch auf die Möglichkeit eines Pflichtteilsverzichts des beschenkten Kindes im Gegenzug für die Schenkung hingewiesen."

Der meiste Zündstoff besteht bei Schenkungen, mit denen Pflichtteilsansprüche geschmälert werden sollen. Wer mit Schenkungen seinem Nachlass Masse entziehen will, muss wissen, dass es eine so genannte Pflichtteilsergänzung gibt. Der Wert des Geschenks wird dem Nachlass zur Berechnung des Pflichtteils wieder hinzugerechnet, wenn zwischen Erbfall und Schenkung nicht mehr als zehn Jahre vergangen sind. Der zu berücksichtigende Wert der Schenkung wird für jedes Jahr, das seit der Schenkung vergangen ist, um 1/10 reduziert.

Unbekannt ist aber vielfach, dass die Zehn-Jahresfrist überhaupt nicht zu laufen beginnt, wenn sich der Schenker etwa einen Nießbrauch an dem geschenkten Gegenstand vorbehält. "Die Überraschung ist dann groß, wenn plötzlich eine Pflichtteilsergänzung gegen den Erben

geltend gemacht wird, obwohl die Schenkung mehr als zehn Jahre zurückliegt.", erklärt Uerlings.

Schenkungen an einen Ehepartner schließlich helfen im Regelfall überhaupt nicht weiter, da unter Eheleuten die Zehn-Jahresfrist erst mit Auflösung der Ehe zu laufen beginnt. Bleibt diese bis zum Tod des Erblassers bestehen, ist der Wert des Geschenks für die Pflichtteilsberechnung in voller Höhe zu veranschlagen.

Auch in steuerlicherlicher Hinsicht gibt es bei Schenkungen Fallstricke. Die Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline helfen Ihnen hier gerne weiter!

(Informationsdienst Notar und Recht / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Perfekt, vielen Dank "

08.07.2025
"Herr Wegener hat meine beiden Fragen vollumfänglich beantwortet. Er hat sogar noch eine umfangreiche Analyse der Sachlage erstellt. Die meisten Informationen in dieser Analyse waren mir zwar bereits bekannt (deshalb ja auch nur zwei gezielte Fragen), dennoch empfand ich die Analyse als sehr nützlich, da dadurch meine eigene Sachanalyse vollumfänglich bestätigt wurde. Und meine beiden Fragen wurden zum Schluss auch beantwortet. Vielen Dank"

08.07.2025
"Sehr schnelle Rückmeldung. Im telefonischen Austausch wurde sich ausreichend Zeit genommen, um alle offenen Fragen kompetent zu beantworten und verschiedene Möglichkeiten verständlich aufzuzeigen. Jederzeit wieder gerne!"

07.07.2025
"Herzlichen Dank für die umfangreiche, übersichtlich strukturierte und hilfreiche Beantwortung meiner Fragestellung zum Thema Umsatzsteuer."

07.07.2025
"Verständlich, schnell und absolut hilfreich "

06.07.2025
"Schnelle unkomplizierte Lösung meines Anliegen. Vielen Dank!"

06.07.2025
"Nach einer sehr ausführlichen Antwort, war auch auf meine weitere Rückfrage die 2. Antwort wieder sehr ausführlich und hat mein Wissen und somit mein Verständnis erweitert. Es erleichtert einem gewisse persönliche Entscheidungen und Weiterentwicklungen. Vielen Dank dafür. Ich werde Sie gern weiter empfehlen. "

06.07.2025
"Das Anliegen wurde sehr umfassend bearbeitet und erläutert. Vielen Dank !"

04.07.2025
"Vielen herzlichen Dank für die kompetente und schnelle Auskunft!"

03.07.2025
"Exzellente, sehr schnelle Beratung"

03.07.2025
"Vielen Dank für eine sehr schnelle, aber vor allem auch ausgiebige, fachlich tiefe und fundierte Rückmeldung. Auch sehr hervorzuheben sind die angebotenen Optionen , um das Thema in einem rechtlichen Rahmen richtig zu lösen! "

02.07.2025
"Sehr gute Beratung und ausführliche Erklärung"

02.07.2025
"Ich bedanke mich für eine hervorragende, allgemeinverständliche Beantwortung meiner Fragen."

02.07.2025
"Top Beratung inhaltlich mit schnellen Antwortzeiten, absoluter Fachmann. Danke schön!"

02.07.2025
"Hervorragend! Ich habe fundierte Informationen, ganz konkret zu meiner Fragestellung, und einen konkreten "Fahrplan" für die empfohlenen Schritte in den kommmenden Monaten erhalten. Werde mich jederzeit wieder an ihn wenden :-)"

02.07.2025
"Ich bin sehr zufrieden mit der ausführlichen Antwort zu meiner steuerrechtlichen Fragestellung und empfehle Herrn Sebastian Kamp weiter. Wer schnelle und kompetente Antworten braucht, ist hier bestens aufgehoben."

01.07.2025
"Sehr schnelle Bearbeitung"

01.07.2025
"Komplexes Thema ausführlich und leicht verständlich erklärt, sehr gute Handlungsempfehlungen, so wie man sich das wünscht, vielen Dank."

01.07.2025
"Sehr geehrter Herr Wegner, vielen Dank für Ihr ausführliches Schreiben und die Erläuterungen und das Einspruchschreiben Ich werde Sie weiterempfehlen! Und natürlich werde ich ihren Service auch im nächsten Jahr nutzen. Ihr Lob bezüglich meiner Einlassungen auf das Schreiben des Finanzamtes, das ich Ihnen übermittelt habe, muss ich zu meinen Ungunsten etwas korrigieren: In einem Telefonat mit dem Finanzamt kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist habe ich mit dem Finanzbeamten bereits die Korrektur der Miete des Objektes Uhlenstrat 35 besprochen und in meinem formlosen, fristgerechten Einspruch formuliert und an das Finanzamt übermittelt. Unbenommen davon habe ich aber eine weitere Prüfung der Erklärungen angekündigt und werde das von Ihnen formulierte Einspruchschreiben an das Finanzamt übermitteln. Mit Dank und freundlichen Grüßen O. B."

30.06.2025
"Schnell und präzise beantwortet. Bei weiteren Fragen definitiv "mein" Berater."

30.06.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5926 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77