Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

0900/1000 2770 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Bei der Planung und Organisation einer Weihnachtsfeier muss der Arbeitgeber Aufmerksamkeit walten lassen, damit die Veranstaltung – aus steuerlicher Sicht – nicht im Nachhinein ein unnötigerweise teures Vergnügen für das Unternehmen oder den Arbeitnehmer wird.

Die Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Betriebsveranstaltung – als eine solche gilt die Weihnachtsfeier in der Regel – stellen für die Mitarbeiter grundsätzlich einen geldwerten Vorteil dar. Diese Zuwendungen sind aber dann nicht für den Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtig, wenn sie im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen. Dieses eigenbetriebliche Interesse ist, insbesondere bei Weihnachtsfeiern, in der Förderung des Kontakts der Arbeitnehmer und in der Verbesserung des Betriebsklimas zu sehen.

Wann die Weihnachtsfeier lohnsteuerpflichtig ist

Bis zu einer Freigrenze von derzeit 110 Euro pro Mitarbeiter für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr geht die finanzgerichtliche Rechtsprechung von einem solchen eigenbetrieblichen Interesse aus (so genannte Aufmerksamkeitsgrenze).

Der Fiskus sieht daher bis zu dieser Grenze die Zuwendung nicht als lohnsteuerpflichtige Entlohnung des einzelnen Arbeitnehmers an.

Eine dritte Veranstaltung dagegen wäre, unabhängig von ihren Kosten oder den Gesamtkosten pro Jahr, immer lohnsteuerpflichtig. Zur Berechnung der Freigrenze dividiert man die vom Arbeitgeber aufgewendeten Gesamtkosten durch die Anzahl der Teilnehmer einschließlich Familienangehöriger und Gäste.

Übersteigt das Ergebnis die Freigrenze, so ist nicht nur der übersteigende Anteil, sondern der gesamte Betrag steuerpflichtig. Allerdings kann dann das Unternehmen eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 Prozent vornehmen. Gerade bei einer geringfügigen Überschreitung kann dies dadurch verhindert werden, dass die Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den die Freigrenze übersteigenden Betrag erstatten müssen. Die Pauschalbesteuerung nach diesem Gesetz gilt ebenso für eine dritte und eventuell nachfolgende Betriebsveranstaltung in einem Jahr.

Bei so genannten gemischt veranlassten Betriebsveranstaltungen sind die Sachzuwendungen entsprechend der Zeitanteile, die dem Betriebsveranstaltungsteil zuzurechnen sind, aufzuteilen (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 30.04.2009). „Dies ist etwa der Fall, wenn der Weihnachtsfeier eine Betriebsversammlung vorangeht, deren Teilnahme verpflichtend ist“, erläutert Dr. Marcel Leez, Rechtsanwalt für Steuerrecht bei der Kanzlei Aulinger Rechtsanwälte.

Entscheidend: Wie viele Mitarbeiter kommen zur Feier?

Problematisch wird es, wenn bei der Betriebsfeier unerwartet weniger Teilnehmer erscheinen als geplant. Nach Ansicht der Finanzverwaltung führt dies zu einer nachträglichen Steuerpflicht, weil diese die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde legt. Das Finanzgericht Düsseldorf hat Anfang des Jahres dagegen entschieden, dass für die Bemessung der Freigrenze die geplante Teilnehmerzahl zugrunde zu legen ist. Dies folge daraus, dass der Arbeitnehmer die Kosten für den äußeren Rahmen nicht beeinflussen könne und insoweit auch nicht bereichert sei.

Daher sind nicht nur die Kosten für Speisen und Getränke, sondern sämtliche Kosten, die auf die nicht teilnehmenden Arbeitnehmer entfallen, aus der Berechnung der Freigrenze hinsichtlich der teilnehmenden Arbeitnehmer auszuscheiden. Die Finanzverwaltung hat gegen dieses Urteil allerdings Revision eingelegt, sodass kein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Praxistipp

Bereits die Planung der Weihnachtsfeier sollte der Arbeitgeber schriftlich festhalten und beispielsweise Listen auslegen, in denen sich die Teilnehmer der Feier eintragen. So ist die geplante Teilnehmerzahl ordnungsgemäß dokumentiert.

(AULINGER Rechtsanwälte / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Dr. Stefan Lorenz
Dr. Stefan Lorenz
Rechtsanwalt und Steuerberater

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Pressler hat mich sehr umfassend und genau beraten. Herzlichen Dank für die freundliche Interaktion."

28.11.2023
"Super schnelle Hilfe und auch Lichtmalerei nachgefragt ob es auch angekommen ist Wenn ich weitere Hilfe benötige melde ich mich gerne wieder "

24.11.2023
"Super freundliche und kompetente Beratung zu allgemeinen Fragen zur Buchhaltung und Existenzgründung."

24.11.2023
"Superschnell und kompetent "

23.11.2023
"Herr Pressler, hat ausgiebig und kompetent den Sachverhalt analysiert und ist zielgenau zu einem sehr guten Ergebnis gekommen. Vielen Dank!"

22.11.2023
"ich bin sehr zufrieden mit der Antwort. "

20.11.2023
"Danke"

19.11.2023
"Sehr schnelle, kompetente und verständliche Antwort auf meine Fragen. Ich kann Herrn C.sen uneingeschränkt weiterempfehlen."

19.11.2023
"Meine Anfrage wurde sehr schnell und inhaltlich zu meiner vollen Zufriedenheit beantwortet."

19.11.2023
"Herr Zeren konnte mein Anliegen sehr gut bearbeiten und hat mir mit seinem Fachwissen sehr geholfen, vielen Dank!"

17.11.2023
"Top Beratung durch Herr Zeren. Wir bekamen eine superschnelle und detaillierte Antwort zu unserem Anliegen. Weiterhin wurden auch all unsere Rückfragen in kürzester Zeit beantwortet. Ich kann Herr Zerens Beratung uneingeschränkt weiterempfehlen und werde auch in Zukunft auf Herr Zeren zurückkommen. "

17.11.2023
"Rasche und kompetente Beratung, alle Fragen wurden verständlich beantwortet, gerne wieder!"

17.11.2023
"Herr Pressler, wir danken herzlich für die kompetente und ausführliche Beratung. Wir haben uns sehr gut aufgehoben gefühlt. Vor allem hat man gemerkt, dass Ihnen etwas am Klienten liegt und sie "mitfiebern". :- ) (Thema Praxisgründung Physiotherapie) Herr Pressler hat sich enorm viel Zeit für uns genommen (Telefonate, ausführlicher schriftlicher Bericht, viele konkrete Fragen) und wir können ihn uneingeschränkt jedem empfehlen, der Wert auf detaillierte und ausführliche Beratung legt. Sehr netter, sympathischer Kontakt. Preis-Leistungsverhältnis übrigens auch sehr gut. "

16.11.2023
"Schnelles Angebot, schnelle Bearbeitung der Fragestellung mit anschließendem kostenfreien Videocall für Rückfragen. Alle Fragestellungen wurden beantwortet."

15.11.2023
"Sehr nette und kompetente Bearbeitung meines Anliegens. Ich hab mich bei Herrn Pressler immer gut informiert gefühlt und kann ihn uneingeschränkt empfehlen. "

15.11.2023
"Mit der Beratung bin ich vollkommen glücklich und zufrieden. Die ausführlichen und vorausschauenden Antworten, auch auf Rückfragen, sind mir sehr hilfreich. Absolute Empfehlung."

14.11.2023
"Zielführende, verständliche und schnelle Beratung durch Herrn Zeren hat mir meine Entscheidungsfindung enorm erleichtert. "

14.11.2023
"Herr Knut Christiansen hat sehr gut beraten. Seine Ausführungen waren sehr ausführlich gestaltet und für den Laien gut nachvollziehbar. Ich würde Ihn jederzeit weiterempfehlen. Vielen Dank für die sehr schnelle Beantwortung der Frage."

13.11.2023
"Alle Fragen geklärt…… Vielen Dank für die Beratung und den Informationsaustausch. "

11.11.2023
"Die Antwort kam extrem schnell, war klar strukturiert und umfassend."

11.11.2023
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5273 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 2770