Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

Mit Urteil vom 22.9.2011 (Az. III R 38/08) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die zur Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums verpflichtend zu entrichtenden Semestergebühren keine Mischkosten darstellen, sondern grundsätzlich insgesamt als abziehbarer ausbildungsbedingter Mehrbedarf zu qualifizieren sind, auch wenn der Studierende durch deren Entrichtung privat nutzbare Vorteile (z.B. Semesterticket) erlangt.

In dem vom BFH entschiedenen Fall begehrte der Kläger für seinen an der Universität studierenden Sohn Kindergeld. Die beklagte Familienkasse lehnte dies ab, weil die vom Sohn erzielten Einkünfte den maßgeblichen Jahresgrenzbetrag überschritten hätten. Dabei ließ die Familienkasse die vom Sohn bezahlten Semestergebühren, die zur Fortsetzung des Studiums verpflichtend zu entrichten waren, nicht zum Abzug zu. Die hiergegen beim Finanzgericht (FG) erhobene Klage hatte Erfolg. Das FG meinte, die Semestergebühren seien insgesamt als ausbildungsbedingter Mehrbedarf abziehbar, so dass die Einkünfte des Sohnes nicht über dem maßgeblichen Jahresgrenzbetrag lägen.

Dieser Ansicht folgte der BFH. Er lehnte die Auffassung der Verwaltung ab, wonach die Semestergebühren als Mischkosten zu beurteilen seien und darin enthaltene Einzelpositionen nur dann abgezogen werden könnten, wenn die erhebende Institution diese getrennt ausweise. Die Semestergebühren stellten - so der BFH - insgesamt ausbildungsbedingte Mehraufwendungen dar, weil der Studierende diese Gebühren, wolle er sein Studium aufnehmen oder fortsetzen, in voller Höhe zwingend entrichten müsse. Es liege auch insoweit keine schädliche private Mitveranlassung vor, als der Studierende durch deren Entrichtung privat nutzbare Vorteile (z.B. Semesterticket) erlange. Maßgeblich hierfür sei, dass der Studierende nicht frei über den Erwerb solcher mit der Semestergebühr entgoltener Leistungen entscheiden könne. Schließlich stehe dem Abzug der Kosten für ein in der Semestergebühr enthaltenes Semesterticket auch nicht entgegen, dass die Kosten des Studierenden für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und der Universität bereits mit den Sätzen der Entfernungspauschale berücksichtigt würden. Die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale greife nicht ein, weil die Aufwendungen für ein über die Semestergebühr erhaltenes Semesterticket nicht durch die Fahrten zwischen Wohnung und Universität veranlasst seien.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr kompetente und zuverlässige Beratung. Rückmeldungen erfolgen schnell, Fragen werden verständlich erklärt und man fühlt sich sehr gut betreut. Klare Empfehlung! Wir werden bei künftigen Fragen definitiv wieder auf Herrn Wegner zugehen."

11.02.2026
"TOP!!! Tolle, ausführliche Beratung. Sehr schnelle Antwort.Auf jeden Fall ist Hr.Wegner meine zukünftige online Steuerberater.Klare Empfehlung!!!"

11.02.2026
"Sehr gute, umfangreiche und fundierte Bewertung, die alle Aspekte berücksichtig. Sehr hilfreich. Empfehlenswert!"

10.02.2026
"Die Beratung war schnell, konkret, ausführlich - ich bin sehr zufrieden! "

10.02.2026
"Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Rückmeldung. Die Beratung war sehr kompetent, verständlich und hilfreich. Ich habe mich bestens aufgehoben gefühlt und kann Herrn Wegner weiterempfehlen! "

10.02.2026
"Ich hatte eine für mich ziemlich komplexe Fragestellung, die sehr zeitnah und umfassend zu meiner vollsten Zufriedenheit beantwortet wurde. Ich kann Herrn Wegner wirklich uneingeschränkt weiterempfehlen!"

10.02.2026
"Herr Hannu Wegner bietet eine exzellente, tiefgehende und vollständig transparente Steuerberatung! Die Beratung war schlichtweg herausragend. Sämtliche Fragen wurden detailliert, verständlich und nachvollziehbar beantwortet. Dabei wurden nicht nur die offensichtlichen Punkte behandelt, sondern auch jeder „Winkel“ beleuchtet, inklusive möglicher Risiken, Alternativen und zukünftiger Auswirkungen. Besonders beeindruckend war die Geduld und Gründlichkeit bei Rückfragen – es wurde so lange erklärt und nachgeschärft, bis wirklich keine Unsicherheiten mehr bestanden. Eine Beratung auf absolutem Top-Niveau, die Vertrauen schafft. Uneingeschränkte Empfehlung!"

10.02.2026
"Das war sehr hilfreich,gern wieder, vielen Dank!"

09.02.2026
"Schnelle und umfassende Antwort erhalten"

09.02.2026
"Herr Wegner konnte mich sehr gut mit ausführlichen und sehr detaillierten Beratung unterstützen meine steuerliche Situation besser und präziser einzuschätzen. Ich kann die Beratung von Herrn Wegner nur empfehlen und werde Herrn Wegner für zukünftige relevante Steuerthemen weiter In Anspruch nehmen wollen."

08.02.2026
"Vielen Dank für die schnelle und umfassende Einschätzung! Die Antwort ist sehr detailliert, gut verständlich, präzise und hat meine Erwartungen vollständig erfüllt."

07.02.2026
"Sehr gut. Meine Fragen wurden vollständig beantwortet. Danke."

07.02.2026
"Herr Wegner hat sehr ausführlich und detailliert einen Lösungsweg und fachliche Einschätzung aufgezeigt, hätte ich so nicht erwartet. Top!"

05.02.2026
"Super kompetente und schnelle Beratung zu meinem Umzug aus UK nach Deutschland. Ich war überrascht, wie gut mir hier geholfen wurde, inklusive Rückfragen. Jederzeit wieder gerne. Vielen Dank!"

05.02.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage sehr schnell bearbeitet. Seine Ausarbeitung war ausführlich, praxisnah und hilfreich."

05.02.2026
"Vielen Dank. Sehr schnell und zuverlässig !"

05.02.2026
"Danke für die ausführliche, kompetente Beratung. Ich hatte nict erwartet, hier derart gute Unterstützung zu finden. Sehr gerne wieder Hr. Wegner"

04.02.2026
"Danke für die ausführliche Bewertung."

04.02.2026
"Super kompetenter Kontakt!!!! Liefert mehr als erforderlich ! Wieder gerne"

03.02.2026
"Super schnell, ausführlich und kompetent. Es blieben keine Fragen offen. Herzlichen Dank!"

02.02.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6222 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77