Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass zusammen veranlagte Ehegatten, die mehrere Wohnungen nutzen, die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nur einmal bis zum gesetzlich geregelten Höchstbetrag (im Streitfall 600 Euro; aktuell 1.200 Euro) in Anspruch nehmen können.

Im entschiedenen Fall bewohnten die Kläger Einfamilienhäuser an zwei Orten und ließen durch verschiedene Handwerksbetriebe Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den beiden Wohnungen durchführen. In der gemeinsamen Einkommensteuererklärung für das Streitjahr beantragten die Ehegatten für beide Wohnungen jeweils eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Das Finanzamt gewährte die Steuerermäßigung abweichend von der Einkommensteuererklärung lediglich bis zum Höchstbetrag von 600 Euro.

Der BFH bestätigte diese Auffassung. Für eine mehrfache Inanspruchnahme der Steuerermäßigung findet sich kein Anhaltspunkt im Gesetz. Aus dem Wortlaut der Vorschrift ergebe sich lediglich, dass die Handwerkerleistungen in einem inländischen Haushalt zu erbringen sind. Daraus könne nicht geschlossen werden, dass bei mehreren tatsächlich genutzten Wohnungen die Steuerermäßigung auch mehrfach zu gewähren sei. Auch die Begrenzung der Steuerermäßigung der Höhe nach gelte unabhängig davon, ob die steuerbegünstigten Leistungen in einer oder in mehreren Wohnungen erbracht worden seien.

Zusammen veranlagten Ehegatten wird danach die Steuerermäßigung nur einmal gewährt. Eine Benachteiligung der ehelichen Lebensgemeinschaft durch die Begrenzung der Steuerermäßigung auf 600 Euro auch bei mehreren tatsächlich genutzten Wohnungen sieht der BFH nicht. Denn auch Alleinstehende, die gemeinsam in zwei Wohnungen wirtschaften, können die Höchstbeträge des § 35a EStG ebenfalls nur einmal in Anspruch nehmen (§ 35a Abs. 3 EStG). Damit ist allein die gemeinsame Wirtschaftsführung am Ort oder den Orten der Leistungserbringung, nicht aber der Familienstand entscheidend.

Quelle: BFH Urteil vom 29.07.2010 Az. VI R 60/09

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Vielen Dank Herr Wegner für die umfassende und ausführliche Beratung. Hilfreich finde ich auch Ihre Empfehlungen und die Zusammenfassung. Nächstes Mal komme ich wieder auf Sie zu!"

24.04.2026
"Mit der Beratung bin ich sehr zufrieden, Die Antworten kamen schnell und umfassend. Es wurden auch Aspekte angesprochen , an die ich nicht gedacht hatte. Vielen Dank "

24.04.2026
"Sehr geehrter Herr Steuerberater Wegner Ich möchte mich ausdrücklich für die außergewöhnlich fundierte und umfassende steuerliche Beratung bedanken. Herr Wegner hat es verstanden, ein äußerst komplexes und vielschichtiges Thema – mit Bezügen zum Steuerrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Zivilrecht und internationalen Steuerrecht – klar strukturiert, präzise und gleichzeitig praxisnah darzustellen. Besonders hervorzuheben ist die Tiefe der Analyse: Sämtliche relevanten Aspekte wurden nicht nur angesprochen, sondern systematisch durchdacht und mit konkreten Handlungsempfehlungen versehen. Die Ausführungen zur Nießbrauchsgestaltung, zur grenzüberschreitenden steuerlichen Situation (Deutschland/Schweiz) sowie zu den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen waren äußerst differenziert und haben mir ein hohes Maß an Sicherheit für die weiteren Entscheidungen gegeben. Sehr positiv ist auch, dass nicht nur die rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt wurden, sondern ebenso klar auf potenzielle Risiken, Gestaltungsspielräume und typische Fallstricke hingewiesen wurde. Die Kombination aus rechtlicher Präzision und praktischer Umsetzbarkeit ist aus meiner Sicht besonders wertvoll. Die Beratung geht deutlich über eine „Standardantwort“ hinaus und hat eher den Charakter einer individuellen, hochwertigen Fachberatung, wie man sie sonst nur im Rahmen eines persönlichen Mandats erhält. Insgesamt eine herausragende Leistung – fachlich exzellent, strukturiert, vorausschauend und absolut empfehlenswert. Vielen Dank! T. H. "

24.04.2026
"Sehr gute Zusammenfasssung der derzeitigen steuerlichen Situation mit kompetenter Handlungsempfehlung für 2025-2027; sehr gut! "

23.04.2026
"Herr Wegner ist absolute Klasse. Die Probleme und Sachverhalte wurden ausführlich analysiert und aufgearbeitet, Strategien und Erfolgsaussichten dargestellt und gegliedert. Falls es weitere Herausforderungen gibt, werde ich definitiv wieder hier landen. Top Qualität!"

23.04.2026
"Super gute Beratung starke Fachliche Argumente sowie kurze Antwortzeit. Sehr gute Beratung Danke für ihre Hilfe "

22.04.2026
"Sehr kompetenter und netter Kontakt! Wie immer werden Aufträge bestens erledigt und es erfolgt immer ein "Overdeliver". :-) Besten Dank. "

22.04.2026
"Sehr kompetente, schnelle und zugleich pragmatische Beratung. Die steuerlichen Fragestellungen wurden schnell durchdrungen und klar erläutert, mit nachvollziehbaren und umsetzbaren Empfehlungen. "

21.04.2026
"200% Weiterempfehlung! Auf einer Skala von 1-10: eine 20!! Ich habe mich zum wiederholten Mal an Herrn Wegner gewandt. Seine Antworten sind von vorzüglicher Sachkunde, sehr detailiert und sehr gut erklärt. Dieses Mal ging es um einen sehr unübliche Konstellation im Kontext USt. Seine Antwort war nicht nur inhaltlich perfekt, sondern zusätzlich auch sehr schnell"

20.04.2026
"100 % Empfehlung! Ich bin äußerst zufrieden mit der fachlich fundierten, ausführlichen Beratung in einem komplexen Fall, die mich auf viele Sachverhalte aufmerksam gemacht hat. Die Antwort kam sehr schnell und auch auf meine Rückfragen kam erneut eine ausführliche Antwort. Ich fühle mich sehr gut informiert und kann nun eine gute und rechtssichere Entscheidung treffen. Vielen Dank!"

20.04.2026
"Wurde sehr umfassend und verständlich beraten. Jederzeit wieder."

20.04.2026
"Meine steuerlichen Fragen wurden mir in sehr kurzer Zeit beantwortet. Ich war begeistert das die Antwort sehr ausführlich und gut beschrieben worden ist, mit einigen Beispielen und Auszügen ähnlicher Gerichtsbeschlüssen. Ich kann Herr Wegner bestens weiterempfehlen. Danke "

18.04.2026
"Excellent and professional support. He quickly understood the legal and factual complexity of my case involving Familienkasse. His assessment was clear, detailed, and easy to understand, with practical recommendations on deadlines, objection strategy, and next steps."

17.04.2026
"Der erste Steuerfachmann, der sich bemüht, zu helfen. Dankeschön "

17.04.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, Meine Frau und ich sind überwältigt! Wir suchten seit fast einem Jahr eine Antwort auf unsere Fragen und Bedenken und niemand hat uns auch nur annähernd so umfangreiche, begründete und präzise Antworten gegeben wie sie! Ihre detaillierten Angaben zeigen auch, dass Sie sich äusserst professionell mit unserer steuerlichen Situation, die sowohl Deutschland als auch Deutschland betrifft, beschäftigt haben. Wir können Sie nur auf das vollste Empfehlen und bedauern nur, dass wir nicht mehr wie 5 Sterne hergeben können!!! Mit freundlichen Grüßen Helga und W. F. "

17.04.2026
"Ich habe Herrn Wegner für die steuerliche Erfassung meines NFT-Projekts auf der Hedera-Blockchain kontaktiert und bin absolut begeistert. Besonders beeindruckt hat mich die tiefe fachliche Spezialisierung: Statt allgemeiner steuerlicher Floskeln erhielt ich eine fundierte Analyse zur Bestimmung des Leistungsorts im Drittland (§ 3a Abs. 5 UStG) unter Einbeziehung von Geo-IP-Logs und aktuellster Rechtsprechung. Die Beratung war extrem strukturiert, preislich absolut fair (Festpreis!) und gab mir die nötige Sicherheit für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung. Wer im Krypto-Bereich einen Profi sucht, der technische Daten rechtlich präzise einordnet und beim ELSTER-Fragebogen unterstützt, ist hier genau richtig. Vielen Dank für die erstklassige Hilfe!"

17.04.2026
"Exzellente Beratung auf höchstem Niveau "

17.04.2026
"Alle Punkte wurden schnell und umfassend geklaert. Die Erlaeuterungen waren sehr gut verstaendlich !! Gerne wieder."

16.04.2026
"Sehr gut und informativ, Herr Wegner ist auf alle unsere Fragen sehr detailliert eingegangen"

16.04.2026
"Herr Wegner hat uns sehr schnell, freundlich und verständlich mit ausführlichen Antworten weitergeholfen!"

16.04.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6379 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77