Schneechaos: Finanzamt an Unfallkosten beteiligen
Die aktuellen winterlichen Straßenverhältnisse hatten für manche Autofahrer negative Folgen. Bei dem Ärger über Rutschpartien und Auffahrunfälle sollten alle diejenigen, die mit dem eigenen PKW zur Arbeit fahren, die steuerliche Seite nicht aus den Augen verlieren. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Unfallkosten steuerlich absetzen.
Soweit die Unfallkosten nicht durch den Arbeitgeber, durch den Schädiger oder durch die Haftpflicht- und Kaskoversicherung ersetzt werden, können die entstandenen Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Steuerlich absetzbar sind auch Schadensersatzleistungen, die selbst erbracht werden, um nicht den eigenen Schadenfreiheitsrabatt bei der Versicherung zu verlieren. Genauso kann eine Wertminderung steuerlich geltend gemacht werden, wenn der auf dem Arbeitsweg erlittene Schaden am Auto nicht repariert wird.
Wichtig ist, dass dem Finanzamt gegenüber der berufliche Zusammenhang der Unfallfahrt begründet werden muss. Deshalb sind alle Belege für die Reparatur aufzubewahren und
bei der Einkommensteuererklärung einzureichen.
Quelle: BdSt
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