Steuererklärungsfristen beachten!
Steuererklärungsfristen beachten!
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss die Fristen beachten! Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Termine in 2015 – bei der Erstellung und sonstigen Fragen rund ums
Für das Kalenderjahr 2014 sind die Erklärungen
zur E i n k o m m e n s t e u e r - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags -,
zur K ö r p e r s c h a f t s t e u e r - einschließlich der Erklärungen zu gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, die in Zusammenhang mit der Körperschaftsteuerveranlagung durchzuführen sind, sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer -,
zur G e w e r b e s t e u e r - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags sowie für die Zerlegung des Steuermessbetrags -,
zur U m s a t z s t e u e r sowie
zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes nach § 149 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO)
bis zum 31. Mai 2015
bei den Finanzämtern abzugeben.
(BMF / Redaktion)