Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Die Motive für lebzeitige Schenkungen sind vielfältig. "Häufig wollen Eltern ihren Kindern eine Starthilfe zukommen lassen, manche wollen sich mit der Schenkung von

Verwaltungslasten befreien, die meisten wollen Steuern sparen", weiß Notar Michael Uerlings. Oft geht es auch darum, Pflichtteilsansprüchen Angehöriger zuvor zu kommen. Der Vorteil: Das Vermögen wird zu einem Zeitpunkt verteilt, zu dem man noch die Kontrolle hat! So hofft der Schenker Streit unter den späteren Erben zu vermeiden. Damit sich dieser Wunsch jedoch nicht in sein Gegenteil verkehrt, ist auf einige rechtliche Fallstricke zu achten.

Übertragen Eltern ihr Haus auf eines ihrer Kinder, damit es sie in der Unterhaltung entlastet, stellt sich die Frage, ob sich das beschenkte Kind im Erbfall den Wert des Hauses auf seinen Erbteil anrechnen lassen muss oder ob es gegenüber den anderen Kindern

privilegiert sein soll, indem es das Haus zusätzlich erhält. "Die Eltern müssen dies bereits bei der Übertragung eindeutig klarstellen", erklärt Uerlings. Werden keine klaren Bestimmungen zur Anrechenbarkeit getroffen, entbrennt Streit darüber, was von den Eltern tatsächlich gewollt war. "Manch Erblasser würde sich im Grabe umdrehen, wenn er sehen könnte, welchen Ärger er unter seinen Kindern angerichtet hat, obwohl er doch nur das Beste wollte", so Uerlings.

Ein ähnliches Problem der Berücksichtigung von Schenkungen stellt sich auch im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche. Ein Beispiel: Eine Mutter macht einem ihrer Kinder ein Geschenk und setzt das andere zum Ausgleich dafür zu ihrem Alleinerben ein. Hier steht dem beschenkten Kind im Erbfall trotz der Schenkung ein Pflichtteilsanspruch zu. Es stellt sich aber die Frage, ob das Geschenk den Pflichtteilsanspruch schmälert. "Auch dies hängt von den Bestimmungen der Mutter ab, welche diese bei der Schenkung getroffen hat.", weiß Uerlings. Verkompliziert wird die Lage beim Pflichtteil dadurch, dass zwischen

Ausgleichung und Anrechnung unterschieden wird, die auch nebeneinander in Betracht kommen. Für den Laien sind diese Unterschiede kaum nachvollziehbar, so dass oftmals eine Beratung durch einen Fachmann unerlässlich ist. Uerlings: "Ein Notar hätte auch auf die Möglichkeit eines Pflichtteilsverzichts des beschenkten Kindes im Gegenzug für die Schenkung hingewiesen."

Der meiste Zündstoff besteht bei Schenkungen, mit denen Pflichtteilsansprüche geschmälert werden sollen. Wer mit Schenkungen seinem Nachlass Masse entziehen will, muss wissen, dass es eine so genannte Pflichtteilsergänzung gibt. Der Wert des Geschenks wird dem Nachlass zur Berechnung des Pflichtteils wieder hinzugerechnet, wenn zwischen Erbfall und Schenkung nicht mehr als zehn Jahre vergangen sind. Der zu berücksichtigende Wert der Schenkung wird für jedes Jahr, das seit der Schenkung vergangen ist, um 1/10 reduziert.

Unbekannt ist aber vielfach, dass die Zehn-Jahresfrist überhaupt nicht zu laufen beginnt, wenn sich der Schenker etwa einen Nießbrauch an dem geschenkten Gegenstand vorbehält. "Die Überraschung ist dann groß, wenn plötzlich eine Pflichtteilsergänzung gegen den Erben

geltend gemacht wird, obwohl die Schenkung mehr als zehn Jahre zurückliegt.", erklärt Uerlings.

Schenkungen an einen Ehepartner schließlich helfen im Regelfall überhaupt nicht weiter, da unter Eheleuten die Zehn-Jahresfrist erst mit Auflösung der Ehe zu laufen beginnt. Bleibt diese bis zum Tod des Erblassers bestehen, ist der Wert des Geschenks für die Pflichtteilsberechnung in voller Höhe zu veranschlagen.

Auch in steuerlicherlicher Hinsicht gibt es bei Schenkungen Fallstricke. Die Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline helfen Ihnen hier gerne weiter!

(Informationsdienst Notar und Recht / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Kompetente Beratung, schnelle Bearbeitung. Perfekt !"

08.11.2025
"Herr Wegner hat mich äusserst kompetent und sehr gut verständlich beraten. Eine Rückfrage wurde prompt und detailliert beantwortet. Darüber hinaus gab mir Herr Wegner klare Formulierungsempfehlungen an die Hand, die ich 1:1 umsetzen konnte. Besser geht es wirklich nicht!"

07.11.2025
"Herr Wegner hat mich in einer komplexen, grenzüberschreitenden Situation außergewöhnlich klar, strukturiert und verständlich beraten. Er hat Rechtsgrundlagen präzise eingeordnet, die Wirkmechanik mit praxisnahen Zahlenbeispielen erklärt und mir einen konkreten, umsetzbaren Fahrplan an die Hand gegeben. Besonders hilfreich waren seine praxistauglichen Gestaltungsempfehlungen, die klaren Hinweise auf typische Fallstricke sowie die strukturierte Aufbereitung der formalen Anforderungen. Rückfragen hat er schnell, geduldig und exakt auf meine Lebenssituation zugeschnitten beantwortet – am Ende blieben keine offenen Punkte. Fachlich exzellent, didaktisch stark, zuverlässig und fair im Preis‑Leistungs‑Verhältnis – uneingeschränkte Weiterempfehlung."

07.11.2025
"Sehr präzise, kompetente und schnelle Bearbeitung meines Anliegens!"

07.11.2025
"Vielen herzlichen Dank! Sie haben uns mit der Beratung sehr weitergeholfen!!!"

06.11.2025
"Herr Wegner war in den Antworten nicht nur extrem schnell. Er hat auch verständlich, ausführlich und sehr kompetent meine Fragen beantwortet. Eine klare Empfehlung!"

05.11.2025
"Perfekte Beratung durch Herrn Wegner Nachdem ich anfangs sehr skeptisch wegen einer Online-Beratung war, muss ich sagen, dass ich mehr als zufrieden mit der super ausführlichen Beantwortung meiner Frage bin. Ich würde Herrn Wegner jederzeit wieder um Rat fragen. Vielen Dank nochmals"

05.11.2025
"Sehr ausführliche Rückmeldung, daher stelle ich meine steuerlichen Fragen direkt an Hr. Wegner. Danke!"

05.11.2025
"Sehr ausführlich und verständlich erklärt. Super Beratung!"

04.11.2025
"Sehr hilfreiche und gut verständliche Beratung. "

04.11.2025
"Sehr gerne empfehle ich Herrn Wegner weiter. Ich habe von ihm eine sehr umfassende Ausarbeitung zu meinem Anliegen erhalten. Meine nachfolgenden Fragen und Hinweise hat er allesamt mit gleichbleibend hoher Qualität und Ausführlichkeit stets zeitnah und teils sogar zu eher untypischen Zeiten am Abend und Wochenende beantwortet. Und das alles zu einem sehr fairen Preis. Mit Aufkommen einer weiteren Fragestellung werde ich mich somit einer hervorragenden Beratung gewiss wieder an ihn wenden können."

02.11.2025
"Die Fragestellung wurde über meine Erwartungen hinaus sehr detailliert und kompetent beantwortet und war somit äußerst hilfreich in der weiteren Entscheidungsfindung. - Vielen Dank!"

02.11.2025
"Sehr gute allgemeinverständliche und ausführliche Antwort. Wir werden uns bei weiteren Fragen sehr gern wieder an Herrn Wegner wenden und empfehlen ihn gerne weiter."

02.11.2025
"Sehr freundliche, schnelle, ausführliche und allgemeinverständliche Antwort. Wir danken für die super Unterstützung."

02.11.2025
"Spitzenklasse. Lässt keine Fragen offen und denkt proaktiv an auch nicht direkt gestellte Fragen"

02.11.2025
"Umfassend beraten und mit Steuervorkenntnissen gut verständlich."

01.11.2025
"Exzellente fachkundige und ausführliche Beratung. Herr Wegner hat die Fragen und Rückfragen zur vollsten Zufriedenheit beantwortet. Meine uneingeschränkte Weiterempfehlung! Beste Grüße, W. R."

01.11.2025
"Ich kann mich den positiven Bewertungen nur anschließen! Herr Wegner verdient eigentlich sechs Sterne: Seine Erklärungen waren stets klar und nachvollziehbar, Rückfragen hat er schnell und verständlich beantwortet. Besonders dankbar bin ich für seine sachliche, ruhige und äußerst kompetente Beratung."

01.11.2025
"Zeitnahe und ausführliche Beratung."

31.10.2025
"Alles super beantwortet und verständlich "

30.10.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6074 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77