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Einkommensteuer

Schenkung: Gerecht, sicher und ohne steuerliche Einbußen
Die Vermögensübertragung auf die nächste Generation stellt viele Familien vor große Herausforderungen.
Immer wieder geht es bei der Übertragung von Vermögen um die Frage des richtigen Zeitpunktes und der richtigen Art und Weise. Sollte Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen werden oder von Todes wegen vererbt? Was ist günstiger für die Nachkommen und worauf muss der Vermögensübertragende achten, um anschließend auch noch abgesichert zu sein? Dazu Anna Fessler, Geschäftsführerin der Notarkammer Baden-Württemberg: "Betriebsübergaben, die Nutzung  schenkungssteuerlicher Freibeträge, sozialhilferechtliche Überlegungen oder der Wunsch, den Kindern die Familiengründung oder den Berufsstart zu erleichtern, geben häufig Anlass zur lebzeitigen Übertragung. Doch jede Vermögensübertragung sollte wohl überlegt sein und nicht ausschließlich von sozialhilferechtlichen oder steuerlichen Überlegungen abhängig gemacht werden."
Schenken mit Vorbehalt
Wenn der Schenker das aufgebaute Vermögen nicht ganz aus der Hand geben möchte, kann er sich entsprechende Rechte am übertragenen Vermögen vorbehalten. "Es kommt beispielsweise der Vorbehalt von Nutzungsrechten für den Schenker oder Dritte in Betracht, die Vereinbarung von Rentenzahlungen oder entsprechende Rückerwerbsrechte. Es kann auch geregelt werden, dass ein Verkauf oder eine Belastung nur mit der Zustimmung des Schenkers erfolgen kann", so Fessler.
(Hamburgische Notarkammer / Redaktion)

 

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Fabian Klement
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26.08.2026
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