Steuerfalle Vereinssatzung
Die Vereinssatzung ist das Aushängeschild eines Vereins. Sie schreibt den Vereinszweck fest, bestimmt, wer Mitglied werden darf und wer nicht, regelt interne Strukturen und die Finanzen. Dieser letzte Bereich wiederum ist eng verzahnt mit dem Vereinszweck: Nur ein anerkannt gemeinnütziger Verein ist auch steuerbegünstigt. Deswegen wird auch jede Vereinssatzung vom Finanzamt ganz genau unter die Lupe genommen.
Entsprechend wichtig ist es, das Regelwerk wasserdicht zu gestalten. Oft harmlos wirkende Fehler, angefangen von hohen Steuernachzahlungen bis zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit, können fatale Folgen nach sich ziehen. Gerade Neulinge im Vorstand ahnen nicht, wie streng die steuerrechtlichen Anforderungen sind.
Die größten Stolperfallen liegen beim Vereinszweck und der Zweckverwirklichung, bei der Beitragsgestaltung, der Umsatzsteuerpflicht, den Vergütungen, bei Kassenprüfung und Rechenschaftsbericht. Auf jeden Fall sollte ein Expertenrat eingeholt werden, welche Änderungen im Verein dem Finanzamt mitzuteilen sind.
Quelle: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG / Redmark Verein. Ein 90-minütiges Online-Seminar „Die Vereinssatzung als Steuerfalle – worauf muss der Vorstand achten?“ findet am Dienstag, den 15.06.2010 um 18:30 Uhr statt. Kostenpunkt: 19,90 Euro.
Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.
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