Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Die Motive für lebzeitige Schenkungen sind vielfältig. "Häufig wollen Eltern ihren Kindern eine Starthilfe zukommen lassen, manche wollen sich mit der Schenkung von

Verwaltungslasten befreien, die meisten wollen Steuern sparen", weiß Notar Michael Uerlings. Oft geht es auch darum, Pflichtteilsansprüchen Angehöriger zuvor zu kommen. Der Vorteil: Das Vermögen wird zu einem Zeitpunkt verteilt, zu dem man noch die Kontrolle hat! So hofft der Schenker Streit unter den späteren Erben zu vermeiden. Damit sich dieser Wunsch jedoch nicht in sein Gegenteil verkehrt, ist auf einige rechtliche Fallstricke zu achten.

Übertragen Eltern ihr Haus auf eines ihrer Kinder, damit es sie in der Unterhaltung entlastet, stellt sich die Frage, ob sich das beschenkte Kind im Erbfall den Wert des Hauses auf seinen Erbteil anrechnen lassen muss oder ob es gegenüber den anderen Kindern

privilegiert sein soll, indem es das Haus zusätzlich erhält. "Die Eltern müssen dies bereits bei der Übertragung eindeutig klarstellen", erklärt Uerlings. Werden keine klaren Bestimmungen zur Anrechenbarkeit getroffen, entbrennt Streit darüber, was von den Eltern tatsächlich gewollt war. "Manch Erblasser würde sich im Grabe umdrehen, wenn er sehen könnte, welchen Ärger er unter seinen Kindern angerichtet hat, obwohl er doch nur das Beste wollte", so Uerlings.

Ein ähnliches Problem der Berücksichtigung von Schenkungen stellt sich auch im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche. Ein Beispiel: Eine Mutter macht einem ihrer Kinder ein Geschenk und setzt das andere zum Ausgleich dafür zu ihrem Alleinerben ein. Hier steht dem beschenkten Kind im Erbfall trotz der Schenkung ein Pflichtteilsanspruch zu. Es stellt sich aber die Frage, ob das Geschenk den Pflichtteilsanspruch schmälert. "Auch dies hängt von den Bestimmungen der Mutter ab, welche diese bei der Schenkung getroffen hat.", weiß Uerlings. Verkompliziert wird die Lage beim Pflichtteil dadurch, dass zwischen

Ausgleichung und Anrechnung unterschieden wird, die auch nebeneinander in Betracht kommen. Für den Laien sind diese Unterschiede kaum nachvollziehbar, so dass oftmals eine Beratung durch einen Fachmann unerlässlich ist. Uerlings: "Ein Notar hätte auch auf die Möglichkeit eines Pflichtteilsverzichts des beschenkten Kindes im Gegenzug für die Schenkung hingewiesen."

Der meiste Zündstoff besteht bei Schenkungen, mit denen Pflichtteilsansprüche geschmälert werden sollen. Wer mit Schenkungen seinem Nachlass Masse entziehen will, muss wissen, dass es eine so genannte Pflichtteilsergänzung gibt. Der Wert des Geschenks wird dem Nachlass zur Berechnung des Pflichtteils wieder hinzugerechnet, wenn zwischen Erbfall und Schenkung nicht mehr als zehn Jahre vergangen sind. Der zu berücksichtigende Wert der Schenkung wird für jedes Jahr, das seit der Schenkung vergangen ist, um 1/10 reduziert.

Unbekannt ist aber vielfach, dass die Zehn-Jahresfrist überhaupt nicht zu laufen beginnt, wenn sich der Schenker etwa einen Nießbrauch an dem geschenkten Gegenstand vorbehält. "Die Überraschung ist dann groß, wenn plötzlich eine Pflichtteilsergänzung gegen den Erben

geltend gemacht wird, obwohl die Schenkung mehr als zehn Jahre zurückliegt.", erklärt Uerlings.

Schenkungen an einen Ehepartner schließlich helfen im Regelfall überhaupt nicht weiter, da unter Eheleuten die Zehn-Jahresfrist erst mit Auflösung der Ehe zu laufen beginnt. Bleibt diese bis zum Tod des Erblassers bestehen, ist der Wert des Geschenks für die Pflichtteilsberechnung in voller Höhe zu veranschlagen.

Auch in steuerlicherlicher Hinsicht gibt es bei Schenkungen Fallstricke. Die Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline helfen Ihnen hier gerne weiter!

(Informationsdienst Notar und Recht / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Auf die Frage gab es einen zusätzlichen Steuertipp der Goldwert ist. Hatte das so nicht gewusst."

19.02.2026
"Meine Fragen wurden vollkommen beantwortet. Vielen Dank."

19.02.2026
"Ich bin begeistert! 1. Wenn man alles in die Hände Gottes legt, dann kümmert er sich darum fleißige Helfer zu senden, die zur Gebetserhörung beitragen 2. Herr Wegner ist einer dieser Gesandten fleißigen Helfer, denn seine Antwort kam exakt 30 Minuten vor meinem Gespräch mit der Agentur für Arbeit! Ich bin der Empfehlung gefolgt, habe mich nun bei der AfA abgemeldet und die Beraterin gab mir 1:1 das wieder, was Herr Wegner empfohlen hat. Wow! 3. Die Antwort selbst war schnell und sehr kompetent und ausführlich, es wurde alles berücksichtigt und ich habe mindestens 5 neue Inhalte heute dazugelernt (Steuervorteile optimal nutzen (zb. Vorauszahlungen, zeitliche Verschiebungen) Insights zum Progressionsvorbehalt etc. Die Berechnungen waren sehr ausführlich sovie die Beschreibung der möglichen Varianten. Die 199€ waren definitiv sehr gut investiert. Besten Dank vorab und Gottes Segen im Namen Jesu wünschen ich Ihnen! "

19.02.2026
"Sehr sorgfältig und sehr schnell. Danke!"

19.02.2026
"Ausgezeichnet. Ich werde gern wieder auf Ihre erstklassige Beratung zurückgreifen."

18.02.2026
"Umfassende und zielführende Beratung. Sehr zu empfehlen!"

18.02.2026
"Eine detaillierte Ausarbeitung eines komplexen Sachverhaltes. Verständlich erklärt."

18.02.2026
"Ich habe Herrn Wegner mit einer komplexen Analyse meiner steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Situation als Digital Nomad beauftragt. Das Ergebnis hat meine Erwartungen übertroffen: Das Gutachten ist nicht nur fachlich extrem tiefgreifend, sondern gleichzeitig so aufbereitet, dass man als Laie klare Handlungsempfehlungen erhält. Besonders beeindruckt hat mich die proaktive Identifizierung von Risiken für meine Rückkehr nach Deutschland und die pragmatischen Lösungswege. Wer absolute Rechtssicherheit in internationalen Steuerfragen sucht, ist hier bestens aufgehoben. Uneingeschränkte Empfehlung!"

18.02.2026
"Hallo, ich bin mehr als begeistert von diesem Service! Ich konnte fast gar nicht so viel lesen, wie ich an Antwort erhalten habe. Mir wurden sogar Fragen beantwortet, die ich vergessen hatte zu stellen. Und das für den Preis, unschlagbar! Meine Panik hat sich gelegt und ich sehe beruhigt in die Zukunft. Auch meine Freunde sind total vergeistert und wollen sich mit ihren Fragen an sie wenden! Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe und Hilfe! MfG U. M. "

17.02.2026
"Die Beantwortung meines Anliegens war sehr ausführlich, es wurden alle Aspekte ausführlich beschrieben, ich habe fundierte Handlungsempfehlungen erhalten. Für mich war das sehr hilfreich, da ich einige Aspekt bis dahin nicht im Blick hatte. gerne wieder"

17.02.2026
"Sehr ausführliche und fundierte Beratung mit detaillierten Literaturhinweisen. Vielen Dank."

17.02.2026
"Sehr ausführliche Beratung, eine grosse Hilfe. Vielen herzlichen Dank Herr Wegner!"

17.02.2026
"Top Rückmeldung - innerhalb wenigen Stunden, detailliert und sehr hilfreich. Ich kann Herrn Wegner sehr empfehlen! "

16.02.2026
"Absolut fantastische, ausführliche und verständliche Beantwortung aller Steuerfragen. So möchte ich beraten werden."

16.02.2026
"Sehr rasche, sehr gut strukturierte und kompetente Antworten, auch mit Angabe der betreffenden Belege, Paragraphen bzw. Aktenzeichen. Herr Wegner hat trotz der eher begrenzten Schilderung meiner Anfrage die Sachlage sehr umfassend verstanden, viele unterschiedliche Aspekte gegeneinander abgewogen und schließlich zu konkreten nachvollziehbaren Handlungsempfehlungen verdichtet. Meine Hochachtung! "

15.02.2026
"Da ich vor Ort keinen Steuerberater für mein wichtiges Anliegen gewinnen konnte und kurzfristig eine Einschätzung benötigte, habe ich mich an diese Plattform gewendet. Ich bin sehr zufrieden mit der ausführlichen und verständlich dargestellten Ausarbeitung, die mir nun eine klare Entscheidungsgrundlage bietet. Rückfragen wurden sehr schnell und kompetent beantwortet. Ich kann die Zusammenarbeit mit Herrn Hannu Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. "

15.02.2026
"Verständliche und ausführliche Beratung, schnelle Bearbeitung und freundliche Kommunikation. Sehr empfehlenswert und würde ich jederzeit wieder beauftragen. "

14.02.2026
"Super schnelle, ausführliche Bewertung. Vielen Dank! "

14.02.2026
"Sehr gute Rückmeldung - vielen Dank!"

13.02.2026
"Sehr schnelle und ausführliche Beantwortung, Verständlich. Bin sehr zufrieden."

13.02.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6244 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77