Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Arbeitnehmer Unternehmer

Sachzuwendungen des Arbeitgebers sind in vielen Fällen steuerbegünstigt. Kein Wunder, dass in der Praxis solche Gestaltungen immer beliebter werden. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2013 noch einen weiteren Anreiz geschaffen.

Arbeitgeber können schon bisher ihren Arbeitnehmern die private Nutzung von dienstlichen Computern und Telefonen samt Zubehör zur privaten Nutzung überlassen, und dies sogar komplett steuerfrei. Eine Überlassung bedeutet aber nicht, dass beispielsweise ein Mobiltelefon steuerfrei verschenkt werden kann. Das Gerät muss weiterhin im Eigentum des Arbeitgebers bleiben. Für den Arbeitnehmer dürfte dies in der Praxis aber kaum einen Unterschied ausmachen.

Seit 2013 auch für mobile Endgeräte

Eine Übereignung, also zum Beispiel Schenkung, von moderner Technik war bisher nur im Falle von PCs und Laptops möglich. Bedingung ist, dass der Warenwert mit 25 Prozent pauschal versteuert wird. Die Steuer kann der Arbeitgeber übernehmen, so dass für den Arbeitnehmer keine Abgaben anfallen. Seit 2013 gilt diese Regelung pauschal für alle Datenverarbeitungsgeräte. Damit sind von fortan beispielsweise auch die mittlerweile weit verbreiteten Tablets mit umfasst. Begünstigt ist die Hardware samt technischem Zubehör und Software als Erstausstattung oder Ergänzung. Gerade für Betriebe mit wenig Spielraum für Lohnerhöhungen stellt eine solche Sachzuwendung eine interessante Alternative zur normalen Lohnerhöhung - sowohl für den Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer - dar. Der Arbeitgeber spart zusätzlich seinen Beitrag zur Renten- und Krankenversicherung.

Internet inklusive

Als weiterer Vorteil ist zu bedenken, dass der Arbeitgeber - gegen den pauschalen Steuersatz - ebenfalls die Kosten für den Internetzugang des Datenverarbeitungsgeräts übernehmen kann. Dies ist sogar ohne konkreten Einzelnachweis im Rahmen eines Barzuschusses möglich, wenn die monatlichen Kosten unter 50 Euro bleiben. Dabei kann es sich um Kosten für die Grundgebühr und für die laufende Nutzung handeln. „Eine betriebliche Nutzung des Geräts muss hingegen nicht nachgewiesen werden“, erklärt Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Deutsch, Leiter Steuern und Medien beim NVL e.V.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Einfach TOP !"

01.09.2026
"Herr Wegner hat uns eine sehr freundliche und ausführliche Beratung gegeben. Auf Rückfragen wurde zeitnah geantwortet und auch Unklarheiten wurden verständlich, mit Beispielen, erklärt. Eine wirklich sehr gute Unterstützung."

31.08.2026
"Sehr gute schriftliche Beratung zu einem komplexen grenzüberschreitenden Sachverhalt. Herr Wegner hat die Fragestellung präzise erfasst, die Rechtslage klar strukturiert dargestellt und nicht nur ein Ergebnis geliefert, sondern auch dessen Begründung und die verbleibenden Risiken offen benannt. Rückfragen wurden schnell und ausführlich beantwortet, ohne Zusatzkosten. Termintreu, verständlich, auf den Punkt. Klare Empfehlung. Herzlichen Dank!"

31.08.2026
"Anfänglich war ich bezügich der Kosten noch etwas unsicher. Herr Wegner hat eine umfassende Sammlung von Dokumenten geprüft und alle Aspekte berücksichtigt, die ihm relevant erschienen, auch solche, die in meiner ursprünglichen Anfrage nicht explizit erwähnt wurden. Seine Antwort erfolgte sehr zeitnah, was meine Erwartungen übertroffen hat. Im komplexen Bereich des Steuerrechts hat er mir die Zusammenhänge verständlich dargelegt. Zudem hat er mir eine Vorlage für mein weiteres Vorgehen zur Verfügung gestellt, die ich auch genutzt habe. Herr Wegner ist ein herausragender Experte, der Sachverhalte klar und strukturiert analysiert und bearbeitet. Ich bedanke mich bei Herrn Wegner und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen."

30.08.2026
"The answer was very detailed and explained everything."

28.08.2026
"sehr gute, ausführliche Beratung auf den speziellen Einzelfall bzw. das konkrete Anliegen bezogen"

27.08.2026
"Herr Wegner hat mir zeitnah und sehr detailliert weitergeholfen. Auch auf Nachfragen wurde sehr genau eingegangen. Ich würde seine Dienste jederzeit weiterempfehlen"

27.08.2026
"Sehr gute und ausführliche Erläuterung"

26.08.2026
"Es handelt sich um einen absoluten Experten der klar und strukturiert die Sachlage analysiert und abgearbeitet hat. Die Handlungsempfehlungen sind zielführend."

26.08.2026
"Eine sehr saubere und fundierte Ausarbeitung meiner Fragestellung. Ich bin sehr zufrieden. Danke."

26.08.2026
"Freundlich, schnell einfach super."

26.08.2026
"Ich bin mit der Beratung von Herrn Wegner absolut zufrieden und bewerte sie gerne mit 5 Sternen! Herr Wegner hat mein Anliegen schnell, gründlich, verständlich und vor allem praxisnah bearbeitet. Ich würde mich auf jeden Fall wieder an Herrn Wegner wenden, klare Weiterempfehlung."

25.08.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, ich möchte mich zum Abschluss bei Ihnen bedanken. Sie haben mir sehr geholfen. Ich bin mit einer Menge Fragen und einem ziemlich mulmigen Gefühl zu Ihnen gekommen. Sie haben sich in jeder Runde Zeit genommen, haben nachgefragt, wo etwas unklar war, und auch dann noch einmal nachgerechnet, wo Sie selbst schon geantwortet hatten. Das habe ich so noch nicht erlebt. Ihre Arbeit ist wirklich hervorragend. Wenn bei uns noch einmal eine Frage aufkommt, beauftrage ich Sie wieder. Da muss ich nicht überlegen. Herzlichen Dank und alles Gute für Sie. Mit freundlichen Grüßen W. S."

25.08.2026
"Ich war anfangs angesichts der Kosten für die Beratung etwas skeptisch. Das Ergebnis hat meine Erwartungen jedoch in hohem Maße übertroffen. Die Investition hat sich in jedem Fall gelohnt! Herr Wegner hat mir verschiedene Szenarien und Strategien aufgezeigt, die mir bei der Weichenstellung für meine weitere Zukunft die erforderliche Sicherheit geben. Damit kann ich für mich persönlich nun die richtige Entscheidung treffen. Das war unglaublich hilfreich. Ich kann Herrn Wegner guten Gewissens absolut weiterempfehlen."

25.08.2026
"Herr Wegner konnte mir schnell und präzise auf meine steuerliche Angelegenheit mit kompliziertem Sachverhalt antworten und weiterhelfen. Nur zu empfehlen!"

25.08.2026
"Sehr gründliche und kompetente Beratung. Die Rückmeldung war fachlich präzise, verständlich erklärt und kam zudem sehr schnell. Man merkt deutlich die Sorgfalt und Erfahrung dahinter. Klare Empfehlung!"

25.08.2026
"Sehr schnelle und kompetente Bearbeitung meiner Anfrage"

24.08.2026
"Sehr kompetent. Bietet umfassende Empfehlungen und Details, die auf die individuelle Situation zugeschnitten sind."

24.08.2026
"Ich möchte mich sehr gerne für die immer sehr schnellen Antworten und für die darin enthaltene, ausgezeichnete Expertise bedanken. Die Beratung von Herrn Wegner hat mir alle offenen Fragen und Aspekte bestens beantwortet und erklärt. Ich kann nur jedem diese Beratung weiterempfehlen und bin froh, diese Beratung über yourXpert delegiert bekommen zu haben. Sie ist jeden einzelnen Euro Wert. Jeder Zeit wieder. 100% Weiterempfehlung. Vielen Dank Herr Wegner für Ihr Engagement. "

23.08.2026
"Herr Wegner hat uns unsere Fragen sehr schnell und wahnsinnig ausführlich und verständlich erklärt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!"

23.08.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6606 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77