Steuererklärung 2009: Höhere Ausgaben für Dienstleister im Haushalt
Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, also Kosten für den Gärtner, die Putzhilfe oder Pflegeleistungen finden ebenso steuerliche Berücksichtigung wie der Aufwand für Handwerker. Für Letztere gilt seit 2009 der erhöhte abzugsfähige Betrag von maximal 1.200 Euro (20 % von 6.000 Euro). Zu beachten ist aber, dass nur die Kosten für Fahrt, Lohn und Maschinen abgerechnet werden dürfen - nicht aber die für das Material.
Auch für die übrigen haushaltsnahen Dienstleistungen gibt es innerhalb bestimmter Höchstgrenzen großzügigere Abrechnungsmodalitäten als noch im Vorjahr. Für alle haushaltnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen im Haushalt dürfen 20 % der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro, also maximal 4.000 Euro pro Jahr steuermindernd geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Anerkennung der Kosten sind Überweisungsbelege bzw. Kontoauszüge. Einfache Barquittungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert!
Insgesamt sind bei der Steuererklärung 2009 neue und zum Teil sehr komplexe Sachverhalte zu berücksichtigen, die hier nicht alle Erwähnung finden können. Deshalb empfiehlt es sich, einen kompetenten Berater hinzuzuziehen.
Quelle: StBK Stuttgart 10/2010
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