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Immobilien & Vermietung

In den vergangenen Monaten haben bereits etliche Bundesländer den Immobilienerwerb verteuert, zum Teil betrug die Steuererhöhung satte 1,5 Prozentpunkte. Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt, sie wird auf den Kaufpreis erhoben. Seit der Föderalismusreform 2006 legt jedes Bundesland in Deutschland die Steuer selbst fest. In 2011 und in den ersten Monaten des laufenden Jahres haben die meisten Bundesländer die Steuersätze erhöht, größtenteils auf 4,5 oder 5 Prozent. Nur in Bayern, Hessen und Sachsen liegt der Satz noch bei den ursprünglichen 3,5 Prozent.

Doch allein wegen einer höheren Grunderwerbsteuer sollte niemand auf den Haus- oder Wohnungskauf verzichten, rät Interhyp. "Das aktuelle Zinsniveau ist historisch niedrig und zahlt sich langfristig aus", meint Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG, und ergänzt: "Wenn sich dann nicht beeinflussbare Fixkosten erhöhen, ist es umso wichtiger,

die beeinflussbaren Faktoren zu optimieren. Und bei der Finanzierung lässt sich viel herausholen, wenn man die Angebote verschiedener Banken vergleicht."

Bei einem Immobilienkauf in Deutschland werden Grunderwerbsteuer, Gebühren für Notar und Grundbuchamt immer fällig. Doch die Kosten für eine Finanzierung unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter oftmals deutlich. "Vielen Darlehensnehmern ist gar nicht bewusst, wie massiv sich bereits kleine Zinsunterschiede auf ihre Gesamtkosten auswirken", erklärt Goris. So verteuert zum Beispiel eine Zinsdifferenz von 0,5 Prozentpunkten auf Zehnjahressicht einen 200.000 Euro-Kredit um 11.000 Euro.

Die Mehrkosten durch die höhere Grunderwerbsteuer hingegen liegen bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro und einer Erhöhung um 1,5 Prozent bei 3.000 Euro. Der Vorteil niedriger Zinsen macht den Nachteil der erhöhten Steuer also wett.

(Interhyp AG / Redaktion)

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Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

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12.07.2025
"Sehr geehrter Herr StB Wegner, danke für Ihre wohltuend strukturierte und fachlich hervorragend formulierte Expertise zu den von mir vorgetragenen steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der ESt-Erklärung 2024 und ins-besondere der steuerlichen Behandlung der energetischen Maß- nahmen. Während meiner 50-jährigen Praxis ist mir eine ähn- liche fundierte Analyse ohne Übertreibung nicht bekannt gewor- den. Natürlich werde ich Sie weiterempfehlen, wann immer es dazu eine Gelegenheit gibt. Mit den besten Grüßen E. B."

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08.07.2025
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01.07.2025
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01.07.2025
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