Steuerhinterziehern soll der Kampf angesagt werden
Am 10.07. 2009 hat der Bundesrat ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung beschlossen.
Werden von anderen Staaten Auskünfte verweigert, soll dies zukünftig negative Auswirkungen auf verschiedene inländische Steuerregelungen haben.
Auf diesem Weg soll der Geschäftsverkehr mit unkooperativen Ländern erschwert werden.
Bürgern und Unternehmern werden bei Geschäftsbeziehungen zu solchen Steueroasen erhöhte Mitwirkungspflichten auferlegt.
Mit solchen negativen Steuerfolgen muss grundsätzlich jeder Staat rechnen, der nicht mit den deutschen Finanzbehörden kooperiert.
Je umfangreicher ein anderer Staat mit Deutschland zusammenarbeitet, umso geringer sind eventuelle Mitwirkungspflichten und Sanktionen für die betroffenen Steuerpflichtigen.
Das Gesetz enthält eine Reihe von neuen Kontrollen, Beschränkungen, Nachweispflichten und Sanktionen und soll am Tag nach der Verkündigung und nach den Vorstellungen von Bundesregierung und BMF noch in der laufenden Legislaturperiode in Kraft treten.
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