Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

0900/1000 2770 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Bei der Planung und Organisation einer Weihnachtsfeier muss der Arbeitgeber Aufmerksamkeit walten lassen, damit die Veranstaltung – aus steuerlicher Sicht – nicht im Nachhinein ein unnötigerweise teures Vergnügen für das Unternehmen oder den Arbeitnehmer wird.

Die Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Betriebsveranstaltung – als eine solche gilt die Weihnachtsfeier in der Regel – stellen für die Mitarbeiter grundsätzlich einen geldwerten Vorteil dar. Diese Zuwendungen sind aber dann nicht für den Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtig, wenn sie im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen. Dieses eigenbetriebliche Interesse ist, insbesondere bei Weihnachtsfeiern, in der Förderung des Kontakts der Arbeitnehmer und in der Verbesserung des Betriebsklimas zu sehen.

Wann die Weihnachtsfeier lohnsteuerpflichtig ist

Bis zu einer Freigrenze von derzeit 110 Euro pro Mitarbeiter für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr geht die finanzgerichtliche Rechtsprechung von einem solchen eigenbetrieblichen Interesse aus (so genannte Aufmerksamkeitsgrenze).

Der Fiskus sieht daher bis zu dieser Grenze die Zuwendung nicht als lohnsteuerpflichtige Entlohnung des einzelnen Arbeitnehmers an.

Eine dritte Veranstaltung dagegen wäre, unabhängig von ihren Kosten oder den Gesamtkosten pro Jahr, immer lohnsteuerpflichtig. Zur Berechnung der Freigrenze dividiert man die vom Arbeitgeber aufgewendeten Gesamtkosten durch die Anzahl der Teilnehmer einschließlich Familienangehöriger und Gäste.

Übersteigt das Ergebnis die Freigrenze, so ist nicht nur der übersteigende Anteil, sondern der gesamte Betrag steuerpflichtig. Allerdings kann dann das Unternehmen eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 Prozent vornehmen. Gerade bei einer geringfügigen Überschreitung kann dies dadurch verhindert werden, dass die Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den die Freigrenze übersteigenden Betrag erstatten müssen. Die Pauschalbesteuerung nach diesem Gesetz gilt ebenso für eine dritte und eventuell nachfolgende Betriebsveranstaltung in einem Jahr.

Bei so genannten gemischt veranlassten Betriebsveranstaltungen sind die Sachzuwendungen entsprechend der Zeitanteile, die dem Betriebsveranstaltungsteil zuzurechnen sind, aufzuteilen (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 30.04.2009). „Dies ist etwa der Fall, wenn der Weihnachtsfeier eine Betriebsversammlung vorangeht, deren Teilnahme verpflichtend ist“, erläutert Dr. Marcel Leez, Rechtsanwalt für Steuerrecht bei der Kanzlei Aulinger Rechtsanwälte.

Entscheidend: Wie viele Mitarbeiter kommen zur Feier?

Problematisch wird es, wenn bei der Betriebsfeier unerwartet weniger Teilnehmer erscheinen als geplant. Nach Ansicht der Finanzverwaltung führt dies zu einer nachträglichen Steuerpflicht, weil diese die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde legt. Das Finanzgericht Düsseldorf hat Anfang des Jahres dagegen entschieden, dass für die Bemessung der Freigrenze die geplante Teilnehmerzahl zugrunde zu legen ist. Dies folge daraus, dass der Arbeitnehmer die Kosten für den äußeren Rahmen nicht beeinflussen könne und insoweit auch nicht bereichert sei.

Daher sind nicht nur die Kosten für Speisen und Getränke, sondern sämtliche Kosten, die auf die nicht teilnehmenden Arbeitnehmer entfallen, aus der Berechnung der Freigrenze hinsichtlich der teilnehmenden Arbeitnehmer auszuscheiden. Die Finanzverwaltung hat gegen dieses Urteil allerdings Revision eingelegt, sodass kein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Praxistipp

Bereits die Planung der Weihnachtsfeier sollte der Arbeitgeber schriftlich festhalten und beispielsweise Listen auslegen, in denen sich die Teilnehmer der Feier eintragen. So ist die geplante Teilnehmerzahl ordnungsgemäß dokumentiert.

(AULINGER Rechtsanwälte / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Frage schnell und verständlich beantwortet."

18.04.2024
"Sehr verständliche Erklärung, vielen Dank. "

17.04.2024
"Einfach TOP. Schnell, detailliert und verständlich. Gerne wieder!"

15.04.2024
"Danke für die schnelle Beratung"

15.04.2024
"Anfrage (Beratung) wurde sehr rasch beantwortet. Die Antworten waren klar und eindeutig. Also klare Empfehlung."

15.04.2024
"Danke, verständliche Antwort meiner Erstanfrage. "

11.04.2024
"Schnell und kompetent beantwortet. Danke."

11.04.2024
"Schnell und unkompliziert, hat genauso geklappt, wie ich es mir gewünscht habe!!! Kann ich nur weiter empfehlen und vergebe gerne 5 Punkte. "

11.04.2024
"Sehr schnelle Antwort mit konkreter Erläuterung zum angefragten Sachverhalt. Sehr zu empfehlen! "

10.04.2024
"wieder einmal und dieses mal des Öfteren hat mir Bernd Thomas kompetent geholfen. Er hat mir echt geholfen. Diese Infos kann ich mir alleine im Netzt selber zusammensuchen, aber verstehen tue ich es dann nicht. Er hat mir alles kompetent erklärt und das hat mir echt geholfen"

10.04.2024
"Besteuerung von Firmenwagen mit verschiedenen Einkünften - sehr schnell und kompetent geantwortet - gerne wieder. Vielen Dank. "

10.04.2024
"Super schnelle und unkomplizierte Bearbeitung meiner Anfrage. Ganz klare Empfehlung!"

09.04.2024
"Top Antwort"

09.04.2024
"H.Wegner, ich kann Ihnen eine umfassende detaillierte Behandlung meines Anliegens bestätigen. Ich bin sehr zufrieden und werde Sie auch weiter empfehlen mfg E. B. "

09.04.2024
"Sehr gute Beratung mit ausführlicher Erläuterung. Schnell und unkompliziert!"

09.04.2024
"Sehr gute und detaillierte Beantwortung!"

07.04.2024
"Schnelle Antwort, kann ich nur weiter empfehlen. Alles super"

05.04.2024
"Meine Frage wurde ausführlich und professionell beantwortet."

04.04.2024
"Ich danke Ihnen für Ihre Beratung und für die Beantwortung meiner Zusatzfrage. Hervorragend. Werde Sie weiterempfehlen. Mit freundlichem Gruß"

04.04.2024
"Schnelle Rückmeldung und sehr gute Beratung!"

03.04.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5457 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 2770