Steuervereinfachungsgesetz 2011 Teil 2: Arbeitnehmer sind die Verlierer
Nachdem der Vermittlungsausschuss grünes Licht gegeben und der Bundesrat und Bundestag das Gesetz unmittelbar danach beschlossen haben, können wichtige Änderungen in Kraft treten.
Keine Freude haben Arbeitnehmer mit beruflichen Aufwendungen am Gesetz. Haben sie Fortbildungs- oder andere Werbungskosten, erhalten sie mit der Steuererklärung 2012 zwischen 11 bis 34 Euro weniger Steuererstattung. Das ist der Betrag, den sie in der Dezemberlohnabrechnung 2011 mehr ausgezahlt bekommen. Weil sich für Arbeitnehmer mit höheren Werbungskosten per Saldo jedoch nichts ändert, wird bei ihnen die im Dezember angehobene Werbungskostenpauschale bei der Steuererklärung wieder abgezogen. Alle Arbeitnehmer, die nur Werbungskosten unterhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags haben, profitieren hingehen von der Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1000 Euro. Aber auch bei ihnen wird der Jahresbetrag, den sie mit der Dezemberabrechnung erhalten, je nach Steuersatz nur zwischen 11 und 34 Euro liegen. Im kommenden Jahr wird die Summe dann auf die einzelnen Monate aufgeteilt und dürfte kaum noch wahrgenommen werden.
Auch viele Pendler, die Park and ride nutzen, werden ab 2012 etwas mehr Steuern zahlen. Der Grund ist, dass sie zukünftig nicht mehr die Entfernungspauschale mit den tatsächlichen Kosten für die Fahrtickets kombinieren können.
(NVL / Redaktion)
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