Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

Mit Urteil vom 22.9.2011 (Az. III R 38/08) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die zur Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums verpflichtend zu entrichtenden Semestergebühren keine Mischkosten darstellen, sondern grundsätzlich insgesamt als abziehbarer ausbildungsbedingter Mehrbedarf zu qualifizieren sind, auch wenn der Studierende durch deren Entrichtung privat nutzbare Vorteile (z.B. Semesterticket) erlangt.

In dem vom BFH entschiedenen Fall begehrte der Kläger für seinen an der Universität studierenden Sohn Kindergeld. Die beklagte Familienkasse lehnte dies ab, weil die vom Sohn erzielten Einkünfte den maßgeblichen Jahresgrenzbetrag überschritten hätten. Dabei ließ die Familienkasse die vom Sohn bezahlten Semestergebühren, die zur Fortsetzung des Studiums verpflichtend zu entrichten waren, nicht zum Abzug zu. Die hiergegen beim Finanzgericht (FG) erhobene Klage hatte Erfolg. Das FG meinte, die Semestergebühren seien insgesamt als ausbildungsbedingter Mehrbedarf abziehbar, so dass die Einkünfte des Sohnes nicht über dem maßgeblichen Jahresgrenzbetrag lägen.

Dieser Ansicht folgte der BFH. Er lehnte die Auffassung der Verwaltung ab, wonach die Semestergebühren als Mischkosten zu beurteilen seien und darin enthaltene Einzelpositionen nur dann abgezogen werden könnten, wenn die erhebende Institution diese getrennt ausweise. Die Semestergebühren stellten - so der BFH - insgesamt ausbildungsbedingte Mehraufwendungen dar, weil der Studierende diese Gebühren, wolle er sein Studium aufnehmen oder fortsetzen, in voller Höhe zwingend entrichten müsse. Es liege auch insoweit keine schädliche private Mitveranlassung vor, als der Studierende durch deren Entrichtung privat nutzbare Vorteile (z.B. Semesterticket) erlange. Maßgeblich hierfür sei, dass der Studierende nicht frei über den Erwerb solcher mit der Semestergebühr entgoltener Leistungen entscheiden könne. Schließlich stehe dem Abzug der Kosten für ein in der Semestergebühr enthaltenes Semesterticket auch nicht entgegen, dass die Kosten des Studierenden für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und der Universität bereits mit den Sätzen der Entfernungspauschale berücksichtigt würden. Die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale greife nicht ein, weil die Aufwendungen für ein über die Semestergebühr erhaltenes Semesterticket nicht durch die Fahrten zwischen Wohnung und Universität veranlasst seien.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Meine Frage wurde gut, schnell und zielführend beantwortet."

24.12.2025
"Schnelle und sehr gute Beratung. Sehr nützlich waren auch der Entwurf für das Schreiben an das Finanzamt und die juristische Einordnung. Auch die Nachfragen wurden ausführlich und zügig beantwortet. Ich kann Herrn Wegner nur empfehlen. "

24.12.2025
"Mit soviel Information und so schnell habe ich nicht gerechnet, vielen lieben Dank. Und ich werde Sie sicher weiterempfehlen "

23.12.2025
"Exzellent! Sehr gerne wieder!"

23.12.2025
"Sehr schnelle, umfangreiche und ausführliche Beratung. Ich kann Herr Wegner sehr empfehlen."

22.12.2025
"Ich hatte ein Problem mit der Besteuerung von Kapitalerträgen aus dem Ausland. Herr Wegner hat mich zu dieser Thematik nicht nur mit fundierten Informationen versorgt sondern auch mein Einspruchsschreiben an das Finanzamt weitgehend verfasst. Aufgrund dieses Einspruchs konnte ich eine hohe Steuerforderung abwenden und erhalte nun sogar eine Gutschrift. Ich kann nur sagen, ein absoluter Experte, der jeden Cent seines Honorars wert ist."

22.12.2025
"At first, I was bit skeptical regarding the written consultation, but it later turned out to be more useful and effective. I could take enough time to formulate my queries, process the information and ask follow-up questions. Mr. Wegner understood my situation and suggested ways how to optimize the taxes. All the answers were provided in a very clear and structured manner and were easy to follow. Thank you for your advices. "

21.12.2025
"Sehr ausführliche, hilfreiche und schnelle Beratung - sehr zu empfehlen!"

21.12.2025
"Bearbeitung erfolgte sehr schnell und zuverlässig."

20.12.2025
"sehr professionell und Kunden orientieret. vielen dank. zwar leider nicht für uns von Vorteil, aber sehr fundierte Stellungnahme. danke."

19.12.2025
"Bin sehr zufrieden. ich habe eine sehr detaillierte Ausarbeitung über einzelne Varianten bekommen. Die Preis-Leistung ist nach meinen Empfinden sehr gut. Die Schnelligkeit der Bearbeitung ist nicht zu überbieten. Max 1. Tag. Ich kann mich nur bedanken."

18.12.2025
"Sehr ausführliche Antwort, die vollkommen verständlich ist. Ich bin mit dem Service vollkommen zufrieden."

17.12.2025
"Herr Wegner hat uns in einer komplexen steuerlichen Fragestellung im Zusammenhang mit einem Familiendarlehen äußerst kompetent beraten. Seine Antworten auf unsere Fragen waren stets fundiert, klar strukturiert und sehr verständlich formuliert. Besonders hervorzuheben sind seine gründliche Arbeitsweise, seine hohe Fachkompetenz und die praxisnahen Empfehlungen, die uns bei unseren Entscheidungen maßgeblich unterstützt haben. Auch mit der Schnelligkeit der Antworten waren wir sehr begeistert. Wir bedanken uns herzlich für die hervorragende Beratung und vergeben uneingeschränkt fünf Sterne – eine klare Weiterempfehlung. "

16.12.2025
"Hilfreiche und kompetente Beratung. Kann ich definitiv empfehlen!"

15.12.2025
"Sehr gute und ausführliche Beratung. Vielen Dank!"

15.12.2025
"Schnell, kompetent und verständlich."

14.12.2025
"Hervorragende Beratung! "

14.12.2025
"Schnelle umfangreiche Beratung, vielen Dank!"

13.12.2025
"Ich habe sehr schnell eine wirklich außerordentliche, umfangreiche und sehr kompetente Beantwortung all meiner Fragen inklusive einer hervorragenden Beratung erhalten. Vielen Dank! "

12.12.2025
"Vielen Dank für die schnelle umfassende Unterstützung... Absolut empfehlenswert!"

12.12.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6147 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77