Telefonate mit dem Arbeitgeber – wann können Telefonkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden?
Telefonate mit dem Arbeitgeber – wann können Telefonkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden?
Telefonkosten können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. In einem aktuellen Fall hatte das Saarländische Finanzgericht (Urteil vom 08.10.2009 AZ. 2 K 1127/07) über die als Werbungskosten geltend gemachten Telekommunikationsaufwendungen einer Beamtin in Höhe von 70 Euro zu entscheiden. Die Beamtin hatte vorgetragen, die Kosten seien beruflich veranlasst gewesen.
Allerdings, so das Finanzgericht, muss eine präzise Zuordnung - etwa einzelner Gesprächskosten - möglich sein, um berufliche Kosten von privaten zu trennen. Die Beamtin hatte vor Gericht lediglich abstrakt erklärt, dass sie sich telefonisch mit ihrem Arbeitgeber in Kontakt gesetzt habe. Sie hatte indessen nicht dargelegt, wo und wann und in welchem Umfang ein solcher Kontakt stattgefunden hat und aus welchem Anlass eine solche Kontaktaufnahme geboten war.
Lässt sich bei einem insgesamt sowohl dem beruflichen wie auch dem privaten Bereich zuzurechnenden Kostenblock keine präzise Zuordnung vornehmen, so ist der beruflich veranlasste Anteil der Telefonkosten zu schätzen. Hierfür kommt es allerdings in besonderem Maße auf die Mitwirkung des Steuerpflichtigen an. Seiner Mitwirkungspflicht kommt dieser am besten dadurch nach, dass er geeignete Aufzeichnungen führt, weil er auch insoweit – wie bei allen Werbungskosten – zur Beweisvorsorge verpflichtet ist.
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