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Gesetzgebung

Nachdem der Vermittlungsausschuss grünes Licht gegeben und der Bundesrat und Bundestag das Gesetz unmittelbar danach beschlossen haben, können wichtige Änderungen in Kraft treten.

Die größten Gewinner des neuen Gesetzes sind ohne Zweifel die Eltern. Haben sie volljährige Kinder, müssen sie ab dem kommenden Jahr nicht mehr mühselig die Einnahmen und Ausgaben des Kindes auflisten, um Kindergeld zu erhalten. Für dieses Jahr gilt noch die Grenze von 8004 Euro für die Einkünfte und Bezüge, bei deren Überschreiten das Kindergeld für das gesamte Jahr – mit allen weiteren Folgen – entfällt. Eltern müssen jedoch unverändert die Grundvoraussetzungen für den Kindergeldbezug bei volljährigen Kindern nachweisen. Das sind in erster Linie Berufsausbildung, Übergangszeit oder Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, soziales Jahr, andere begünstigte Freiwilligendienste oder bis zum 21. Lebensjahr auch Arbeitslosigkeit. Ohne regelmäßige Bewerbungen und Meldungen bei der Arbeitsagentur kann das Kindergeld weiterhin verloren gehen. Außerdem darf bei einer zweiten und weiteren Ausbildung kein Nebenjob mit regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden vorliegen.

Eltern mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr können sich über Vereinfachungen beim Abzug von Kinderbetreuungskosten freuen. Sie müssen ab 2012 nicht mehr aufschlüsseln, ob und für welche Monate sie beispielsweise berufstätig, in Ausbildung oder krank waren und welche Einkunftsarten sie hatten. Kinderbetreuungskosten sind zukünftig unabhängig hiervon absetzbar.

(NVL / Redaktion)

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