Selbstständige: Abzugsfähigkeit von Krankenkassenbeiträgen
Für Selbstständige verbessert sich 2010 der steuerliche Abzug von privaten und gesetzlichen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge erheblich. Alle Prämien, soweit damit eine Absicherung auf Basis der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung erreicht wird, sind nun als Sonderausgaben absetzbar.
Dies gilt übrigens auch für Zahlungen, die auf Ehepartner und Kinder mit Anspruch auf Kindergeld entfallen.
Hinzu kommen sogar Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung des geschiedenen Ehegatten im Rahmen des Realsplittings, die zusätzlich zu den bisherigen Höchstbeträgen geltend gemacht werden können.
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